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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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109<br />

• Erarbeiten der Rechtgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> der <strong>Rechtsprobleme</strong> der <strong>Baggergutverklappung</strong> <strong>und</strong><br />

Erörterung der einschlägigen Rechtsnormen (einschließlich der HELCOM-Vorgaben),<br />

• Aufzeigen der bestehenden <strong>und</strong> zukünftigen Nutzungskonflikte <strong>und</strong> Problemfelder in der<br />

Küstenregion Warnemünde-Kühlungsborn in Verbindung mit der <strong>Baggergutverklappung</strong>,<br />

• Rechtliche Untersuchungen zur Integration der unterschiedlichen Planungsinstrumente <strong>und</strong><br />

der bestehenden <strong>und</strong> geplanten Konzepte in einem Managementplan für das Untersuchungsgebiet,<br />

• Untersuchung des rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungsprozesses im Rahmen eines<br />

Genehmigungsverfahrens anhand eines konkreten <strong>Baggergutverklappung</strong>sfall sowie<br />

• Prüfen der Möglichkeiten der Einbindung der <strong>Baggergutverklappung</strong>sthematik in das IKZM.<br />

2. Rechts- <strong>und</strong> Planungsgr<strong>und</strong>lagen für die <strong>Baggergutverklappung</strong><br />

Der Umgang mit Baggergut wird heute durch eine Vielzahl nationaler <strong>und</strong> internationaler Gesetze<br />

<strong>und</strong> Verordnungen beeinflusst. Nicht immer jedoch sind bei der Erstellung dieser Regularien<br />

die speziellen Besonderheiten des Baggerguts berücksichtigt worden. Daraus resultiert Handlungsbedarf,<br />

soll es nicht zu erheblichen Problemen bei Unterhaltung <strong>und</strong> Ausbau der Häfen <strong>und</strong><br />

Wasserstraßen kommen. 104<br />

a) Internationale Übereinkommen <strong>und</strong> nationale Vorgaben<br />

Namentlich Erwähnung, allerdings ohne eigene Definition, findet Baggergut im Europäischen<br />

Abfall-Katalog (EAK, 2001) <strong>und</strong> entsprechend in der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung<br />

(AVV, 2001):<br />

17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält,<br />

17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt.<br />

In der EU-Deponierichtlinie (1999) wird - begrifflich unscharf – Baggerschlamm erwähnt.<br />

Die BBodSchV (1999) verweist in §12 auf Baggergut sowie DIN 19731.<br />

In den Baggergut-Richtlinien der internationalen Meeresschutzabkommen bezieht sich der Begriff<br />

Baggergut ausschließlich auf Sedimente des Gewässerbodens. 105<br />

104 HTG FACHAUSSCHUSS BAGGERGUT, Positionspapier, Entwurf, Stand: 1. Juli 2002, S. 1.<br />

105 Im einzelnem siehe dazu: HTG FACHAUSSCHUSS BAGGERGUT, Positionspapier, Entwurf, Stand: 1. Juli<br />

2002, S. 3.

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