UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
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Lagebericht<br />
risikobericht (FOrtSEtzunG)<br />
Rechtliche Risiken<br />
Rechtliche Risiken/Schiedsverfahren<br />
Die HVB und andere zum Teilkonzern der HVB gehörende Gesellschaften<br />
sind an rechtlichen Verfahren beteiligt. Es folgt eine Zusammenfassung<br />
der anhängigen Verfahren gegen die HVB (ausgenommen<br />
arbeitsgerichtliche Verfahren, steuerliche Verfahren und<br />
Verfahren zur Beitreibung von Krediten), die einen Streitwert von<br />
mehr als 50 Mio € haben oder aus anderen Gründen für die HVB<br />
von Bedeutung sind.<br />
Die HVB ist verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtsrechtlichen<br />
Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Vermeidung<br />
von Interessenskonflikten, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche<br />
sowie Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Informationsschutz<br />
zu beachten. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu<br />
zusätzlichen Gerichtsprozessen und Untersuchungen sowie zu<br />
Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern oder anderen Geldstrafen zu<br />
Lasten der HVB führen. In vielen Fällen ist der Ausgang des Verfahrens<br />
und die Höhe eines potenziellen Verlustes mit erheblicher Unsicherheit<br />
behaftet. Zu diesen Fällen gehören auch Strafverfahren und<br />
behördliche Verfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen,<br />
bei denen die Anspruchshöhe von denen, die entsprechende Ansprüche<br />
geltend machen, nicht beziffert wird. Für alle Rechtsfälle, bei<br />
denen die Höhe eines potenziellen Verlusts verlässlich geschätzt werden<br />
kann und bei denen ein solcher als wahrscheinlich angesehen<br />
wird, sind angemessene Rückstellungen gebildet worden, die die<br />
jeweiligen Umstände berücksichtigen und mit den bei der HVB angewandten<br />
Rechnungslegungsvorschriften nach IAS übereinstimmen.<br />
Verfahren Medienfonds<br />
Zahlreiche Anleger, die in den Medienfonds VIP 4 GmbH & Co. KG<br />
investiert haben, haben Klagen gegen die HVB erhoben. Die HVB hat<br />
den Fonds nicht vertrieben, aber an alle Anleger Anteilsfinanzierungsdarlehen<br />
in Höhe eines Teils der Beteiligungssumme ausgereicht;<br />
außerdem hat die HVB zur Absicherung des Fonds verschiedene<br />
Zahlungsverpflichtungen von Filmvertriebsunternehmen gegenüber<br />
dem Fonds im Wege einer Schuldübernahme übernommen.<br />
56 <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> · <strong>HypoVereinsbank</strong><br />
Die Anleger, die in den Medienfonds investierten, erzielten ursprünglich<br />
durch die Beteiligung unter anderem gewisse Steuervorteile,<br />
die später von der Finanzverwaltung widerrufen wurden. Die Kläger<br />
argumentieren, dass die HVB sie über diese besonderen steuerlichen<br />
Risiken nicht aufgeklärt habe, und machen die HVB, neben weiteren<br />
Beteiligten, verantwortlich für angebliche Fehler in dem beim Vertrieb<br />
eingesetzten Prospekt. Außerdem berufen sich einige Anleger auf<br />
Rechte zum Schutze von Verbrauchern. Es liegen verschiedene erst-<br />
und zweitinstanzliche Urteile vor, davon einige zu Lasten der HVB.<br />
Am 30. Dezember <strong>2011</strong> hat das OLG München in einem Musterverfahren<br />
nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)<br />
eine Entscheidung zur Frage der Prospektverantwortlichkeit erlassen.<br />
Das Gericht hat festgestellt, dass der Prospekt hinsichtlich der Beschreibung<br />
des steuerlichen Anerkennungsrisikos, des Verlustrisikos<br />
und der Prognoserechnung des Fonds unrichtig gewesen sei. Nach<br />
Ansicht des Gerichts ist die HVB neben dem Initiator des Medienfonds<br />
für diese Unrichtigkeit mitverantwortlich. Die HVB prüft derzeit das<br />
Urteil und die Aussichten, gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim<br />
Bundesgerichtshof („BGH“) einzulegen. Allerdings wird die endgültige<br />
Entscheidung in diesem Verfahren nur noch wenige anhängige Streitfälle<br />
betreffen, da mit der überwiegenden Mehrheit der Anleger bereits<br />
ein Vergleich abgeschlossen wurde. In den neben den Zivilverfahren<br />
anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten liegt noch kein<br />
rechtskräftiges Urteil zu der Frage vor, ob die steuerlichen Vorteile<br />
rechtmäßig widerrufen wurden. Die HVB hat aus heutiger Sicht angemessene<br />
Rückstellungen für diesen Vorgang gebildet.<br />
Darüber hinaus sind einige Klagen von Anlegern anhängig, die andere<br />
geschlossene Fonds (überwiegend Medienfonds, aber auch andere<br />
Anlageformen) betreffen. Der wirtschaftliche Hintergrund dieser Verfahren<br />
besteht häufig in der geänderten Auffassung der Steuerbehörden<br />
zu ursprünglich gewährten Steuervorteilen. Die Kläger begründen<br />
ihre Ansprüche unter anderem mit angeblicher Falschberatung und/<br />
oder mit vermeintlicher Fehlerhaftigkeit der Prospekte. Sie fordern von<br />
der HVB die Rückerstattung ihrer Kapitaleinlage und bieten dieser im<br />
Gegenzug die Übertragung der entsprechenden Fondsanteile an.