UniCredit Bank AG 2011 Geschäftsbericht - HypoVereinsbank
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Anhang<br />
Anhang zum <strong>Geschäftsbericht</strong><br />
rechtsgrundlagen<br />
Der Jahresabschluss der <strong>UniCredit</strong> <strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> (im Folgenden: HVB) für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und<br />
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt worden.<br />
Die <strong>Bank</strong> ist in allen wesentlichen Sparten einer Geschäftsbank und Pfandbriefbank tätig.<br />
Die Erklärungen zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG sind auf unserer Internetseite www.hvb.de/geschaeftsbericht veröffentlicht.<br />
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden<br />
1 Stetigkeit<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet. Auf Änderungen der Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden sowie auf Ausweisänderungen weisen wir bei den jeweiligen Positionen hin.<br />
2 Barreserve<br />
Die Barreserve (Aktivposten 1) ist zu Nennbeträgen bilanziert.<br />
3 Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel<br />
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel (Aktivposten 2) sind mit ihrem Barwert, also um Abzinsungsbeträge gekürzt, ausgewiesen.<br />
4 Forderungen an Kreditinstitute und Kunden<br />
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (Aktivposten 3 und 4) sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag zuzüglich abgegrenzter Zinsen angesetzt.<br />
Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Nennbetrag (Agien/Disagien), denen Zinscharakter zukommt, werden in die Rechnungsabgrenzungsposten<br />
eingestellt und über die Laufzeit periodisch erfolgswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. Erforderliche Wertberichtigungen werden<br />
gekürzt.<br />
Die Bewertung unserer Forderungen erfolgt grundsätzlich nach dem Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB. Für alle erkennbaren akuten<br />
Adressausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen in Höhe der erwarteten Ausfälle gebildet. Im Rahmen von<br />
Verbesserungen der Prozesse und Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigungen wurde die Betragsgrenze, bis zu der eine Bewertung von Krediten<br />
auf kollektiver Basis erfolgt, angehoben. Darüber hinaus wurde für dieses Portfolio die Methode zur Schätzung von erwarteten Rückflüssen präzisiert.<br />
Einzelwert berichtigungen und Rückstellungen werden aufgelöst, soweit das Ausfallrisiko entfallen ist, oder verbraucht, wenn die Forderung als uneinbringlich<br />
eingestuft und aus gebucht wird. Bei der Ermittlung der Höhe der Wertberichtigungen gemäß § 253 HGB wurde der diskontierte Bestand an<br />
erwarteten Rückflüssen herangezogen.<br />
Künftig wird das Länderrisiko im Rahmen der Einzelwertberichtigung für ausfallgefährdete Kredite miterfasst, eine Unterscheidung zwischen dem Ausfall<br />
des Kreditnehmers (bisherige Einzelwertberichtigung) selbst bzw. einem Transferrisiko vom Kreditnehmer zur <strong>Bank</strong> (bisherige Länderrisikovorsorge) wird<br />
nicht mehr vorgenommen. Die bestehende Länderrisikovorsorge wurde aufgelöst und sofern erforderlich eine Einzelwertberichtigung für Kredite mit<br />
akutem Ausfallrisiko wegen einem Transferrisiko gebildet.<br />
Latenten Kreditrisiken tragen wir durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung. Bei der Bewertung der inländischen latenten Kreditrisiken<br />
wenden wir die Grundsätze der deutschen Finanzverwaltung zur steuerlichen Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten an. Bei der<br />
Bewertung der ausländischen latenten Kreditrisiken wenden wir ebenfalls die Grundsätze der deutschen Finanzverwaltung zur steuerlichen Anerkennung<br />
von Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten an. Ausnahme ist die Berechnung der latenten Kreditrisiken für die Niederlassung Athen. Die Bildung<br />
der pauschalen Wertberichtigung erfolgt auf Basis des griechischen Rechts (1% auf das durchschnittliche Kundenforderungsvolumen).<br />
Wie die übrigen Forderungen setzen wir auch die Hypothekendarlehen mit ihrem Nennbetrag an. Unterschiede zwischen Nenn- und Auszahlungsbeträgen<br />
werden in die Rechnungsabgrenzung eingestellt und planmäßig erfolgswirksam aufgelöst.<br />
Für die Zuordnung von Forderungen und Wertpapieren zu den Handelsbeständen, zur Liquiditätsreserve oder zu wie Anlagevermögen bewertete<br />
Vermögensgegenstände ist jeweils die Zweckbestimmung im Erwerbszeitpunkt maßgebend (§ 247 Abs. 1 und 2 HGB).<br />
78 <strong>2011</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> · <strong>HypoVereinsbank</strong>