25.10.2012 Aufrufe

UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />

Die Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere<br />

(Aktivposten 6) enthalten die Wertpapiere des Anlage- oder Liquiditätsvorsorgebestands (Wertpapiere, die weder Teil des Handelsbestandes sind<br />

noch wie Anlagevermögen behandelt werden).<br />

Der Gesamtbestand an Wertpapieren der <strong>Bank</strong> besteht zum Bilanzstichtag zu 38,3% aus Handelsbeständen, zu 38,0% aus Wertpapieren der Liquiditätsvorsorge<br />

und zu 23,7% aus Wertpapieren, die wie Anlagevermögen behandelt wurden.<br />

Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere bewerten wir nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, entsprechend<br />

dem Abschreibungen von den Anschaffungskosten nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorzunehmen sind. Während wir bei<br />

Eigenkapitalinstrumenten eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen, wenn der aktuelle Zeitwert signifikant unter dem Buchwert liegt oder wenn<br />

der Zeitwert länger anhaltend den Buchwert überschritten hat, liegt bei Fremdkapitalinstrumenten eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor,<br />

wenn es zum Ausfall des Emittenten der Wertpapiere kommt. Bei einem marktpreisbedingten Wertverlust unterstellen wir eine nur vorübergehende Wertminderung,<br />

da sich diese Verluste spätestens bis zur Fälligkeit wieder ausgleichen. Dagegen werden Wertpapiere des Liquiditätsvorsorgebestands als<br />

Umlaufvermögen grundsätzlich nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB) mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenwerten<br />

oder den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Dabei wurden von den ermittelten Marktwerten – wie im Handelsbestand – angemessene<br />

Wertkorrekturen vorgenommen (vgl. zu diesen so genannten Fair Value Adjustments Näheres in den Erläuterungen zum Handelsbestand). Sofern die<br />

Gründe für eine vorgenommene Niederstwertabschreibung entfallen sind, wird diese gemäß § 253 Abs. 5 HGB rückgängig gemacht.<br />

Für bestimmte verzinsliche Wertpapierbestände bzw. Schuldscheindarlehen der Liquiditätsvorsorge (Buchwert 26 649 Mio €), die durch gegenläufige<br />

Sicherungsderivate (insbesondere Zinsswaps) bezüglich des Zinsänderungsrisikos abgesichert sind, haben wir ex ante dokumentierte Bewertungseinheiten<br />

gebildet. Die Dauer der Absicherung des dynamischen Portfolios im Rahmen der Bewertungseinheit ist unbefristet, die Absicherungsdauer der<br />

einzelnen Sicherungsderivate bezieht sich grundsätzlich auf die Restlaufzeit der jeweiligen Grundgeschäfte im Portfolio. Für diese Portfolios betragen die<br />

ausgeglichenen Fair Value-Änderungen der verzinslichen Wertpapiere + 617 Mio €. Im Weiteren existiert eine Bewertungseinheit, mittels der Zinsrisiken<br />

von USD-Schuldverschreibungen (Buchwert 503 Mio €) durch Zinsswaps abgesichert werden; die Titel sind in Fremdwährung refinanziert. Bei dieser<br />

Bewertungseinheit sind die Fair Value-Änderungen der verzinslichen Wertpapiere voll erfolgswirksam (– 52 Mio €). Daneben wird in einer geringfügigen<br />

weiteren Bewertungseinheit (Buchwert 367 Mio €) sowohl das Zinsänderungsrisiko als auch das Fremdwährungsrisiko einer USD-Schuldverschreibung<br />

mittels eines Cross Currency Swaps abgesichert (Mikrohedge). Für diese Bewertungseinheit beträgt die ausgeglichene Fair Value-Änderung der verzinslichen<br />

Wert papiere – 61 Mio €. Die Voraussetzungen des § 254 HGB für Bewertungseinheiten sind erfüllt. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wird<br />

prospektiv auf Basis einschlägiger Methoden zur Effektivitätsmessung (Zinsrisikosensitivitätsanalysen auf Basis von basis point values) im Risikomanagement<br />

nachgewiesen. Zum Jahresende haben sich die Zinsrisikosensitivitäten aus Grundgeschäften und Sicherungsderivaten weitestgehend ausgeglichen.<br />

Innerhalb der einzelnen Bewertungseinheit werden die Wertänderungen aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt<br />

und verrechnet. Ein sich insgesamt ergebender Bewertungsgewinn im Rahmen der Einfrierungsmethode wird bei der Ergebnisermittlung grundsätzlich<br />

nicht berücksichtigt, für einen Verlustsaldo aus dem ineffektiven Teil der Wertänderungen werden dagegen Rückstellungen für drohende Verluste aus<br />

schwebenden Geschäften gebildet.<br />

6 Aktivischer und passivischer Handelsbestand<br />

Finanzinstrumente des Handelsbestands von Kreditinstituten werden gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags<br />

bewertet und in der Bilanz angesetzt. Alle sich hieraus ergebenden Bewertungsänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im<br />

Posten Nettoertrag des Handelsbestands erfasst. Darüber hinaus werden bei einem positiven Nettoerfolg aus Finanzgeschäften entsprechend § 340e<br />

Abs. 4 HGB zehn Prozent der Nettoerträge des Handelsbestands dem bilanziellen Sonderposten „Fonds für allgemeine <strong>Bank</strong>risiken“ gemäß § 340g HGB<br />

ausschüttungsmindernd zugeführt und dort gesondert ausgewiesen. Die HVB hat dem Handelsbestand alle Finanzinstrumente (Schuldverschreibungen,<br />

Aktien, Derivate, Forderungen und Verbindlichkeiten einschließlich Lieferverpflichtungen aus Wertpapierleerverkäufen) zugeordnet, die mit der Absicht<br />

einer kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben und veräußert werden. In Bezug auf die Kriterien der Zuordnung zum Handelsbuch<br />

(Definition der Handelsabsicht) haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben. Umwidmungen von Finanzinstrumenten in und aus dem<br />

Handelsbestand wurden nicht vorgenommen. Die aktivischen und passivischen Handelsbestände werden separat in der Bilanz ausgewiesen (Aktivposten<br />

6a und Passivposten 3a).<br />

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente des Handelsbestands haben wir entsprechend der Bewertungshierarchie des § 255<br />

Abs. 4 HGB vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist grundsätzlich definiert als der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen<br />

und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Finanzinstrument zum jetzigen Zeitpunkt (Bilanzstichtag) ausgetauscht werden könnte.<br />

Dabei wurde bei Finanzinstrumenten, für die ein aktiver Markt besteht, der Marktpreis verwendet. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich<br />

der Marktpreis ermitteln lässt, wurde der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden (insbesondere Discounted-Cashflow-<br />

Modelle und Optionspreismodelle) bestimmt.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!