PDF-Download - Institut für Föderalismus
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Landesverwaltung 10 insgesamt 86 Modellstellen erarbeitet. Diese sind – ihrer<br />
fachlichen Ausrichtung entsprechend – in folgende fünf Funktionsgruppen mit<br />
insgesamt 21 Modellfunktionen gegliedert:<br />
- Führungsfunktionen:<br />
Führung I, Führung II, Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter,<br />
Führungsposition Landesamtsdirektor.<br />
- Administrative Funktionen:<br />
Administrative Routine-Sachbearbeitung, Administrative Sachbearbeitung,<br />
Administrative Spezial-Sachbearbeitung, Administrative Fachbearbeitung,<br />
Administrative Experten.<br />
- Technische/Naturwissenschaftliche Funktionen:<br />
Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung, Technische/Naturwissenschaftliche<br />
Spezial-Sachbearbeitung, Technische/Naturwissenschaftliche<br />
Fachbearbeitung, Technische/Naturwissenschaftliche Experten.<br />
- Handwerkliche Funktionen:<br />
Handwerklicher Assistenzdienst, Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis,<br />
Handwerkliche Fachkraft, Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis.<br />
- Soziale Funktionen:<br />
Soziale Spezial-Sachbearbeitung, Sozialer/Medizinisch-technischer/Pädagogischer<br />
Fachdienst, Soziale Experten, Ärztliche Experten.<br />
c) Modellstellen-Verordnung, Einreihungsplan-Verordnung<br />
Die rechtsverbindliche Festlegung der einzelnen Modellstellen einschließlich<br />
ihres Stellenwerts und der Modellfunktionen erfolgt in einer Modellstellen-Verordnung.<br />
11 In der Einreihungsplan-Verordnung 12 sind die einzelnen Modell-<br />
10 Die Besoldungsreform blieb dabei auf die allgemeine Landesverwaltung beschränkt und<br />
erfasst insbesondere nicht die Bereiche Landeskrankenanstalten und Landesmusikschulen.<br />
11 Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 über die Modellfunktionen und<br />
Modellstellen (Modellstellen-Verordnung – MStV), Tir LGBl 112/2006.<br />
12 Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 über die Zuordnung der Modellfunktionen<br />
und Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen<br />
und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung – ERP-V), Tir LGBl<br />
113/2006. Der Einreihungsplan ist im Anhang 1 zu diesem Beitrag abgebildet.<br />
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