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UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

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Mit den regulatorischen Aufsichtsbehörden vereinbarten die HVB<br />

und die <strong>UniCredit</strong> S.p.A., dass die HVB eine über den gesetzlichen<br />

Mindestanforderungen hinausgehende Eigenmittelquote in Höhe von<br />

13% nicht unterschreitet. Diese Vereinbarung gilt bis zur Umsetzung<br />

der oben genannten erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des<br />

IKS und RMS. Die Eigenmittelquote der HVB Group beläuft sich per<br />

Ende Dezember <strong>2011</strong> auf 18,4% (Vorjahr: 19,1%).<br />

Das IKS und RMS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess<br />

umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung<br />

der Wirksamkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der<br />

Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und darüber<br />

hinaus auch die Risikoabsicherung und die Abbildung von Bewertungseinheiten.<br />

Es stellt die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit<br />

der internen und externen Rechnungslegung sicher und sorgt dafür,<br />

dass die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie das<br />

Eigenkapital angesetzt, ausgewiesen und bewertet werden.<br />

Die Zielsetzung des IKS und RMS des Rechnungslegungsprozesses<br />

ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende<br />

Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein<br />

regelungskonformer Jahresabschluss sowie Lagebericht erstellt wird.<br />

Verantwortlichkeiten im<br />

rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS<br />

Verantwortlichkeiten des Vorstands und Aufsichtsrats<br />

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und<br />

arbeitet mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des<br />

Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Dabei obliegt ihm unter<br />

anderem die Gesamtverantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

sowie des Lageberichts. Der Vorstand versichert nach<br />

bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

der Jahresabschluss ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (Auszug aus der Erklärung<br />

des Vorstands in diesem <strong>Geschäftsbericht</strong>).<br />

Der Vorstand bestimmt den Umfang und die Ausrichtung des spezifisch<br />

auf die <strong>Bank</strong> ausgerichteten IKS und RMS in eigener Verantwortung<br />

und ergreift dabei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der<br />

Systeme sowie zur Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen.<br />

Der Vorstand wird dabei künftig durch das in <strong>2011</strong> gegründete<br />

Internal Control Business Committee (ICBC) Germany insbesondere<br />

in der Konsolidierung und im Monitoring aller IKS-relevanten Projekte<br />

und Maßnahmen unterstützt. Die in allen Ländern der <strong>UniCredit</strong><br />

Gruppe und damit auch in der HVB Group seit Jahren gelebten Wertesysteme<br />

wie zum Beispiel die Integrity Charter, Code of Conduct<br />

aber auch Compliance-Regeln etc. bilden die Basis für ein verantwortungsbewusstes<br />

Handeln auch für die mit dem Rechnungslegungsprozess<br />

betrauten Mitarbeiter. Trotz aller im Rahmen von IKS und<br />

RMS eingerichteten risikomindernden Maßnahmen können auch<br />

angemessen und funktionsfähig eingerichtete Systeme und Prozesse<br />

keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken<br />

gewähren.<br />

Die Verantwortung des Rechnungslegungsprozesses und insbesondere<br />

des Jahresabschlusserstellungsprozesses liegt bei der CFO-Organisation.<br />

Insbesondere die Bewertung von Finanzinstrumenten und<br />

der Forderungen wird durch den CRO verantwortet, der damit den<br />

CFO maßgeblich unterstützt. Die für den Rechnungslegungsprozess<br />

erforderlichen EDV-Systeme werden in der Verantwortung des GBS<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Führung der<br />

Geschäfte zu überwachen und regelmäßig zu beraten. In Entscheidungen<br />

die von grundlegender Bedeutung sind, ist er unmittelbar eingebunden.<br />

Zur Unterstützung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat auch<br />

bezüglich des Rechnungslegungsprozesses den Prüfungsausschuss,<br />

bestehend aus vier Mitgliedern des Aufsichtsrats, gebildet. Der<br />

Prüfungsausschuss beschäftigt sich regelmäßig und fortlaufend<br />

insbesondere zu den Quartalsabschlüssen, zum Halbjahresfinanzbericht<br />

und zum Jahresabschluss mit der Entwicklung der Finanz-,<br />

Vermögens- und Ertragslage. Zur Überwachung der Wirksamkeit des<br />

IKS und RMS auch bezüglich des Rechnungslegungsprozesses hat<br />

sich der Prüfungsausschuss außerdem in zwei der Sitzungen in <strong>2011</strong><br />

eingehend anhand von Unterlagen und mündlicher Erläuterungen des<br />

Vorstands mit diesen Systemen und den vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen<br />

befasst. Im Rahmen des Jahresabschlussprozesses<br />

obliegt dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses. Zur<br />

Erfüllung dieser Aufgaben werden die Abschlussunterlagen inklusive<br />

des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands zusammen mit<br />

dem Bericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat zugeleitet. Im<br />

Rahmen einer so genannten Vorprüfung befasst sich der Prüfungsausschuss<br />

besonders intensiv mit diesen Unterlagen. In der vorbereitenden<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 19

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