03.11.2013 Aufrufe

PDF-Download - Institut für Föderalismus

PDF-Download - Institut für Föderalismus

PDF-Download - Institut für Föderalismus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

schäftigungsausmaß kann dabei um 50% gekürzt werden, darf jedoch nicht<br />

unter 25% einer Vollzeitbeschäftigung (= 10 Wochenstunden) fallen.<br />

Die Altersteilzeit kann auch geblockt, also in Form einer Dienstleistungsphase<br />

gefolgt von einer Freistellungsphase gewährt werden, sofern keine dienstlichen<br />

Interessen entgegenstehen.<br />

Anders als beim Alterssabbatical wird jedoch ein finanzieller Zuschuss in<br />

Form eines zusätzlichen Bezugsanteils gewährt, der 20% des letzten<br />

Monatsbezugs vor der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ausmacht. Dieser<br />

Bezugsanteil ist zwar steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht aber pensionsbeitragspflichtig.<br />

Die Rückzahlung, hierin liegt der wesentliche Unterschied zur Alterteilzeit bei<br />

Vertragsbediensteten, dieses „Pensionsvorgriffs“ erfolgt in Form eines entsprechenden<br />

Abzugs von der monatlichen Pensionsleistung, wobei zur Berechnung<br />

die Summe des bezogenen zusätzlichen Bezugsanteils auf die<br />

Monate der voraussichtlichen Restlebenserwartung der Beamtin oder des<br />

Beamten aufzuteilen ist.<br />

Beispiel: Eine Beamtin möchte mit 60 in Altersteilzeit gehen, arbeitet im Beschäftigungsausmaß<br />

von 30 Wochenstunden und verdient aliquot € 2.000<br />

brutto – Pensionsantritt mit 65, Restlebenserwartung ab 65: 20 Jahre:<br />

Reduktion des Beschäftigungsausmaßes auf 15 Wochenstunden und damit<br />

auch Reduktion des Monatsbezugs auf € 1.000, jedoch mit zusätzlichem<br />

Bezugsanteil von 20% des letzten Monatsbezuges, das sind € 400, also insgesamt<br />

€ 1.400 (entspricht 70% des letzten Monatsbezugs). Bis zur Pensionierung<br />

beträgt der zusätzliche Bezugsanteil daher € 28.000 (€ 400 x 14 x 5),<br />

was bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren zu einer monatlichen Rückzahlungsrate<br />

von € 100 führt, die monatlich vom Ruhegenuss einbehalten wird.<br />

3. Beitragsgrundlagen<br />

Künftig wird <strong>für</strong> die Zeiträume, in denen auch eine Karenz nach dem Oö.<br />

MSchG, MSchG, Oö. VKG oder VKG in Anspruch genommen werden könnte,<br />

eine fiktive Beitragsgrundlage in Höhe des vollen Beschäftigungsausmaßes<br />

84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!