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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042137<br />

70 G. HA S SE B RAU K<br />

aber ausser der schon erwähnten Bedingung noch eine andere: die Stadt<br />

müsse aus dem ihr noch nicht bekannten Testamente <strong>des</strong> Herzogs Julius die<br />

Sicherheit haben, <strong>das</strong>s wirklich Heinrich Julius der einzige erbberechtigte<br />

Nachfolger sei. An sich war diese Forderung unberechtigt, da durch den<br />

Vertrag von 1535 abermals <strong>das</strong> Gesetz der Primogenitur <strong>für</strong> die wolfenbüttelschen<br />

Lande festgesetzt, und da dieser Vertrag durch Kaiser Karl V ausdrücklich<br />

bestätigt war; man konnte sich nur auf unkontrollierbare Äusserungen<br />

<strong>des</strong> Herzogs Julius berufen, <strong>das</strong>s derjenige seiner Söhne in der Regierung<br />

nachfolgen sollte, der am besten zu wirtschaften verstehe u. dergl.<br />

Zudem war die Stadt wie zur Beisetzung, so auch zur Testamentseröffnung<br />

eingeladen gewesen, aber nicht erschienen, wusste abcr, <strong>das</strong>s die jüngern<br />

herzoglichen Brüder <strong>das</strong> Testament unweigerlich anerkannt hatten. Die<br />

nächste Zeit verging mit der Huldigung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und der andern Ständc;<br />

erst am 7. November forderte der Herzog die Stadt auf, <strong>für</strong> den 25. Gesandte<br />

zu einer Tagung nach Leiferde zu schicken 1 ).<br />

Es erschienen <strong>das</strong>elbst vonseiten <strong>des</strong> Herzogs der Statthalter Graf Ernst<br />

Wolf zu Stolberg, der Kanzler Franz Mutzeltin und als unmittelbarer Leiter<br />

der Verhandlungen der Vizekanzler Johann Jagemann ; die Stadt entsandte<br />

die Bürgermeister Autor Pralle, Kurt Krickau und Henning Bungenstedt,<br />

ausserdem die Syndiken Dr Michael Mascus und Andreas Schefer. endlich<br />

den Stadtschreiber Franz Zanger.<br />

Auf die Forderungen der <strong>Braunschweig</strong>er erwidertejagemann, der Herzog<br />

sei bereit, ihnen den betreffenden Auszug aus seines Vaters Testamente mitzuteilen;<br />

was aber die vorgängige Beilegung der Streitigkeiten betreffe, so<br />

sähe er diese nicht als unbedingt nötig an; wenn sein Vater 1569 sich z. T.<br />

darauf eingelassen habe, so sei dies kein Zwang <strong>für</strong> ihn. «Die Händel wären<br />

respectu der Huldigung Privatsachen und hätten mit derselben nichts zu tun.»<br />

Jagemann wies auch auf die übrigen Landstände hin, die ebenfalls in Differenz<br />

mit dem Herzoge ständen und doch ohne Zaudern gehuldigt hätten.<br />

Die städtischen Gesandten erklärten in<strong>des</strong>, weiter keine VoIlmacht zu haben<br />

und versprachen auf die weitere Aufforderung Jagemanns, ihre «Beschwerungspunkte»<br />

einreichen zu wollen.<br />

Nach einigen teils mündlichen (14. Januar 1590) teils schriftlichen (20. Januar)<br />

Verhandlungen wurde den Städtern am 9· Februar <strong>das</strong> ganze Testament<br />

<strong>des</strong> Herzogs Julius, sowie die kaiserliche Konfirmation <strong>des</strong> Vertrages<br />

1) Wir haben <strong>für</strong> diese wichtige Handlung beide Berichte: I) Das Protokoll von Herzoglicher<br />

Seite, Druck in Br. Histor. Händel II 311-15, und 2) dem Bericht Zangers,<br />

Handsehr. im Städt. Archiv zu <strong>Braunschweig</strong>, Memorienbücher XI. Sie stimmen im ganzen<br />

überein.

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