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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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stellen und Modellfunktionen einschließlich ihrer Zuordnung zu den ihrem<br />

Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklasse und einer Funktionsgruppe<br />

darzustellen. 13<br />

Ausgehend von der zutreffenden Modellstelle ist dann <strong>für</strong> jeden Vertragsbediensteten<br />

das Entgelt aus dem Einreihungsplan in Verbindung mit den aus<br />

dem Entlohnungsschema 14 ersichtlichen Entgeltansätzen <strong>für</strong> die zutreffende<br />

Entlohnungsklasse und Entlohnungsstufe erschließbar.<br />

d) Zuordnung zur Modellstelle<br />

Gemäß § 40 Abs 1 L-VBG hat der Dienstgeber den Vertragsbediensteten entsprechend<br />

seiner Verwendung einer Modellfunktion und innerhalb der Modellfunktion<br />

einer Modellstelle zuzuordnen. Maßgeblich <strong>für</strong> die Zuordnung sind<br />

damit die konkrete Tätigkeit und die damit zusammenhängenden Anforderungen<br />

an den Stelleninhaber. Beides wird über eine Arbeitsplatzbeschreibung<br />

erhoben, die insofern die Basis <strong>für</strong> die Zuordnung des betreffenden Vertragsbediensteten<br />

durch die personalführende Stelle bildet. Die Zuordnung hat dabei<br />

zu der Modellstelle mit dem am ehesten übereinstimmenden Stellenanforderungsprofil<br />

zu erfolgen.<br />

Für den Fall, dass Vertragsbedienstete gleichzeitig mehrere Stellen bekleiden,<br />

hat die Zuordnung zu den zutreffenden Modellstellen anteilsmäßig zu erfolgen.<br />

15 Dies ist auch aufgrund einer auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen<br />

Betrachtungsweise zulässig, wenn <strong>für</strong> die Verwendung regelmäßig<br />

wechselnde Aufgaben typisch sind. 16<br />

13 Die Art und Weise der rechtstechnischen Umsetzung des Entlohnungssystems entspricht<br />

damit jener im Vlbg Gemeindeangestelltengesetz 2005.<br />

14 Dieses ist dem L-VBG als Anlage 1 angeschlossen und im Anhang 2 zu diesem Beitrag<br />

abgebildet.<br />

15 ZB bei der Dienstzuweisung eines Vertragsbediensteten zu mehreren Organisationseinheiten,<br />

oder bei Vertragsbediensteten, die in einem festgelegten Ausmaß ihrer Dienstzeit<br />

Tätigkeiten mit völlig unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung ausüben. Die Entlohnung<br />

erfolgt bei derartigen „Mischverwendungen“ durch ein Mischentgelt, dass sich abhängig<br />

von der anteilsmäßigen Zuordnung zu verschiedenen Modellstellen aliquot aus den unterschiedlichen<br />

Einstufungen errechnet.<br />

16 Wie zB bei Vertragsbediensteten im Straßendienst, die im Sommerhalbjahr überwiegend<br />

handwerkliche (Hilfs-)Arbeiten verrichten und im Winterhalbjahr überwiegend im Fahrdienst<br />

(Schneeräumung, Salzstreuung) tätig sind.<br />

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