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UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

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Lagebericht<br />

risikobericht (FOrtSEtzunG)<br />

Rechtliche Risiken<br />

Rechtliche Risiken/Schiedsverfahren<br />

Die HVB und andere zum Teilkonzern der HVB gehörende Gesellschaften<br />

sind an rechtlichen Verfahren beteiligt. Es folgt eine Zusammenfassung<br />

der anhängigen Verfahren gegen die HVB (ausgenommen<br />

arbeitsgerichtliche Verfahren, steuerliche Verfahren und<br />

Verfahren zur Beitreibung von Krediten), die einen Streitwert von<br />

mehr als 50 Mio € haben oder aus anderen Gründen für die HVB<br />

von Bedeutung sind.<br />

Die HVB ist verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtsrechtlichen<br />

Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Vermeidung<br />

von Interessenskonflikten, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche<br />

sowie Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Informationsschutz<br />

zu beachten. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu<br />

zusätzlichen Gerichtsprozessen und Untersuchungen sowie zu<br />

Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern oder anderen Geldstrafen zu<br />

Lasten der HVB führen. In vielen Fällen ist der Ausgang des Verfahrens<br />

und die Höhe eines potenziellen Verlustes mit erheblicher Unsicherheit<br />

behaftet. Zu diesen Fällen gehören auch Strafverfahren und<br />

behördliche Verfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen,<br />

bei denen die Anspruchshöhe von denen, die entsprechende Ansprüche<br />

geltend machen, nicht beziffert wird. Für alle Rechtsfälle, bei<br />

denen die Höhe eines potenziellen Verlusts verlässlich geschätzt werden<br />

kann und bei denen ein solcher als wahrscheinlich angesehen<br />

wird, sind angemessene Rückstellungen gebildet worden, die die<br />

jeweiligen Umstände berücksichtigen und mit den bei der HVB angewandten<br />

Rechnungslegungsvorschriften nach IAS übereinstimmen.<br />

Verfahren Medienfonds<br />

Zahlreiche Anleger, die in den Medienfonds VIP 4 GmbH & Co. KG<br />

investiert haben, haben Klagen gegen die HVB erhoben. Die HVB hat<br />

den Fonds nicht vertrieben, aber an alle Anleger Anteilsfinanzierungsdarlehen<br />

in Höhe eines Teils der Beteiligungssumme ausgereicht;<br />

außerdem hat die HVB zur Absicherung des Fonds verschiedene<br />

Zahlungsverpflichtungen von Filmvertriebsunternehmen gegenüber<br />

dem Fonds im Wege einer Schuldübernahme übernommen.<br />

56 <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> · <strong>HypoVereinsbank</strong><br />

Die Anleger, die in den Medienfonds investierten, erzielten ursprünglich<br />

durch die Beteiligung unter anderem gewisse Steuervorteile,<br />

die später von der Finanzverwaltung widerrufen wurden. Die Kläger<br />

argumentieren, dass die HVB sie über diese besonderen steuerlichen<br />

Risiken nicht aufgeklärt habe, und machen die HVB, neben weiteren<br />

Beteiligten, verantwortlich für angebliche Fehler in dem beim Vertrieb<br />

eingesetzten Prospekt. Außerdem berufen sich einige Anleger auf<br />

Rechte zum Schutze von Verbrauchern. Es liegen verschiedene erst-<br />

und zweitinstanzliche Urteile vor, davon einige zu Lasten der HVB.<br />

Am 30. Dezember <strong>2011</strong> hat das OLG München in einem Musterverfahren<br />

nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)<br />

eine Entscheidung zur Frage der Prospektverantwortlichkeit erlassen.<br />

Das Gericht hat festgestellt, dass der Prospekt hinsichtlich der Beschreibung<br />

des steuerlichen Anerkennungsrisikos, des Verlustrisikos<br />

und der Prognoserechnung des Fonds unrichtig gewesen sei. Nach<br />

Ansicht des Gerichts ist die HVB neben dem Initiator des Medienfonds<br />

für diese Unrichtigkeit mitverantwortlich. Die HVB prüft derzeit das<br />

Urteil und die Aussichten, gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim<br />

Bundesgerichtshof („BGH“) einzulegen. Allerdings wird die endgültige<br />

Entscheidung in diesem Verfahren nur noch wenige anhängige Streitfälle<br />

betreffen, da mit der überwiegenden Mehrheit der Anleger bereits<br />

ein Vergleich abgeschlossen wurde. In den neben den Zivilverfahren<br />

anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten liegt noch kein<br />

rechtskräftiges Urteil zu der Frage vor, ob die steuerlichen Vorteile<br />

rechtmäßig widerrufen wurden. Die HVB hat aus heutiger Sicht angemessene<br />

Rückstellungen für diesen Vorgang gebildet.<br />

Darüber hinaus sind einige Klagen von Anlegern anhängig, die andere<br />

geschlossene Fonds (überwiegend Medienfonds, aber auch andere<br />

Anlageformen) betreffen. Der wirtschaftliche Hintergrund dieser Verfahren<br />

besteht häufig in der geänderten Auffassung der Steuerbehörden<br />

zu ursprünglich gewährten Steuervorteilen. Die Kläger begründen<br />

ihre Ansprüche unter anderem mit angeblicher Falschberatung und/<br />

oder mit vermeintlicher Fehlerhaftigkeit der Prospekte. Sie fordern von<br />

der HVB die Rückerstattung ihrer Kapitaleinlage und bieten dieser im<br />

Gegenzug die Übertragung der entsprechenden Fondsanteile an.

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