UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
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Anhang<br />
Sonstige Angaben<br />
49 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Der Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen von 32 051 Mio € setzt sich im Einzelnen<br />
wie folgt zusammen: (in Mio €)<br />
96 <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> · <strong>HypoVereinsbank</strong><br />
<strong>2011</strong> 2010<br />
Kreditbürgschaften 12 445 11 889<br />
Erfüllungsgarantien und Gewährleistungen 17 017 18 406<br />
Außenhandelsbezogene Bürgschaften (Akkreditive) 2 589 1 720<br />
gesamt 32 051 32 015<br />
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 13 019 12 905<br />
Die unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 31 701 Mio € beziehen sich im Einzelnen auf: (in Mio €)<br />
<strong>2011</strong> 2010<br />
Buchkredite 29 842 30 791<br />
Hypotheken- und Kommunaldarlehen 1 146 1 163<br />
Avalkredite 711 759<br />
Wechselkredite 2 11<br />
gesamt 31 701 32 724<br />
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 506 277<br />
Mit einer Inanspruchnahme der <strong>Bank</strong> auf Grund der eingegangen Eventualverbindlichkeiten bzw. anderen Verpflichtungen ist im Rahmen des <strong>Bank</strong>geschäfts<br />
zu rechnen. So erfolgt grundsätzlich jede Kreditgewährung unter Inanspruchnahme einer zuvor eingeräumten und als andere Verpflichtung<br />
gezeigten Kreditzusage. Eine Inanspruchnahme der <strong>Bank</strong> unter den Eventualverbindlichkeiten ist zwar im Falle von herausgegebenen Garantien nicht<br />
sehr wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen. In Bezug auf die hier ebenfalls ausgewiesenen Akkreditive ist eine Inanspruchnahme wiederum<br />
der Regelfall, da diese im Rahmen der Abwicklung von Außenhandelszahlungen eingesetzt werden.<br />
Entscheidend ist diesbezüglich, dass eine Inanspruchnahme der <strong>Bank</strong> unter ihren Eventualverbindlichkeiten bzw. anderen Verpflichtungen in der Regel<br />
nicht zu einem Verlust führt, sondern wie im Falle der Inanspruchnahme einer Kreditzusage zu einer Einbuchung des ausgereichten Kredites. Notwendige<br />
Drohverlustrückstellungen, die sich aus Verpflichtungen zur Auszahlung an ausgefallene Kreditnehmer ergeben, werden gebildet und die ausgewiesenen<br />
Eventualverbindlichkeiten bzw. andere Verpflichtungen sind um die gebildeten Drohverlustrückstellungen gekürzt.<br />
Sonstige finanzielle Verpflichtungen entstehen insbesondere im Immobilien- und IT-Bereich. Sie belaufen sich auf 369 Mio € (2010: 306 Mio €). Ein<br />
wesentlicher Teilbereich davon entfällt auf Verträge mit Tochtergesellschaften (152 Mio €). Die Vertragslaufzeiten sind marktüblich, Belastungsverschiebungen<br />
in künftige Geschäftsjahre erfolgten nicht.<br />
Zum Bilanzstichtag haben wir Wertpapiere im Wert von 1 795 Mio € als Sicherheit für Geschäfte an der Terminbörse Eurex Frankfurt <strong>AG</strong>, Frankfurt am<br />
Main, verpfändet.<br />
Im Rahmen der Grundstücksfinanzierung und -entwicklung wurden von Fall zu Fall zur Förderung der Vermarktbarkeit von Fondskonstruktionen – insbesondere<br />
so genannte Leasingfonds und (geschlossene) KG-Immobilienfonds der Tochtergesellschaft H.F.S. Hypo-Fondsbeteiligungen für Sachwerte<br />
GmbH – Mieteintrittsverpflichtungen oder Mietgarantien übernommen. Erkennbare Risiken aus diesen Garantien sind in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
berücksichtigt worden.<br />
Einzahlungsverpflichtungen auf nicht voll eingezahlte Aktien und Anteile beliefen sich Ende <strong>2011</strong> auf 388 Mio €, die Haftsummen für Genossenschaftsanteile<br />
auf 1 Mio €. Nachhaftungen gemäß § 22 Abs. 3 und 24 GmbHG bestanden nicht.<br />
Bei der CMP Fonds I GmbH bestand Ende <strong>2011</strong> eine anteilige Nachschusspflicht gemäß § 26 GmbHG in Höhe von 5 Mio € sowie bei der Liquiditäts-<br />
Konsortialbank GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von 57 Mio €. Darüber hinaus haften wir für die Erfüllung der Nachschusspflicht der anderen dem<br />
Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Berlin, angehörenden Gesellschafter gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Liquiditäts-Konsortialbank<br />
GmbH.<br />
Zum Bilanzstichtag bestand eine unbeschränkte, persönliche Haftung aus dem Besitz von Anteilen an drei Personengesellschaften.<br />
Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Berlin, von<br />
etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen würden.