Armutsbericht der Stadt Konstanz - ISG
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<strong>Armutsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong><br />
Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Wohnen und Wohnungslosigkeit<br />
Die zu befürchtende allgemeine Verschlechterung des Wohnungsmarktes auf Grund<br />
verän<strong>der</strong>ter För<strong>der</strong>tendenzen <strong>der</strong> Landes- und Bundespolitik (vgl. Abschnitt 6.1) wirft<br />
die Frage auf, welche Handlungsspielräume seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bestehen. In diesem<br />
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Ende des Jahres 2001 ein städtisches<br />
För<strong>der</strong>programm beschlossen wurde, in dessen Rahmen 40 Wohnungen für einkommensschwache<br />
Familien erstellt werden sollen, woran eine Bereitschaft zum Handeln<br />
und auch zum finanziellen Engagement in diesem Bereich deutlich wird.<br />
Speziell für die Betreuung von Wohnungslosen wurde – hauptsächlich in Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> AGJ – ein differenziertes ambulantes, teilstationäres und stationäres Angebot<br />
geschaffen. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch Konflikte zwischen <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong>, <strong>der</strong> AGJ und <strong>der</strong> Betroffenen-Initiative aufgetreten, die die Frage einer<br />
optimalen Zusammenarbeit, <strong>der</strong>en Chancen und Grenzen aufwerfen. Grundsätzlich<br />
werden dabei gegensätzliche Konzepte deutlich, die sich stichwortartig anhand <strong>der</strong><br />
folgenden Gegensatzpaare skizzieren lassen:<br />
• Ziel: Eine niedrigschwellige Konzeption sieht überhaupt die Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />
Klientel als ihr vorrangiges Ziel (akzeptanzorientiert), während eine anspruchsvollere<br />
Konzeption mit einem Betreuungskontakt auch den Versuch einer Problemlösung<br />
(z.B. Therapie von Alkohol- und Drogenkonsum; pädagogische Orientierung)<br />
verknüpft. Konzeptionell entspricht dem das Sannungsfeld zwischen Autonomie<br />
und Gestaltungsspielräumen einerseits vs. Betreuung und professioneller Verantwortung<br />
an<strong>der</strong>erseits.<br />
• Angebotsform: Einerseits kann ein integriertes Angebot für alle Klienten angestrebt<br />
werden (was gegenseitige Rücksichtnahme erfor<strong>der</strong>t), an<strong>der</strong>erseits können, wenn<br />
dies nicht realistisch erscheint, auch gruppenspezifische Angebote erfor<strong>der</strong>lich<br />
werden.<br />
• Klienten: Einerseits ist eine gewisse Regelbeachtung die Voraussetzung einer jeden<br />
Einrichtung und muss auch bei <strong>der</strong> Vereinbarung von Hilfe berücksichtigt werden;<br />
an<strong>der</strong>erseits stellt die Verweigerung von Regelkonformität in diesem Bereich<br />
gerade ein Merkmal <strong>der</strong> Problemgruppe dar und kann deshalb in diesem Falle nicht<br />
vorausgesetzt, son<strong>der</strong>n muss erst erarbeitet werden. Dabei stellt sich die Frage,<br />
welches Maß <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Regelbeachtung zumutbar ist und ab wann diese zur<br />
Überfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zielgruppe führt.<br />
Nach dem Stand <strong>der</strong> Diskussion zeigen sich zwar beide Seiten grundsätzlich an einer<br />
Kooperation interessiert und halten eine Arbeitsteilung in einer – aus <strong>der</strong> Sicht des <strong>ISG</strong><br />
– gut ausgebauten und differenziert entwickelten Hilfestruktur für sinnvoll und notwen-<br />
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