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UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

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Anhang<br />

Sonstige Angaben<br />

49 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Der Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen von 32 051 Mio € setzt sich im Einzelnen<br />

wie folgt zusammen: (in Mio €)<br />

96 <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> · <strong>HypoVereinsbank</strong><br />

<strong>2011</strong> 2010<br />

Kreditbürgschaften 12 445 11 889<br />

Erfüllungsgarantien und Gewährleistungen 17 017 18 406<br />

Außenhandelsbezogene Bürgschaften (Akkreditive) 2 589 1 720<br />

gesamt 32 051 32 015<br />

davon gegenüber verbundenen Unternehmen 13 019 12 905<br />

Die unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 31 701 Mio € beziehen sich im Einzelnen auf: (in Mio €)<br />

<strong>2011</strong> 2010<br />

Buchkredite 29 842 30 791<br />

Hypotheken- und Kommunaldarlehen 1 146 1 163<br />

Avalkredite 711 759<br />

Wechselkredite 2 11<br />

gesamt 31 701 32 724<br />

davon gegenüber verbundenen Unternehmen 506 277<br />

Mit einer Inanspruchnahme der <strong>Bank</strong> auf Grund der eingegangen Eventualverbindlichkeiten bzw. anderen Verpflichtungen ist im Rahmen des <strong>Bank</strong>geschäfts<br />

zu rechnen. So erfolgt grundsätzlich jede Kreditgewährung unter Inanspruchnahme einer zuvor eingeräumten und als andere Verpflichtung<br />

gezeigten Kreditzusage. Eine Inanspruchnahme der <strong>Bank</strong> unter den Eventualverbindlichkeiten ist zwar im Falle von herausgegebenen Garantien nicht<br />

sehr wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen. In Bezug auf die hier ebenfalls ausgewiesenen Akkreditive ist eine Inanspruchnahme wiederum<br />

der Regelfall, da diese im Rahmen der Abwicklung von Außenhandelszahlungen eingesetzt werden.<br />

Entscheidend ist diesbezüglich, dass eine Inanspruchnahme der <strong>Bank</strong> unter ihren Eventualverbindlichkeiten bzw. anderen Verpflichtungen in der Regel<br />

nicht zu einem Verlust führt, sondern wie im Falle der Inanspruchnahme einer Kreditzusage zu einer Einbuchung des ausgereichten Kredites. Notwendige<br />

Drohverlustrückstellungen, die sich aus Verpflichtungen zur Auszahlung an ausgefallene Kreditnehmer ergeben, werden gebildet und die ausgewiesenen<br />

Eventualverbindlichkeiten bzw. andere Verpflichtungen sind um die gebildeten Drohverlustrückstellungen gekürzt.<br />

Sonstige finanzielle Verpflichtungen entstehen insbesondere im Immobilien- und IT-Bereich. Sie belaufen sich auf 369 Mio € (2010: 306 Mio €). Ein<br />

wesentlicher Teilbereich davon entfällt auf Verträge mit Tochtergesellschaften (152 Mio €). Die Vertragslaufzeiten sind marktüblich, Belastungsverschiebungen<br />

in künftige Geschäftsjahre erfolgten nicht.<br />

Zum Bilanzstichtag haben wir Wertpapiere im Wert von 1 795 Mio € als Sicherheit für Geschäfte an der Terminbörse Eurex Frankfurt <strong>AG</strong>, Frankfurt am<br />

Main, verpfändet.<br />

Im Rahmen der Grundstücksfinanzierung und -entwicklung wurden von Fall zu Fall zur Förderung der Vermarktbarkeit von Fondskonstruktionen – insbesondere<br />

so genannte Leasingfonds und (geschlossene) KG-Immobilienfonds der Tochtergesellschaft H.F.S. Hypo-Fondsbeteiligungen für Sachwerte<br />

GmbH – Mieteintrittsverpflichtungen oder Mietgarantien übernommen. Erkennbare Risiken aus diesen Garantien sind in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

berücksichtigt worden.<br />

Einzahlungsverpflichtungen auf nicht voll eingezahlte Aktien und Anteile beliefen sich Ende <strong>2011</strong> auf 388 Mio €, die Haftsummen für Genossenschaftsanteile<br />

auf 1 Mio €. Nachhaftungen gemäß § 22 Abs. 3 und 24 GmbHG bestanden nicht.<br />

Bei der CMP Fonds I GmbH bestand Ende <strong>2011</strong> eine anteilige Nachschusspflicht gemäß § 26 GmbHG in Höhe von 5 Mio € sowie bei der Liquiditäts-<br />

Konsortialbank GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von 57 Mio €. Darüber hinaus haften wir für die Erfüllung der Nachschusspflicht der anderen dem<br />

Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Berlin, angehörenden Gesellschafter gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Liquiditäts-Konsortialbank<br />

GmbH.<br />

Zum Bilanzstichtag bestand eine unbeschränkte, persönliche Haftung aus dem Besitz von Anteilen an drei Personengesellschaften.<br />

Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Berlin, von<br />

etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen würden.

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