25.10.2012 Aufrufe

UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anhang<br />

Anhang zum <strong>Geschäftsbericht</strong> (FOrtSEtzunG)<br />

Die beizulegenden Zeitwerte für Wertpapiere und Derivate werden entweder auf Basis von externen Kursquellen (zum Beispiel Börsenkurse oder andere<br />

Kurslieferanten wie Reuters) oder auf Basis von Marktwerten aus internen Bewertungsmodellen (Mark-to-Model) berechnet. Für Wertpapiere werden<br />

überwiegend Kurse von externen Kursquellen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Bei Verbindlichkeiten des Handelsbestands wird<br />

das eigene Kreditrisiko im beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Derivate werden zum größten Teil auf Basis von Bewertungsmodellen bewertet. Die<br />

Parameter für unsere internen Bewertungsmodelle (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) werden aus externen Quellen entnommen und durch<br />

das Risikocontrolling auf ihre Plausibilität und Korrektheit hin geprüft.<br />

Auf die so ermittelten Marktwerte werden angemessene Korrekturen vorgenommen, um weiteren Einflussgrößen auf den Marktwert (wie zum Beispiel die<br />

Liquidität des Finanzinstruments oder Modellrisiken bei der Marktwert-Ermittlung mittels eines Bewertungsmodells) Rechnung zu tragen (so genannte<br />

Fair Value Adjustments). Bei Derivaten des Handelsbuchs werden die Ausfallrisiken von Kontrahenten durch so genannte Counterparty Valuation Adjustments<br />

(CVA) berücksichtigt.<br />

Bei den wesentlichen Bedingungen, die die Höhe, den Zeitpunkt und die Sicherheit künftiger Zahlungsströme aus Derivaten beeinflussen können, handelt<br />

es sich im Wesentlichen um folgende Gestaltungsmerkmale von Derivaten:<br />

– Sofern die Zahlungen der Derivate von aktuellen Marktkursen bzw. -sätzen abhängen, bestimmt die Höhe des jeweiligen Marktkurses bzw. -satzes<br />

am Zahlungsstichtag die Höhe der Zahlung (z. B. bei Zinsswaps hängt die Zahlung des variablen Zinssatzes am Zahlungstermin von dem zu diesem<br />

Stichtag fixierten Zinssatz, wie z. B. dem Euribor, ab.).<br />

– Sofern die Derivate ein Cash-Settlement zum Marktwert am Fälligkeitstermin vorsehen, ergibt sich die Höhe der Zahlung aus der Differenz zwischen<br />

dem fixierten Kurs bei Abschluss des Derivates und dem aktuellen Marktpreis (z. B. bei einem Devisentermingeschäft wird beim Cash-Settlement die<br />

Differenz aus vereinbartem Terminkurs und aktuellem Kurs gezahlt).<br />

– Bei amerikanischen Optionen hat der Optionskäufer im Gegensatz zu europäischen Optionen jederzeit das Recht, die Option während der Laufzeit<br />

der Option auszuüben, entsprechend bestimmt der Käufer der Option den Zeitpunkt, an dem die Zahlungen erfolgen.<br />

– Sofern bei Derivaten ein Closing des Derivates vor Endfälligkeit möglich ist (wie z. B. bei allen börsennotierten Derivaten), kann jederzeit durch<br />

Zahlung des aktuellen beizulegenden Zeitwerts das Derivat beendet werden.<br />

– Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Kontrahenten: falls dieser zahlungsunfähig würde, ist mit einer Erfüllung<br />

seiner Verpflichtungen aus dem Derivat nicht mehr zu rechnen.<br />

Die oben beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Vereinbarungen der Vertragsbedingungen für ein Derivat können grundsätzlich bei allen Typen<br />

von Derivaten vorkommen. So können z. B. Fremdwährungs-, Zins-, Aktienoptionen jederzeit ausübbar sein (amerikanische Option) oder erst bei Endfälligkeit<br />

(europäische Option). Der Umfang der eingegangen Derivatepositionen lässt sich im Regelfall aus den jeweiligen Nominalvolumina ableiten. Einen<br />

detaillierten Überblick über das Derivategeschäft der <strong>Bank</strong> enthält der Risikobericht.<br />

Um den endgültigen Bilanzansatz der Handelsbestände zu erhalten, wird von den so ermittelten beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente des<br />

Handelsbestands noch der nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB erforderliche Risikoabschlag vorgenommen. Mit der Erfassung des Risikoabschlags im<br />

Handelsergebnis wird dem Risiko möglicher Kursverluste bis zu einem schnellstmöglichen Realisierungszeitpunkt von noch nicht realisierten Bewertungsergebnissen<br />

Rechnung getragen. Die Ermittlung des Risikoabschlags wird auf Basis der internen Risikosteuerung gemäß bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben<br />

mittels eines finanzmathematischen Value-at-Risk-Verfahrens (Haltedauer 10 Tage; Konfidenzniveau 99%; Beobachtungszeitraum 2 Jahre) vorgenommen.<br />

Den für den gesamten Handelsbestand ermittelten Risikoabschlag haben wir in der Bilanz beim aktivischen Handelsbestand (Aktivposten 6a)<br />

abgesetzt und im Nettoertrag des Handelsbestands erfasst.<br />

Derivative Finanzinstrumente werden in der HVB sowohl für Handelszwecke als auch zur Risikoabsicherung von Bilanzposten eingesetzt. Der überwiegende<br />

Teil sind Handelsderivate, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in den Positionen Handelsaktiva und -passiva bilanziert und erfolgswirksam bewertet<br />

werden. Die Handelsderivate haben positive Marktwerte in Höhe von 123 501 Mio € (innerhalb Aktivposten 6a) und negative Marktwerte in Höhe von<br />

123 608 Mio € (innerhalb Passivposten 3a).<br />

Außerhalb des Handelsbestands gilt für Derivate weiterhin der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte. Lediglich anfänglich geflossene<br />

Zahlungen, wie Optionsprämien und abzugrenzende upfront payments unbewerteter <strong>Bank</strong>buch-Derivate werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen<br />

(Aktivposten 12), sonstigen Verbindlichkeiten (Passivposten 5) bzw. den Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten 13 und Passivposten 6)<br />

bilanziert. Bei Sicherungsderivaten im Rahmen gebildeter Bewertungseinheiten ist deren Bewertung im Falle eines unrealisierten Bewertungseinheitsverlustsaldos<br />

Bestandteil der zu bilanzierenden Drohverlustrückstellung. Die bei der Aktiv-/Passivsteuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos der<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten im <strong>Bank</strong>buch eingesetzten Zinsderivate bleiben als Bestandteil der Gesamtzinsposition im Rahmen der anerkannten<br />

Bewertungskonvention im <strong>Bank</strong>buch unbewertet. Zur Darstellung der Steuerung der Gesamtzinsposition verweisen wir auf den Risikobericht. Die nur in<br />

geringem Umfang verbleibenden, alleinstehenden Derivate außerhalb des Handelsbuchs werden imparitätisch bewertet. Für unrealisierte Bewertungsverluste<br />

wird eine Drohverlustrückstellung gebildet; unrealisierte Bewertungsgewinne werden nicht angesetzt.<br />

Eine Analyse des Themas verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des <strong>Bank</strong>buchs unter Annahme der Barwertmethode hat keine Notwendigkeit<br />

der Bildung einer Drohverlustrückstellung ergeben.<br />

Ausführliche Angaben zu unseren derivativen Finanzinstrumenten mit detaillierten Aufgliederungen nach Produkt- und Risikoarten und mit Angabe von<br />

Nominalvolumen, Marktwerten und der Kontrahentenstruktur haben wir in den Risikobericht aufgenommen.<br />

80 <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> · <strong>HypoVereinsbank</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!