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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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59<br />

Bei einem Vergleich der ausgewiesenen WTNG <strong>und</strong> der vorgeschlagenen Entwicklungsräume<br />

mit den Tourismusschwerpunkt- <strong>und</strong> Tourismusentwicklungsräumen entsprechend den<br />

Regionalen Raumordnungsprogrammen lassen sich folgende Feststellungen treffen: 70<br />

• Die Tourismusschwerpunkträume liegen fast ausschließlich in WTNG. In den<br />

Schwerpunkträumen bilden die tourismusrelevanten Gewässer der WTNG eine wichtige<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die tourismusräumliche Entwicklung.<br />

• In der Küstenregion stimmen die WTNG–Gemeinden mit dem größten Teil der<br />

Tourismusentwicklungsräume überein. Weitere Gemeinden der Tourismusentwicklungsräume,<br />

die nicht mit WTNG–Gemeinden übereinstimmen, werden durch andere<br />

Tourismuspotenziale begründet.<br />

• Vorgeschlagene Entwicklungsräume für Wassertourismus mit sehr hoher Entwicklungsfähigkeit<br />

in der Küstenregion sind nicht als Tourismusschwerpunkträume ausgewiesen (z.B.<br />

Warnemünde).<br />

bb) Vorgaben durch die Tourismusplanung<br />

Als spezifische Fachplanung auf diesem Gebiet hat sich die sogenannte Tourismusplanung<br />

herausgebildet. Ihre Planungsinstrumente sind meist unverbindliche Konzeptionen auf den<br />

unterschiedlichen Ebenen. Dennoch hat der Gesetzgeber, angesichts der Gefährdung der<br />

Erholungspotentiale als Lebensgr<strong>und</strong>lage, den Versuch unternommen, durch Zielvorgaben das<br />

touristische Angebot zu lenken. Zu diesem Zweck wurden die Erholungsgebiete untergliedert in:<br />

• Kerngebiete (Diese verfügen über vielfältige Potentiale <strong>und</strong> quantitativ wichtige<br />

Erholungskapazitäten. Belastbarkeitsgrenzen sind vielfach erreicht oder bereits<br />

überschritten.),<br />

• Randgebiete (Diese sind Gebiete, die im Vergleich zum Kerngebiet geringere touristische<br />

Potentiale aufweisen, die sich aber für die Erschließung neuer Erholungspotentiale<br />

anbieten.) sowie<br />

• Potentiell nutzbare Gebiete (sind Räume die wenig oder gar nicht genutzt werden, die<br />

aber vom Erholungsangebot her ein bedeutendes Potential besitzen). 71<br />

70 Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern – Gutachten im Auftrag des<br />

Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, S. 57.<br />

71 Standortkonzept für <strong>Sportboothäfen</strong> an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bau,<br />

Landesentwicklung <strong>und</strong> Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 1996, S. 7.

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