UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neben den von der HVB selbst entwickelten Ratingverfahren gibt es<br />
einige gruppenweite Verfahren, die von der Holding <strong>UniCredit</strong> S.p.A.<br />
entwickelt und validiert werden und in der gesamten Gruppe zum Einsatz<br />
kommen (insbesondere Ratingverfahren für Financial Institutions,<br />
Sovereigns und Multinationals).<br />
Im Ergebnis führt ein Rating oder Scoring zur Eingruppierung in eine<br />
Bonitätsklasse einer zehn Stufen umfassenden Skala. Hierbei sind die<br />
Bonitätsklassen 1 bis 7 für das nicht problembehaftete und die Bonitätsklassen<br />
8 bis 10 für das problembehaftete Geschäft vorgesehen.<br />
Für die (Weiter-) Entwicklung verschiedener Ratingverfahren werden<br />
historische Daten, die idealerweise einen Gesamt-Konjunkturzyklus<br />
abdecken, berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass das Rating<br />
nicht nur eine kurzfristige, sondern auch eine langfristige Aussage<br />
über die Qualität des Kunden möglich macht.<br />
In <strong>2011</strong> lagen die Schwerpunkte der Weiterentwicklung im Ratingbereich<br />
unter anderem in folgenden Bereichen:<br />
– Erweiterung des Ratingverfahrens für ausländische mittelständische<br />
Firmenkunden um alle bisher nicht abgedeckten Länder<br />
weltweit.<br />
– Entwicklung eines Ratingverfahrens für Existenzgründer als<br />
Erweiterung des Ratingsystems für Geschäftskunden.<br />
– Erweiterung des Ratingsystems für Privatkunden um Kunden, deren<br />
Sitz nicht in Deutschland ist.<br />
– Begleitung der Entwicklung der gruppenweiten Ratingverfahren für<br />
Versicherungen, Leasinggesellschaften und Investmentfonds.<br />
Für die Kreditnehmer ist vor der Kreditvergabe mit dem jeweils vorgesehenen<br />
Ratingverfahren eine Bonitätsklasse zu ermitteln.<br />
Die Pflicht zur Ratingermittlung besteht unabhängig von der Offenlegungspflicht<br />
nach § 18 KWG. Die Bonität ist mindestens einmal<br />
jährlich auf Basis aktueller Bonitätsunterlagen anzupassen. Bei wesentlichen<br />
wirtschaftlichen Veränderungen bzw. wenn risikorelevante<br />
Engagementsveränderungen eintreten, ist eine Aktualisierung des<br />
Ratings zeitnah unterjährig vorzunehmen und durch den zuständigen<br />
Kompetenzträger zu bestätigen.<br />
Exposure at Default und Loss Given Default<br />
Die Parameterannahmen zur Ermittlung des Exposure at Default (EaD)<br />
sowie der Quantifizierung einer Verlustquote (Loss Given Default, LGD)<br />
bei Ausfall eines Geschäfts basieren auf langjährigen, statistischen<br />
Durchschnittswerten aus bankinternen Ausfällen und Verlusten sowie<br />
externen Referenzgrößen und entsprechen den strengen Qualitätsanforderungen<br />
nach Basel II (IRB-Advanced Approach).<br />
Sicherheiten und Sicherheitenmanagement<br />
Die <strong>Bank</strong> verfolgt die Strategie, alle Arten von Kreditsicherheiten bei<br />
der Kreditvergabe heranzuziehen, die bei einem Ausfall einen ökonomischen<br />
Nutzen für die <strong>Bank</strong> darstellen. Hierbei kann der ökonomische<br />
Nutzen sowohl in der Verwertung der Kreditsicherheit oder aber in der<br />
Verbesserung der Position der <strong>Bank</strong> gegenüber Dritten liegen.<br />
Für die Kreditrisikominderung werden nur die Sicherheiten herangezogen,<br />
die die Anforderungen des Basel II IRB Advanced Approach<br />
erfüllen. Ein wesentlicher Punkt bei der Gestaltung der Sicherheitenverträge<br />
und Arbeitsanweisungen ist dabei, die rechtliche Durchsetzbarkeit<br />
der Sicherheiten zu gewährleisten.<br />
Es wurden Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten implementiert,<br />
die den Regelungen von Basel II entsprechen. Dabei werden für die<br />
Bewertung der einzelnen Sicherheitenarten zum einen auf einer Ausfallhistorie<br />
empirisch ermittelte Verwertungserlös- und Kostenquoten<br />
sowie Verwertungsdauern herangezogen. Zum anderen wurden für<br />
Sicherheitenarten mit einer geringen Ausfallhistorie (zum Beispiel:<br />
Sicherungsübereignungen bei Windkraftfinanzierungen, Schiffsfinanzierungen)<br />
spezielle Verfahren zur Sicherheitenbewertung entwickelt,<br />
die auf einer Monte-Carlo-Simulation der Marktwerte oder der zu erwartenden<br />
Cashflows aus der Sicherheit basieren. Bei Wertpapieren<br />
greift die <strong>Bank</strong> auf Basis historischer Erkenntnisse auf eigene Haircut-<br />
Ermittlungen zurück. Weiterhin werden, soweit nach der Solvabilitätsverordnung<br />
zulässig, Sicherheiten auch über einen Substitutionsansatz<br />
berücksichtigt.<br />
Die wertmäßig bedeutsamsten Sicherheitenarten im Kreditgeschäft<br />
sind Grundpfandrechte, Gewährleistungen sowie Verpfändungen von<br />
finanziellen Sicherheiten, die zusammen rund 90% der bewerteten<br />
Sicherheiten ausmachen. Seit Ende 2010 hat die <strong>Bank</strong> die Genehmigung<br />
der Aufsichtsbehörden, auch die Sicherungsübereignungen zur<br />
Kreditrisikominderung heranzuziehen.<br />
Die <strong>Bank</strong> verfügt über ein zentrales Sicherheitensystem, in dem alle<br />
relevanten Daten zu Sicherheitenvereinbarungen und zur Sicherheitenzuordnung<br />
verwaltet werden und die Sicherheitenbewertung vorgenommen<br />
wird. Im Nachgang der Einführung der EuroSIG-Systeme<br />
konnte durch Bereinigungen bei der Migration der Daten und durch<br />
zusätzliche Funktionalitäten in CL&C und COM die Datenqualität der<br />
Sicherheitenbewertung weiter verbessert werden.<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 31