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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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3. Für die juristischen Untersuchungen<br />

Aus rechtlicher Sicht sollten zunächst im Rahmen der Vorstudie die gemeindlichen bzw.<br />

städtischen Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> das dazugehörige Kartenmaterial für die Bearbeitung der<br />

Projektschwerpunkte beschafft werden. Im Anschluss daran sollten die küstenspezifische<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lagen erfasst <strong>und</strong> analysiert sowie die Planungs- <strong>und</strong> Umsetzungskompetenzen<br />

ermittelt werden.<br />

In der Bewertung des vorhandenen Planungs- <strong>und</strong> Rechtsinstrumentariums sollte auch eine<br />

Übersicht über gesellschaftliche <strong>und</strong> politische Vorgaben sowie den gesetzlichen <strong>und</strong><br />

planerischen Rahmen enthalten sein. Die Aufstellung <strong>von</strong> Entscheidungsregeln <strong>und</strong> –verfahren<br />

dient der Sicherstellung <strong>von</strong> Transparenz <strong>und</strong> Fairness. 14 Dazu ist die eben beschriebene<br />

Vorgehensweise aber notwendige Vorarbeit.<br />

Erst danach kann aus juristischer Sicht die Möglichkeiten einer geeigneten Integration des<br />

Küstenzonenmanagement in die bestehenden rechtlichen Strukturen <strong>und</strong> Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

geprüft werden <strong>und</strong> entsprechende Vorschläge <strong>und</strong> Empfehlungen unterbreitet werden.<br />

Dies muss unter Berücksichtigung der Strategie der Europäischen Union zum IKZM <strong>und</strong> anderer<br />

europäischer Kooperations- <strong>und</strong> Integrationsmodelle wie Interreg <strong>und</strong> VASAB geschehen.<br />

Zudem ist eine Einbindung der regionalen Agenda-Büros in den IKZM-Prozess erforderlich,<br />

deren Durchführung bereits im Rahmen der Vorstudie begonnen werden sollte.<br />

14 Integriertes Küstenzonenmanagement(IKZM) - Eine Strategie für Schleswig-Holstein - Gutachten im Auftrag des<br />

Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Tourismus des Landes Schleswig-<br />

Holstein, S. 7.

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