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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042137<br />

GESCHICHTE DES KLOSTERS AMELUNGSBORN 39<br />

merminne belehnt hatten, so<strong>das</strong>s sie ihm <strong>für</strong> die Aufgabe seiner Rechte volle<br />

50 Mark von der Kaufsumme abgeben mussten. Die durch den Propst Konrad<br />

vertretene Einbecker Kirche als bisherige Eigentümerin der Grundstücke<br />

wurde durch die Herrn von Wetze mit 2 Hufen ihres Erbgutes in Sülbeck<br />

entschädigt. Dass diese 31/2 Hufen Zubehör eines Hofes waren, erfahren wir<br />

aus dem 1280 ausgesprochenen Verzichte der Gattin Giselberts von Wetze<br />

auf ihre Rechte an diesem Hofe und einer der Hufen.<br />

13°5 kamen mit dem Zehnten zugleich noch 6 weitere Hufen und die<br />

dazugehörigen KotsteIlen in amelungsbornischen Besitz, indem sich die Homburger<br />

Edelherren gegen einen Kaufpreis von nicht weniger als 250 Mark<br />

zur Abtretung dieser Güter bewegen liessen und unter Stellung zahlreicher<br />

Bürgen Einlager in Hameln oder Bodenwerder <strong>für</strong> den Fall versprachen, <strong>das</strong>s<br />

<strong>das</strong> Kloster wegen der Abtretung etwa später von ihren derzeit noch minderjährigen<br />

Erben behelligt werde. Die Homburger sandten dann zwar die Grundstücke<br />

und den Zehnten alsbald an ihre Lehnsherren, die Grafen von Schwalenberg,<br />

mit der Bitte um Übereignung an <strong>das</strong> Kloster auf, doch liess sich<br />

dieses zu aller Sicherheit auch noch vom Herzoge Heinrich von <strong>Braunschweig</strong><br />

ihren Verzicht auf alle Rechte daran und am Zehnten zu Hollenstedt<br />

bescheinigen. Die Schwalenberger übertrugen <strong>das</strong> Eigentum an den 6 Hufen<br />

noch im gleichen Jahre ohne jede Entschädigung, auch verzichteten damals<br />

die Edelfrau Irmgart von Plesse und 1308 die Gräfin Lutgart von Pyrmont,<br />

geborene Gräfinnen von Schwalenberg, und 13°9 Graf Albert d. J. auf die<br />

ihnen daran zustehenden Rechte. Allein trotzdem kam es nachher noch zu<br />

einem Rechtsstreite mit dem Grafen Heinrich, der aber im Jahre 1314 durch<br />

den Ritter Richard Fuchs (Vos) zugunsten <strong>des</strong> Klosters entschieden wurde.<br />

Der Zehnte wird mit den übrigen nicht besonders genannten ehemals mainzischen<br />

und später im Klosterbesitze befindlichen Feld- und Fleischzehnten<br />

an Amelungsborn förmlich übereignet sein.<br />

Auch der Grundbesitz in Stöckheim wurde auf 2 der Lan<strong>des</strong>herrschaft<br />

dienstpflichtige Höfe verteilt. Die Mittel zum Erwerbe boten namentlich 'die<br />

von einem gewissen Engelbert (t 22. Februar) zu einer jährlichen Gedächtnisfeier<br />

gestifteten 100 Mark, die vom Grafen Otto von Everstein (-I- 10. April)<br />

dargebrachten 13 1 /,- Mark und die vom Hameler Bürger Albert König (t 14.<br />

September) im Jahre 1282 zur Unterhaltung einer zweiten ewigen Lampe in<br />

der Klosterkirche geschenkten 20 Mark. Beide Höfe wurden in der Folge anscheinend<br />

mit einander vereinigt und waren schon 1471 entweder nach<br />

Meierrecht oder in einer anderen Form <strong>des</strong> abgeleiteten Eigentums an Hildebrand<br />

Borgentryk übertragen, der damals dem Herzog Albrecht von <strong>Braunschweig</strong><br />

60 rheinische Gulden unter der Bedingung vorstreckte, <strong>das</strong>s die Höfe

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