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Armutsbericht der Stadt Konstanz - ISG

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<strong>Armutsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong><br />

8. Personengruppen in beson<strong>der</strong>s belasteten Lebenslagen<br />

Personen in beson<strong>der</strong>s belasteten Lebenslagen haben ein hohes Risiko, aus <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

ausgegrenzt zu werden o<strong>der</strong> sich selbst auszugrenzen (bis hin zu einer<br />

grundlegenden Verweigerung von Hilfe). Die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte sehen<br />

sich vor das Problem gestellt, dass die erfor<strong>der</strong>lichen Hilfeleistungen einerseits<br />

aufwendig und beratungsintensiv sind, an<strong>der</strong>erseits aber innerhalb des städtischen<br />

Sozialsystems nur eine marginale Rolle spielen. Zudem bestehen häufig Zweifel hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Hilfe.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Armutsbericht</strong>erstattung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong> hat das <strong>ISG</strong> amtliche Statistiken,<br />

Materialien von sozialen Diensten und Einrichtungen sowie Darstellungen aus<br />

<strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Betroffeneninitiative ausgewertet. In einem Fachgespräch wurden diese<br />

Ergebnisse vorgestellt und im Hinblick darauf erörtert, welche Möglichkeiten und<br />

Schwierigkeiten einer wirksamen Hilfe in <strong>der</strong> Praxis gesehen werden.<br />

8.1 Hilfen nach § 72 BSHG im bundesweiten Vergleich<br />

Aus Anlass <strong>der</strong> neuen Verordnung zu § 72 BSHG, die seit August 2001 in Kraft ist, hat<br />

das <strong>ISG</strong> im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung eine bundesweite<br />

Untersuchung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Praxis <strong>der</strong> Hilfe für Personen in beson<strong>der</strong>en<br />

Schwierigkeiten durchgeführt. 49 Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung sollen<br />

hier kurz referiert werden, da sie einen guten Überblick über Klientel und Problematik<br />

in diesem Bereich vermitteln.<br />

• Trägerschaft: Generell sind die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Kosten <strong>der</strong><br />

vollstationären und teilstationären Hilfe zuständig, die örtlichen Sozialhilfeträger für<br />

die <strong>der</strong> ambulanten Hilfen. Baden-Württemberg gehört zu den neun Bundeslän<strong>der</strong>n,<br />

in denen <strong>der</strong> überörtliche Sozialhilfeträger auch für die „ambulante Sesshaftmachung“<br />

(meist in Form von „betreutem Wohnen“) zuständig ist.<br />

• Durchführung: Die Durchführung <strong>der</strong> Hilfen erfolgt überwiegend durch die örtlichen<br />

Träger.<br />

• Klientel: Die Klientendichte variiert erheblich zwischen städtischem und ländlichem<br />

Raum: Während in kreisfreien Städten durchschnittlich 2,3 Klienten pro 1.000 Einwohner<br />

registriert wurden, sind es in Landkreisen nur 0,6 Klienten pro 1.000 Ein-<br />

49<br />

Dabei stand zunächst eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> vor diesem Zeitpunkt praktizierten<br />

Hilfe im Vor<strong>der</strong>grund, um später in einem zweiten Schritt den Effekt <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />

ermitteln zu können; vgl. D. Engels, Vorarbeiten für einen Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

über die praktischen Auswirkungen <strong>der</strong> neuen VO zu § 72 BSHG, über die Kostenentwicklung<br />

und <strong>der</strong>en Ursachen, Köln 2001<br />

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