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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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Die Blaue Flagge ist ein Marketinginstrument zur Tourismusförderung. Mit ihr kann in Reiseprospekten,<br />

auf Geschäftspapier <strong>und</strong> in den Hotels vor Ort geworben werden. Das Logo der<br />

Blauen Flagge ist über die Grenzen der Europäischen Union hinaus bekannt. Es gibt den Gästen<br />

die Sicherheit, ihren Urlaub an einer sauberen, sicheren <strong>und</strong> attraktiven Badestelle zu verbringen<br />

<strong>und</strong> umweltverträglich geführt wird.<br />

Die Blaue Flagge ist eine Umweltauszeichnung für besondere Bemühungen zur Erhaltung <strong>von</strong><br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft im Sinne der "Agenda 21". Es kommt darauf an, die ökologischen, ökonomischen<br />

<strong>und</strong> sozialen Aspekte ein einem ausgewogenen Verhältnis stärker zu berücksichtigen. 101<br />

cc) Badegewässerrichtlinie<br />

Daneben regelt auf europäischer Ebene die sogenannte „Badegewässerrichtlinie“ (Richtlinie<br />

76/160/EWG des Rates über die Qualität der Badegewässer vom 8. Dezember 1975, ABl. EG<br />

vom 05.02.1976 Nr. L 31 S. 1) verbindlich die Qualitätsanforderungen an Badegewässer aus<br />

Sicht des Umweltschutzes <strong>und</strong> der Volksges<strong>und</strong>heit.<br />

dd) Ökologische Probleme <strong>und</strong> Meeresumweltschutzrecht<br />

Die Meeresumwelt wird wesentlich geprägt durch die Wasserqualität des Meeres. Verschiedene<br />

Nutzungen in der Küstenregion können durch Verschmutzungen <strong>und</strong> Belastungen nachteilige<br />

Auswirkungen auf den Zustand des Wassers haben, was wiederum die Meeresumwelt negativ<br />

beeinflussen kann. Zum Schutz der Ostsee <strong>und</strong> ihrer Meeresumwelt wurde 1992 eine modifizierte<br />

Fassung des völkerrechtlichen Abkommens „Helsinki-Konvention“ beschlossen, die allerdings<br />

auch weiterhin nur Empfehlungen ausspricht <strong>und</strong> damit keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt.<br />

Allerdings wurden einige dieser Empfehlungen auf Landesebene umgesetzt bzw. sollen noch in<br />

das Landesrecht <strong>von</strong> Mecklenburg-Vorpommern integriert werden.<br />

Die Bestrebung zeigt auch der neu eingeführte § 3a Landesnaturschutzgesetz M-V (LNatG M-V),<br />

der sich explizit mit dem marinen Naturschutz beschäftigt <strong>und</strong> entsprechende Grndsätze <strong>und</strong><br />

Verpflichtungen aufstellt.<br />

101 Auszug aus http://www.blaue-flagge.de/Badestellen/Konzept_Badestellen/konzept.htm.

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