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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042137<br />

G. HASSEBRAUK<br />

grund, gegen ihn aufzutreten und offen die Partei <strong>des</strong> Rates zu nehmen. Hildebrand<br />

von Salder, von einigen anderen der Ritterschaft da<strong>für</strong> belobt, befreite<br />

den Hogrefe gewaltsam und geleitete ihn selbst nach <strong>Braunschweig</strong> zurilck.<br />

Die darob in <strong>Braunschweig</strong> gehaltene Siegesfeier war freilich <strong>für</strong> die v. Salder<br />

eine der letzten Freuden im Lande; bald darauf mussten sie, vom Hofund<br />

Reichskammergerichte schwer verurteilt, <strong>das</strong> <strong>Herzogtum</strong> räumen. Im<br />

Frilhjahr 1595 schon wiederholte sich Forderung und Ablehnung; am 2. April<br />

fügte der Herzog der zweiten Aufforderung die Drohung hinzu: bei Strafe<br />

von 2000 Goldgulden ! und der Landtag bestätigte die Berechtigung dieser<br />

Strafe am 4. April. Trotzdem weigerte sich die Stadt energisch, den im Mai<br />

und im August an sie ergangenen Forderungen nachzukommen und protestierte<br />

gegen die Berechtigung <strong>des</strong> herzoglichen Gerichtes. Da griff der Herzog<br />

zur Selbsthilfe. Nachdem er sich durch den hierin ganz gefügigen Landtag<br />

hatte ermächtigen lassen, die von <strong>Braunschweig</strong> geschuldeten Strafgelder<br />

(und nicht zum wenigsten die verweigerten Reichssteuern !) einzutreiben,<br />

befahl er seinem vertrauten Kapitän Frost, am 18. August <strong>das</strong> städtische Dorf<br />

Amplcben am Elme durch die Bauernwehr von Schöppenstedt und 15 Dörfern<br />

einzunehmen und unter die Amtsgewalt <strong>des</strong> Fürsten zu stellen!). Der<br />

Versuch der Stadt, <strong>das</strong> Dorf wiederzugewinnen, misslang; da<strong>für</strong> wandte sich<br />

aber nun der Rat an den Kaiser, der schon am 19. Dezember dem Herzoge<br />

auferlegte, <strong>das</strong> Dorf zurückzugeben und die Stadt zu entschädigen. Da aber<br />

Heinrich Julius am 6. Februar und besonders am 23. März 1596 in weitläufigen<br />

Schreiben dem Kaiser seine Berechtigung nachzuweisen suchte, so<br />

blieb die Sache am Reichskammergerichte hängen, und die Stadt lehnte hinfort<br />

um so mehr die Teilnahme an den Landtagen ab, zunächst 26. Mai 1597,<br />

Anfang Februar 1598, 15. Mai 1598, I I. Januar 1599 (Ausschuss), 29. April<br />

und 7. Mai 1599 usw. Es ist dem Herzoge nicht möglich gewesen, die Stadt<br />

zum Erscheinen auf den Landtagen zu bewegen. Sie hat während der ganzen<br />

Regierung <strong>des</strong> Herzog sich geweigert, an den grossen Lasten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

auch an der vielberufenen Fräuleinsteuer 2 ), teilzunehmen. Eine Entscheidung<br />

<strong>des</strong> Reichskammergerichts habe ich nicht gefunden.<br />

c. Der Streit wegen der Reichssteuern.<br />

Dieser Streit ist mit dem vorigen aufs engste verbunden, da ja die Reichshilfen,<br />

welche vom Herzoge verlangt wurden, auf den Landtagen bewilligt werden<br />

mussten. Nun ist richtig, <strong>das</strong>s die Stadt im 1 5. Jahrhundert wiederholt gleich<br />

einer freien zur unmittelbaren Zahlung an die (wechselnden) Zentralkassen<br />

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