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Diplomarbeit zum Radtourismus am Regnitzradweg von Julia Wagner

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Berücksichtigung des Aufbaus <strong>von</strong> Verbundprojekten zwischen Tourismus-Gastronomie-<br />

Landwirtschaft-Einzelhandel (vgl. Projekt Rhönschaf [...]) und touristisch-regionaler<br />

Kreisläufe, [...] und Erarbeitung <strong>von</strong> Radwegen und –touren“ (SCHNAPPAUF 1999: 32).<br />

3.3. Raumplanerische Vorgaben und Entwicklungsziele<br />

Raumplanerische Rahmenbedingungen sowie fachliche Zielvorstellungen einer Entwicklung<br />

<strong>von</strong> Freizeit- und Naturschutzfunktionen an Main und Regnitz sind besonders durch das<br />

Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m (LEP) Bayern, den Regionalplan der Region Oberfranken-<br />

West und das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) der Region Oberfranken-West dieser<br />

Planungsregion vorgegeben.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ist es wichtig auf diese Zus<strong>am</strong>menhänge<br />

einzugehen, um die Entwicklung des Faktors „Freizeit und Erholung“ im Zus<strong>am</strong>menspiel mit<br />

raumbezogenen ökologischen Zielsetzungen nachvollziehen zu können.<br />

3.3.1. Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m Bayern<br />

Das Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m (LEP) stellt seit über 30 Jahren die Grundlage für die<br />

räumliche Entwicklung des Freistaats Bayern dar. Als ein wesentliches Instrument versucht<br />

es, das Leitziel der bayerischen Landesentwicklungspolitik, gleichwertige Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu verwirklichen, und regelt Grundsätze und Ziele<br />

für die räumliche Entwicklung und Ordnung. Um die neusten Entwicklungen in Bayern zu<br />

berücksichtigen, wurde das LEP seit 1976 fünfmal fortgeschrieben. In seiner gültigen Fassung<br />

ist es letztmals <strong>am</strong> 01. September 2006 in Kraft getreten (BAYERISCHES<br />

STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND<br />

TECHNOLOGIE (STMWIV BAYERN) 2009). Auch das LEP folgt dem Grundprinzip der<br />

nachhaltigen Entwicklung. „Zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen soll<br />

Bayern in seiner Ges<strong>am</strong>theit und in seinen Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschafts- und<br />

sozialverträglich entwickelt werden“ (STMWIV BAYERN 2006: Teil A I, Abschnitt 1.1).<br />

Um sowohl den Anforderungen eines intakten Naturraums als auch eines Freizeit- und<br />

Erholungsraums gerecht zu werden, sind folgende Ziele zur nachhaltigen Entwicklung des<br />

LEP <strong>von</strong> Bedeutung.<br />

1) Raumstrukturelle Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume (A I) - Grundlagen der<br />

raumstrukturellen Entwicklung:<br />

„Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Teilräume des Landes im Innern sowie deren<br />

eigenständige nachhaltige Entwicklung sind insbesondere durch Aktivierung und<br />

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