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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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77<br />

Aus dem Gutachten zu den Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-<br />

Vorpommern im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern lassen sich<br />

folgende Handlungsempfehlungen für das Untersuchungsgebiet Warnemünde-Kühlungsborn zur<br />

Ausschöpfung des Potenzials des maritimen Tourismus entnehmen: 92<br />

(1) Die Studie beinhaltet Gr<strong>und</strong>aussagen zu Möglichkeiten wassertouristischer Aktivitäten<br />

aus naturschutzfachlicher <strong>und</strong> gewässerrechtlicher Sicht für die WTNG/-Teilgebiete.<br />

Diese Gr<strong>und</strong>aussagen müssen jedoch durch Untersuchungen zur Belastbarkeit sowohl aus<br />

umwelt- als auch aus tourismusverträglicher Sicht gewässerspezifisch konkretisiert<br />

werden, um Grenzen extensiver Erweiterungen für wassertouristische Aktivitäten<br />

festlegen zu können. Es wird empfohlen, gewässerspezifische Nutzungskonzepte<br />

aufzustellen, an deren Erarbeitung in gemeinsamer Verantwortung die Ämter für<br />

Raumordnung, Umwelt- <strong>und</strong> Wasserbehörden, tourismuswirtschaftlich tätige<br />

Institutionen/Verbände sowie Gebietskörperschaften <strong>und</strong> Gemeinden beteiligt sein<br />

sollten.<br />

(2) Mit der Ausweisung <strong>von</strong> FFH-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern müssen konkrete<br />

Erhaltungsziele definiert werden, aus denen sich Anforderungen an wassertouristische<br />

Nutzungen ergeben (Verbote <strong>und</strong> zulässige Handlungen). Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht in den<br />

FFH-Gebieten ein Verschlechterungsverbot für Lebensräume <strong>und</strong> ein Störungsverbot für<br />

Arten. Über Verwaltungsvereinbarungen sollten mögliche touristische Projekte <strong>und</strong><br />

Vorhaben benannt werden, die i. d. R. keine Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie<br />

erfordern. Um die Möglichkeiten für künftige wassertouristische Nutzungen in<br />

Gewässerbereichen mit FFH-Status (z. B. Peene, Warnow) festzustellen, sind frühzeitige<br />

Abstimmungen mit den Naturschutzverwaltungen zu empfehlen.<br />

(3) Für die weitere Entwicklung des Kanuwasserwanderns wird empfohlen, zusätzlich einige<br />

wenige bedeutsame Strecken abseits <strong>von</strong> bereits erschlossenen Gewässern <strong>von</strong> WTNG<br />

mit sehr hoher <strong>und</strong> hoher Entwicklungsfähigkeit durch umweltverträgliche Maßnahmen<br />

(Zugangsstellen, Rastplätze) zu erschließen (z. B. Warnow-Gewässersystem).<br />

(4) Die Ausweisung <strong>von</strong> Wassertouristischen Nutzungsgebieten auf Gemeindebasis hat zu<br />

der Erkenntnis geführt, dass die in den Regionalen Raumordnungsprogrammen<br />

Mecklenburg-Vorpommerns definierten Tourismusschwerpunkträume nahezu<br />

h<strong>und</strong>ertprozentig auf diese WTNG entfallen. Damit ist belegt, dass die<br />

tourismusrelevanten Gewässer des Landes die wichtigste natürliche Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Tourismusentwicklung darstellen. Allerdings sind einige WTNG bzw. WTNG-<br />

Teilgebiete mit sehr hoher <strong>und</strong> hoher Entwicklungsfähigkeit (z. B. Rostock, Strals<strong>und</strong>)<br />

92 Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern – Gutachten im Auftrag des<br />

Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, S. 169 ff.

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