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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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70<br />

In diesen Gebieten bestehen generell geeignete Voraussetzungen für die weitere Entwicklung <strong>von</strong><br />

Funsportarten. Derartige Aktivitäten auf, über <strong>und</strong> unter dem Wasser unterliegen allerdings aus<br />

Gründen der Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Schiffsverkehrs (Seeschifffahrtsstrassen–Ordnung) 81<br />

sowie des Natur- <strong>und</strong> Gewässerschutzes (Befahrensregelungen) in entsprechend betroffenen<br />

Gebieten partiellen Einschränkungen. Das trifft auch auf kleinere, räumlich begrenzte Reviere für<br />

das Segelsurfen zu.<br />

Besonders attraktiv sind die Segelreviere, die faktisch den gesamten Meeresraum vor der Küste<br />

Mecklenburg-Vorpommerns umfassen. Demgegenüber ist das Segelsurfen stärker auf kleinere<br />

relativ abgegrenzte Reviere mit geeigneten natürlichen Voraussetzungen (besonders Windstärke/-<br />

häufigkeit, Wellengang) eingegrenzt.<br />

ccc) Nutzungsregelungen durch Schutzgebietsverordnungen<br />

Ferner kann das Befahren <strong>von</strong> Naturschutzgebieten <strong>und</strong> Nationalparks durch sogenannte<br />

Schutzgebietsverordnungen eingeschränkt, untersagt oder sonst wie geregelt werden, soweit dies<br />

zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlich ist (siehe § 5 S. 3 WaStrG).<br />

Elemente naturschutzfachlicher Anforderungen <strong>und</strong> Vorgaben können einerseits für die<br />

touristische Nachfrage eine hohe Attraktivität besitzen <strong>und</strong> stellen damit für die<br />

zukunftsorientierte Sicherung wassertouristischer Potenziale eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage dar.<br />

Andererseits können sie für wassertouristisch relevante Nutzungen unter Schutz stehender<br />

Gewässer eine einschränkende (entwicklungsbegrenzende) Rolle spielen.<br />

Befahrensrechtliche Regelungen nehmen an der Außenküste <strong>von</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />

großräumig nur im Bereich <strong>von</strong> Darß / Zingst /Westrügen, im schmalen Küstenrandstreifen <strong>von</strong><br />

Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong> Mönchgut restriktiv auf die wassertouristischen Nutzungsbedingungen Einfluss. Zu<br />

den Gebieten mit nationalem Schutzstatus zählen hier der Nationalpark Vorpommersche<br />

Boddenlandschaft (Raum Darß–Zingst–Hiddensee–Westrügen), der Nationalpark Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

das Biosphärenreservat Südost-Rügen.<br />

Für diese Gebiete gilt seit 1997 die Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-<br />

Vorpommern (NPBefVMVK) 82 . Darin sind zum Schutz der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt das Befahren<br />

der B<strong>und</strong>eswasserstraßen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen,<br />

81<br />

vgl. Seeschifffahrtsstrassen–Ordnung (SeeSchStrO, § 31); Bekanntmachung der Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion<br />

Nord zur SeeSchStrO vom 17. Oktober 1998, Pkt. 15.4.<br />

82<br />

Verordnung über das Befahren der B<strong>und</strong>eswasserstraßen in Nationalparken <strong>und</strong> Naturschutzgebieten im Bereich<br />

der Küste <strong>von</strong> Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Juni 1997.

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