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Rechtsprobleme von Sportboothäfen, Baggergutverklappung und ...

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58<br />

Der Bereich Fremdenverkehr <strong>und</strong> Erholung bildet einen wichtigen Teilabschnitt innerhalb des<br />

Landesraumordnungsprogramms aus dem Jahre 1993, dessen Fortschreibung in dieser Legislaturperiode<br />

(2002-2006) fortgeschrieben werden soll. Der angestrebte Ausbau der touristischen<br />

Infrastruktur umfasst auch den Bau <strong>und</strong> die Erweiterung <strong>von</strong> <strong>Sportboothäfen</strong> im Ostseeküstenbereich.<br />

67 Konkrete Aussagen dazu sowie zur Förderung des Wassersporttourismus im<br />

allgemeinen sucht man aber aufgr<strong>und</strong> der damaligen Informationsgr<strong>und</strong>lagen im<br />

Landesraumordnungsprogramm vergebens. Eine wesentliche Basis wurde nun durch das<br />

Standortkonzept für <strong>Sportboothäfen</strong> an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern durch das<br />

Ministerium für Bau, Landesentwicklung <strong>und</strong> Umwelt Mecklenburg-Vorpommern geschaffen.<br />

Hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten des Wassersports wird im Abschnitt über<br />

Fremdenverkehr <strong>und</strong> Erholung lediglich auf die sehr guten natürlichen Voraussetzungen des<br />

Landes hingewiesen, vor allem auf „reizvolle Landschaften mit unverfälschter Natur, geringer<br />

Siedlungsdichte, <strong>und</strong> hervorragenden Sehenswürdigkeiten“. 68 Sie „sollen vorrangig für ruhe-,<br />

erlebnis- <strong>und</strong> sportorientierte landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholungs- <strong>und</strong> Urlaubsformen genutzt<br />

werden“. So werden in diesem Zusammenhang das Segeln <strong>und</strong> das Wasserwandern ausdrücklich<br />

als geeignete <strong>und</strong> damit gr<strong>und</strong>sätzlich zu fördernde sportliche Betätigungen in Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft genannt. 69<br />

Einschränkungen im LROP erfahren hingegen touristische Großvorhaben. Diese können an<br />

Einzelstandorten unter Berücksichtigung des Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildes nach Abwägung mit<br />

konkurrierenden Nutzungen gr<strong>und</strong>sätzlich zugelassen werden, wenn <strong>von</strong> ihnen deutliche<br />

Entwicklungsimpulse auf das Umland zu erwarten sind. Diese Vorhaben sollen nach Möglichkeit<br />

auf Standorte mit bereits bestehender intensiver touristischer Nutzung konzentriert werden. Die<br />

trifft sowohl für Kühlungsborn als auch für Rostock-Warnemünde zu. Ausgeschlossen sollen<br />

touristische Großvorhaben hingegen sein in Nationalparks, Biosphärenreservate <strong>und</strong> in<br />

Naturparks. Ob auch <strong>Sportboothäfen</strong> unter diese Kategorie fallen, wurde aber nicht durch das<br />

LROP bestimmt. Ein guter Gradmesser hierfür wäre z.B. die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens.<br />

67 So in: Standortkonzept für <strong>Sportboothäfen</strong> an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bau,<br />

Landesentwicklung <strong>und</strong> Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 1996, S. 1.<br />

68 Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.), Erstes Landesraumordnungsprogramm<br />

Mecklenburg-Vorpommern, 1993, Kap. 6.<br />

69 Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.), Erstes Landesraumordnungsprogramm<br />

Mecklenburg-Vorpommern, 1993, Kap. 6.

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