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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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Landesverwaltung 10 insgesamt 86 Modellstellen erarbeitet. Diese sind – ihrer<br />

fachlichen Ausrichtung entsprechend – in folgende fünf Funktionsgruppen mit<br />

insgesamt 21 Modellfunktionen gegliedert:<br />

- Führungsfunktionen:<br />

Führung I, Führung II, Führungsposition Landesamtsdirektorstellvertreter,<br />

Führungsposition Landesamtsdirektor.<br />

- Administrative Funktionen:<br />

Administrative Routine-Sachbearbeitung, Administrative Sachbearbeitung,<br />

Administrative Spezial-Sachbearbeitung, Administrative Fachbearbeitung,<br />

Administrative Experten.<br />

- Technische/Naturwissenschaftliche Funktionen:<br />

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung, Technische/Naturwissenschaftliche<br />

Spezial-Sachbearbeitung, Technische/Naturwissenschaftliche<br />

Fachbearbeitung, Technische/Naturwissenschaftliche Experten.<br />

- Handwerkliche Funktionen:<br />

Handwerklicher Assistenzdienst, Handwerklicher Assistenzdienst mit Erschwernis,<br />

Handwerkliche Fachkraft, Handwerkliche Fachkraft mit Erschwernis.<br />

- Soziale Funktionen:<br />

Soziale Spezial-Sachbearbeitung, Sozialer/Medizinisch-technischer/Pädagogischer<br />

Fachdienst, Soziale Experten, Ärztliche Experten.<br />

c) Modellstellen-Verordnung, Einreihungsplan-Verordnung<br />

Die rechtsverbindliche Festlegung der einzelnen Modellstellen einschließlich<br />

ihres Stellenwerts und der Modellfunktionen erfolgt in einer Modellstellen-Verordnung.<br />

11 In der Einreihungsplan-Verordnung 12 sind die einzelnen Modell-<br />

10 Die Besoldungsreform blieb dabei auf die allgemeine Landesverwaltung beschränkt und<br />

erfasst insbesondere nicht die Bereiche Landeskrankenanstalten und Landesmusikschulen.<br />

11 Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 über die Modellfunktionen und<br />

Modellstellen (Modellstellen-Verordnung – MStV), Tir LGBl 112/2006.<br />

12 Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 über die Zuordnung der Modellfunktionen<br />

und Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen<br />

und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung – ERP-V), Tir LGBl<br />

113/2006. Der Einreihungsplan ist im Anhang 1 zu diesem Beitrag abgebildet.<br />

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