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UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank

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Neben den von der HVB selbst entwickelten Ratingverfahren gibt es<br />

einige gruppenweite Verfahren, die von der Holding <strong>UniCredit</strong> S.p.A.<br />

entwickelt und validiert werden und in der gesamten Gruppe zum Einsatz<br />

kommen (insbesondere Ratingverfahren für Financial Institutions,<br />

Sovereigns und Multinationals).<br />

Im Ergebnis führt ein Rating oder Scoring zur Eingruppierung in eine<br />

Bonitätsklasse einer zehn Stufen umfassenden Skala. Hierbei sind die<br />

Bonitätsklassen 1 bis 7 für das nicht problembehaftete und die Bonitätsklassen<br />

8 bis 10 für das problembehaftete Geschäft vorgesehen.<br />

Für die (Weiter-) Entwicklung verschiedener Ratingverfahren werden<br />

historische Daten, die idealerweise einen Gesamt-Konjunkturzyklus<br />

abdecken, berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass das Rating<br />

nicht nur eine kurzfristige, sondern auch eine langfristige Aussage<br />

über die Qualität des Kunden möglich macht.<br />

In <strong>2011</strong> lagen die Schwerpunkte der Weiterentwicklung im Ratingbereich<br />

unter anderem in folgenden Bereichen:<br />

– Erweiterung des Ratingverfahrens für ausländische mittelständische<br />

Firmenkunden um alle bisher nicht abgedeckten Länder<br />

weltweit.<br />

– Entwicklung eines Ratingverfahrens für Existenzgründer als<br />

Erweiterung des Ratingsystems für Geschäftskunden.<br />

– Erweiterung des Ratingsystems für Privatkunden um Kunden, deren<br />

Sitz nicht in Deutschland ist.<br />

– Begleitung der Entwicklung der gruppenweiten Ratingverfahren für<br />

Versicherungen, Leasinggesellschaften und Investmentfonds.<br />

Für die Kreditnehmer ist vor der Kreditvergabe mit dem jeweils vorgesehenen<br />

Ratingverfahren eine Bonitätsklasse zu ermitteln.<br />

Die Pflicht zur Ratingermittlung besteht unabhängig von der Offenlegungspflicht<br />

nach § 18 KWG. Die Bonität ist mindestens einmal<br />

jährlich auf Basis aktueller Bonitätsunterlagen anzupassen. Bei wesentlichen<br />

wirtschaftlichen Veränderungen bzw. wenn risikorelevante<br />

Engagementsveränderungen eintreten, ist eine Aktualisierung des<br />

Ratings zeitnah unterjährig vorzunehmen und durch den zuständigen<br />

Kompetenzträger zu bestätigen.<br />

Exposure at Default und Loss Given Default<br />

Die Parameterannahmen zur Ermittlung des Exposure at Default (EaD)<br />

sowie der Quantifizierung einer Verlustquote (Loss Given Default, LGD)<br />

bei Ausfall eines Geschäfts basieren auf langjährigen, statistischen<br />

Durchschnittswerten aus bankinternen Ausfällen und Verlusten sowie<br />

externen Referenzgrößen und entsprechen den strengen Qualitätsanforderungen<br />

nach Basel II (IRB-Advanced Approach).<br />

Sicherheiten und Sicherheitenmanagement<br />

Die <strong>Bank</strong> verfolgt die Strategie, alle Arten von Kreditsicherheiten bei<br />

der Kreditvergabe heranzuziehen, die bei einem Ausfall einen ökonomischen<br />

Nutzen für die <strong>Bank</strong> darstellen. Hierbei kann der ökonomische<br />

Nutzen sowohl in der Verwertung der Kreditsicherheit oder aber in der<br />

Verbesserung der Position der <strong>Bank</strong> gegenüber Dritten liegen.<br />

Für die Kreditrisikominderung werden nur die Sicherheiten herangezogen,<br />

die die Anforderungen des Basel II IRB Advanced Approach<br />

erfüllen. Ein wesentlicher Punkt bei der Gestaltung der Sicherheitenverträge<br />

und Arbeitsanweisungen ist dabei, die rechtliche Durchsetzbarkeit<br />

der Sicherheiten zu gewährleisten.<br />

Es wurden Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten implementiert,<br />

die den Regelungen von Basel II entsprechen. Dabei werden für die<br />

Bewertung der einzelnen Sicherheitenarten zum einen auf einer Ausfallhistorie<br />

empirisch ermittelte Verwertungserlös- und Kostenquoten<br />

sowie Verwertungsdauern herangezogen. Zum anderen wurden für<br />

Sicherheitenarten mit einer geringen Ausfallhistorie (zum Beispiel:<br />

Sicherungsübereignungen bei Windkraftfinanzierungen, Schiffsfinanzierungen)<br />

spezielle Verfahren zur Sicherheitenbewertung entwickelt,<br />

die auf einer Monte-Carlo-Simulation der Marktwerte oder der zu erwartenden<br />

Cashflows aus der Sicherheit basieren. Bei Wertpapieren<br />

greift die <strong>Bank</strong> auf Basis historischer Erkenntnisse auf eigene Haircut-<br />

Ermittlungen zurück. Weiterhin werden, soweit nach der Solvabilitätsverordnung<br />

zulässig, Sicherheiten auch über einen Substitutionsansatz<br />

berücksichtigt.<br />

Die wertmäßig bedeutsamsten Sicherheitenarten im Kreditgeschäft<br />

sind Grundpfandrechte, Gewährleistungen sowie Verpfändungen von<br />

finanziellen Sicherheiten, die zusammen rund 90% der bewerteten<br />

Sicherheiten ausmachen. Seit Ende 2010 hat die <strong>Bank</strong> die Genehmigung<br />

der Aufsichtsbehörden, auch die Sicherungsübereignungen zur<br />

Kreditrisikominderung heranzuziehen.<br />

Die <strong>Bank</strong> verfügt über ein zentrales Sicherheitensystem, in dem alle<br />

relevanten Daten zu Sicherheitenvereinbarungen und zur Sicherheitenzuordnung<br />

verwaltet werden und die Sicherheitenbewertung vorgenommen<br />

wird. Im Nachgang der Einführung der EuroSIG-Systeme<br />

konnte durch Bereinigungen bei der Migration der Daten und durch<br />

zusätzliche Funktionalitäten in CL&C und COM die Datenqualität der<br />

Sicherheitenbewertung weiter verbessert werden.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 31

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