PDF-Download - Institut für Föderalismus
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echnung), nur im halben Prozentausmaß angepasst werden. Die Mindervalorisierung<br />
gilt auch <strong>für</strong> bereits pensionierte Beamtinnen und Beamte.<br />
Beispiel: Im Jahr 2006 beträgt die Höchstbemessungsgrundlage 3.750 Euro,<br />
80% davon sind 3.000 Euro; Gehaltserhöhung 2006: 2,7%. Die Mindervalorisierung<br />
würde sich folgendermaßen auf die Verwendungsgruppen auswirken:<br />
A: angenommene A-Pension: 4.000 Euro<br />
3.000 + 2,7 % = 3.081 und die restlichen 1.000 + 1,35 % = 1.014<br />
angepasste Pension: 4.095 Euro statt 4.108 Euro (- 0,32 %)<br />
B: angenommene B-Pension: 3.100 Euro<br />
3.000 + 2,7 % = 3081 und die restlichen 100 + 1,35 % = 101<br />
angepasste Pension: 3.182 Euro statt 3.184 Euro (- 0,06 %)<br />
C: angenommene C-Pension: 2.000 Euro<br />
2.000 + 2,7 % = 2.054 (wird voll angepasst)<br />
7. Neugestaltung der Treueabgeltung sowie Umwandlung in einen zusätzlichen<br />
Pensionskassenbetrag<br />
Ähnlich wie bei der Pensionsreform 1999 die Jubiläumszuwendung schrittweise<br />
zugunsten einer Pensionskassenregelung abgeschafft wurde, wird nun auch die<br />
bisherige Treuebelohnung in eine Pensionskassenleistung übergeführt. Davon<br />
sind jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes sowie aufgrund der ausschließlich<br />
zukunftsbezogenen Beitragsleistung in der Pensionskasse Dienstzeiten<br />
vor dem 1. Februar 2006 ausgenommen. Im Gegenzug zum aliquoten<br />
Entfall der Treueabgeltung wird nur <strong>für</strong> alle Beamtinnen und Beamten, die nach<br />
dem 31. Dezember 1950 geboren wurden, ein zusätzlicher Pensionskassenbeitrag<br />
von einem Prozent in die bestehende Pensionskasse „aufbezahlt“.<br />
Den Betroffenen wurde es jedoch freigestellt (Optionsmöglichkeit), anstelle<br />
eines zusätzlichen Pensionskassenbeitrags lieber die ungekürzte Treubelohnung<br />
weiter in Anspruch zu nehmen („opting out“).<br />
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