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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042137<br />

G. HASSEBRAUK<br />

Hinweis auf die Polizeiordnung Karls V (I 548) und die Beschlüsse <strong>des</strong><br />

niedersächsischen Kreistages vom August I 589 auffordern, den Schmieden<br />

dergleichen Übergriffe in <strong>das</strong> Recht <strong>des</strong> Herzogs entschieden zu untersagen<br />

und sie zur Rücknahme ihres Beschlusses anzuhalten; und als auf die erste<br />

Aufforderung nicht gleich Antwort kam, verbot der Herzog am 9. zugleich<br />

seinen Untertanen, den Schmieden der Stadt Holz-, Stein- und Braunkohlen,<br />

überhaupt Bedarfsartikel zu liefern. Noch suchte sich der Rat am 13. Juli<br />

um die Verantwortung zu drücken, indem er schrieb, er habe nicht die Befugnis,<br />

sich in Gildeangelegenheiten zu mischen. Ebenso schrieb der gleichfalls<br />

zur Rechenschaft aufgeforderte Grossmeister der Schmiede, die Meister<br />

hätten mit der Sache überhaupt nichts zu tun, die Schuld liege einzig an den<br />

Gesellen; « Haben die Kompanen ohne uns etwas angefangen, so mögen sie's<br />

auch ausführen, dann wir nicht gemeinet sind, uns fremder Händel teilhaftig<br />

zu machen.:& Dem gegenüber machten aber am 18. Juli die Räte zu Wolfenbüttel<br />

geltend, <strong>das</strong>s der Versuch, den p. Daniel nach <strong>Braunschweig</strong> vor Gericht<br />

zu ziehen, Sache der «Meister»gilde sei und verlangten, <strong>das</strong>s die Meister<br />

sich dem Herzoge gegenüber rechtfertigen und die Gesellen anweisen sollten,<br />

in Wolfenbüttel öffentlich Abbitte zu tun; falls letztere sich <strong>des</strong>sen weigerten,<br />

sollten sie entlassen werden. Noch immer suchte der Rat am 26. Juli die Tat<br />

der Gesellen durch den «vielhundertjährigen Gebrauch, zu entschuldigen; selbst<br />

als der Herzog am 30. befahl, <strong>das</strong> Edikt vom 9. Juli bei 600 Gulden Strafe<br />

anzuschlagen und auszufilhren, blieb er renitent und entgegnete am 3. Oktober,<br />

die schuldigen Kompanen seien aus der Arbeit entlassen und der Stadt<br />

verwiesen, also sei es unbillig und auch unmöglich, von ihnen noch Abbitten<br />

und Sicherheiten <strong>für</strong> die Zukunft zu verlangen 1 ). Übrigens erkenne die Stadt<br />

weder die Bezeichnung als Erb- und Landstadt, noch <strong>das</strong> Poenalgebot <strong>des</strong><br />

Herzogs als berechtigt an.<br />

Hätte nun sonst Friede geherrscht, so hätte sich der Herzog wohl mit der<br />

Ausweisung der Gesellen begnügt; da aber schon der grosse Huldigungstreit<br />

im Gange war, wollte sich der Herzog mit dem Widerstande gegen sein Herzogsrecht<br />

nicht zufrieden erklären. Die Schmiede sollten erst an ihrem eigenen<br />

Leibe erfahren, was sie angerichtet hätten. Am 8. Oktober verlangte er,<br />

zwei der schuldigen Gesellen, die sich noch in <strong>Braunschweig</strong> aufhielten,<br />

sollten vom Rate nach Wolfenbilttel gesandt werden, und vor allem sollten<br />

die Gesellen, die sich nach dem Proteste <strong>des</strong> Herzogs noch erfrecht hätten,<br />

ein zweites drohen<strong>des</strong> Schreiben an den p. Daniel zu richten, ermittelt und<br />

zur Sühne ihm zugesandt werden. Dies letztere versprach der Rat, aber vor-<br />

1) Die Sache stimmte nicht. Wie sich nachher erwies, war ein Teil der Schuldigen<br />

noch ruhig in Arbeit.

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