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Armutsbericht der Stadt Konstanz - ISG

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<strong>Armutsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong><br />

und gesundheitliche Einschränkungen bzw. Behin<strong>der</strong>ungen (16%). Hier zeigt sich eine<br />

gewisse Parallele zu den Ursachen des Sozialhilfebezugs, die ebenfalls in bestimmten<br />

familiären Situationen und gesundheitlichen Einschränkungen gesehen werden.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Auswertungen <strong>der</strong> „Hilfe zur Arbeit“ wurde die mangelnde berufliche<br />

Qualifikation am häufigsten als Vermittlungshemniss genannt. 20<br />

Abbildung 17:<br />

Vermittlungshemmnisse<br />

Bericht "Hilfe zur Arbeit" 2000 (N = 167, Mehrfachnennungen)<br />

49%<br />

keine Berufsausbildung<br />

46%<br />

kein Führerschein<br />

32%<br />

gesundheitliche Einschränkungen<br />

19%<br />

Sprachprobleme<br />

16%<br />

Suchtabhängigkeit<br />

15%<br />

mangelnde Schulbildung<br />

14%<br />

Alleinerziehung/ häusl. Bindung<br />

10%<br />

Alter/ Langzeitarbeitslosigkeit<br />

10%<br />

Überschuldung<br />

<strong>ISG</strong> 2001<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%<br />

Quelle: Sozial- und Jugendamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong>, Bericht 2000: Hilfe zur Arbeit nach dem<br />

BSHG<br />

Bei Aussiedlern und Flüchtlingen stehen sprachliche Schwierigkeiten und unzureichende<br />

Qualifikationen im Vor<strong>der</strong>grund. Für einen kleineren Teil <strong>der</strong> Sozialhilfeempfänger<br />

sind psychische Probleme und Motivationsprobleme sowie Suchtabhängigkeit<br />

zu nennen.<br />

Überwindungsmöglichkeiten<br />

Die genannten Vermittlungshemmnisse, die eine Arbeitsaufnahme erschweren, scheinen<br />

also in vielen Fällen auch Ursachen des Sozialhilfebezugs zu sein, denn auch un-<br />

20<br />

Sozial- und Jugendamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong>, Bericht 2000: Hilfe zur Arbeit nach dem<br />

BSHG, <strong>Konstanz</strong> 2001, S. 7<br />

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