PDF-Download - Institut für Föderalismus
PDF-Download - Institut für Föderalismus
PDF-Download - Institut für Föderalismus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
stellen und Modellfunktionen einschließlich ihrer Zuordnung zu den ihrem<br />
Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklasse und einer Funktionsgruppe<br />
darzustellen. 13<br />
Ausgehend von der zutreffenden Modellstelle ist dann <strong>für</strong> jeden Vertragsbediensteten<br />
das Entgelt aus dem Einreihungsplan in Verbindung mit den aus<br />
dem Entlohnungsschema 14 ersichtlichen Entgeltansätzen <strong>für</strong> die zutreffende<br />
Entlohnungsklasse und Entlohnungsstufe erschließbar.<br />
d) Zuordnung zur Modellstelle<br />
Gemäß § 40 Abs 1 L-VBG hat der Dienstgeber den Vertragsbediensteten entsprechend<br />
seiner Verwendung einer Modellfunktion und innerhalb der Modellfunktion<br />
einer Modellstelle zuzuordnen. Maßgeblich <strong>für</strong> die Zuordnung sind<br />
damit die konkrete Tätigkeit und die damit zusammenhängenden Anforderungen<br />
an den Stelleninhaber. Beides wird über eine Arbeitsplatzbeschreibung<br />
erhoben, die insofern die Basis <strong>für</strong> die Zuordnung des betreffenden Vertragsbediensteten<br />
durch die personalführende Stelle bildet. Die Zuordnung hat dabei<br />
zu der Modellstelle mit dem am ehesten übereinstimmenden Stellenanforderungsprofil<br />
zu erfolgen.<br />
Für den Fall, dass Vertragsbedienstete gleichzeitig mehrere Stellen bekleiden,<br />
hat die Zuordnung zu den zutreffenden Modellstellen anteilsmäßig zu erfolgen.<br />
15 Dies ist auch aufgrund einer auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen<br />
Betrachtungsweise zulässig, wenn <strong>für</strong> die Verwendung regelmäßig<br />
wechselnde Aufgaben typisch sind. 16<br />
13 Die Art und Weise der rechtstechnischen Umsetzung des Entlohnungssystems entspricht<br />
damit jener im Vlbg Gemeindeangestelltengesetz 2005.<br />
14 Dieses ist dem L-VBG als Anlage 1 angeschlossen und im Anhang 2 zu diesem Beitrag<br />
abgebildet.<br />
15 ZB bei der Dienstzuweisung eines Vertragsbediensteten zu mehreren Organisationseinheiten,<br />
oder bei Vertragsbediensteten, die in einem festgelegten Ausmaß ihrer Dienstzeit<br />
Tätigkeiten mit völlig unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung ausüben. Die Entlohnung<br />
erfolgt bei derartigen „Mischverwendungen“ durch ein Mischentgelt, dass sich abhängig<br />
von der anteilsmäßigen Zuordnung zu verschiedenen Modellstellen aliquot aus den unterschiedlichen<br />
Einstufungen errechnet.<br />
16 Wie zB bei Vertragsbediensteten im Straßendienst, die im Sommerhalbjahr überwiegend<br />
handwerkliche (Hilfs-)Arbeiten verrichten und im Winterhalbjahr überwiegend im Fahrdienst<br />
(Schneeräumung, Salzstreuung) tätig sind.<br />
53