UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
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7 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktivposten 7 und 8) werden zu Anschaffungskosten oder – bei dauerhafter Wertminderung –<br />
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.<br />
Gewinne und Verluste bei Personengesellschaften sowie Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften erfassen wir bei Mehrheitsbeteiligungen<br />
grundsätzlich periodengleich im Jahr des Entstehens.<br />
Beim Ausweis der Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren<br />
(E.7) sowie der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf diese Finanzanlagen (A.8) wenden wir das Wahlrecht des § 340c Abs. 2 Satz 2<br />
HGB an. Wir kompensieren die entsprechenden Aufwendungen und Erträge, die auch Erfolge aus der Veräußerung von Finanzanlagen enthalten.<br />
8 Immateriellen Anlagewerte<br />
Unter den immateriellen Anlagewerten (Aktivposten 10) werden im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Software ausgewiesen.<br />
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen<br />
Vermögensgegenstände des Unternehmens, abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme, und wird grundsätzlich planmäßig innerhalb der<br />
gesetzlich unterstellten Regelnutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. In begründeten Einzelfällen erfolgt die Abschreibung des Geschäfts- oder<br />
Firmenwerts über einen darüber hinausgehenden Zeitraum, sofern seine betriebsindividuelle Nutzungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt. Im Fall einer<br />
voraussichtlich dauernden Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Bestehen die Gründe für eine außerplanmäßige<br />
Abschreibung nicht mehr, ist der niedrigere Wertansatz eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts beizubehalten.<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über ihre erwartete Nutzungsdauer<br />
von 3 bis 5 Jahren (Software) oder ihre längere vertragliche Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren abgeschrieben (sonstige immaterielle Vermögenswerte).<br />
Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
wird das Aktivierungswahlrecht von der HVB nicht in Anspruch genommen.<br />
9 Sachanlagevermögen<br />
Unser Sachanlagevermögen (Aktivposten 11) bewerten wir zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die wir – soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände<br />
handelt – um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer mindern. Dabei lehnen wir uns eng an<br />
die Abschreibungsvorschriften des § 7 EStG in Verbindung mit den amtlichen Abschreibungstabellen für Mobilien an. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang gezeigt. Zugänge bei Vermögensgegenständen der Betriebs-<br />
und Geschäftsausstattung schreiben wir im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab.<br />
10 Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten (Passivposten 1 bis 3 sowie 8 und 9) passivieren wir mit ihrem Erfüllungsbetrag zuzüglich abgegrenzter Zinsen. Unterschiedsbeträge<br />
zwischen Erfüllungs- und Auszahlungsbetrag (Agien/Disagien), denen Zinscharakter zukommt, werden als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und<br />
periodisch aufgelöst und im Zinsergebnis erfasst. Verbindlichkeiten ohne laufende Zinszahlungen (Zerobonds) werden mit ihrem Barwert angesetzt.<br />
11 Rückstellungen<br />
Rückstellungen für Steuern, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Passivposten 7) bemessen wir entsprechend<br />
den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und<br />
Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz<br />
der vergangenen 7 Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.<br />
Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen bewerten wir unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des<br />
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete<br />
Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung berücksichtigt. Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen<br />
ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren bestimmt, setzen wir Rückstellungen hierfür zum beizulegenden<br />
Zeitwert dieser Wertpapiere an, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Die HVB hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, als<br />
Abzinsungssatz den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz heranzuziehen, der sich bei<br />
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.<br />
Für die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags zum 31. Dezember <strong>2011</strong> wurde als Rechnungszins der von der Deutschen Bundesbank<br />
veröffentlichte Abzinsungssatz des Monats November <strong>2011</strong> bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 5,14% p. a. (Vorjahr: 5,15% p. a.)<br />
und ein Rententrend in Höhe von 1,70% p. a. (Vorjahr: 1,70% p. a.) zugrunde gelegt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen fanden mit 2,00% p. a.<br />
(Vorjahr: 2,00% p. a.) Eingang in die Berechnung; der Karrieretrend fließt mit 0–1,50% (Vorjahr: 0–1,50%) in die Berechnung ein. Die Sterbewahrscheinlichkeiten<br />
basieren auf den modifizierten Heubeck‘schen Richttafeln 2005 G.<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 81