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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042137<br />

8 RORERT RUSTENBACH<br />

barkeit und seine sonstigen Rechte in einem früher zur Grafschaft Everstein<br />

gehörig gewesenen Gebiete, <strong>des</strong>sen Grenze vom Dorfe Kegelshausen nach<br />

dem Bache Bertramsborn und daran aufwärts bis Horingefeld und abwärts<br />

bis zum Rotenwasser lief, andererseits von Kegelshausen bis zur Mitte <strong>des</strong><br />

den Dörfern Loghe und Beverhagen gegenüberliegenden Tales und dann am<br />

Rotenwasser aufwärts und abwärts nach Allersheim. Innerhalb dieses Gebietes<br />

lagen auch 2 Ackerflächen, deren eine Zubenhufe, die andere Rodewater<br />

genannt wurde, und von denen die letztere wohl die Stelle <strong>des</strong> zwischen<br />

13°2 und J 327 wüstgewordenen gleichnamigen Ortes bezeichnete.<br />

Den von Dürre über die Lage der Wüstungen Beverhagen, Kegelshausen,<br />

Loghe und Rodewater gegebenen Nachrichten (I I. Z. f. N. S. 1878 S. 18 I,<br />

199, 200, 209) habe ich nichts wesentliches hinzuzufügen. Nach der Letznerschen<br />

Angabe, <strong>das</strong>s der «Bach von Glauche» in die Bever fliesse, lässt<br />

sich die Lage vom Loghe - denn <strong>das</strong> ist offenbar mit Glauche gemeint -<br />

vielleicht noch genauer bestimmen. Zwar nicht der Leghesbornsgrund, wohl<br />

aber der Leghesborn oder Legerborn selbst wird übrigens im Fürstenberger<br />

Erbregister von 1584 mit dem Hinzufügen erwähnt, <strong>das</strong>s er ein kleiner Bach<br />

sei, im Sommer austrockne und kurz oberhalb <strong>des</strong> Buchholzes zur Lhoe entspringe.<br />

Auch der Name dieses Baches dürfte übrigens von dem Dorfnamen<br />

Loghe abzuleiten sein.<br />

Beim Aussenhofe in AIlersheim wurden aber auch die Erträge <strong>des</strong> Zehnten<br />

von einiger Länderei in der Feldmark Holzminden vereinnahmt, wie sich aus<br />

einer darüber sowie über die Lage und sonstigen Verhältnisse der einzelnen<br />

zehntpflichtigen Grundstücke genaue Auskunft erteilende Urkunde von 1476<br />

ergibt. Die Gesamtfläche belief sich nach diesem Verzeichnisse von den beiden<br />

grossen Breiten «auf der Höhe» und «unter den Regeln über Bragehaven<br />

Kreuz» abgesehen auf I 18 Morgen und 18 Vorlinge. Eigentümer<br />

dieser meistens nach Meierrecht ausgetanen Ländereien waren, soweit sie<br />

nicht «Erbland» oder als Zubehör der alten Burg Holzminden <strong>für</strong>stliches<br />

Eigentum (Burgland) waren, die Familien von Haversvörde, von Wenthusen<br />

und von Druchtleben und die Liebfrauenkirche. Sie lagen am Bültenwege,<br />

am Dammbruche und Dammbruchswege, bei den Ilmenäckern, am Ziegelwege,<br />

auf den Regeln, am Grimmensteinsbusche, an der Heerstrasse, in der<br />

Meerbreite, am Wege nach dem Mönchewerder, im BoteIer und auf dem Orte.<br />

Der kleine Zehnte von Holzminden, über <strong>des</strong>sen Erwerb die Klosterurkunden<br />

keine Nachricht geben, gehörte dagegen zu den Einkünften <strong>des</strong><br />

Unterkellermeisters. Direkt beim Kloster vereinnahmt wurden auch wohl die<br />

Abgaben von den beiden Mühlen, die Graf Otto von Everstein 1275 zum<br />

Andenken an seinen am 10. September jenes oder eines der letztvorher-

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