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Armutsbericht der Stadt Konstanz - ISG

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<strong>Armutsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Konstanz</strong><br />

• in welchem Maße Wohnungsnotfälle (von Räumungsklagen bis hin zur Obdachlosigkeit)<br />

vorliegen und<br />

• welche sozialräumliche Struktur („Milieus“) die einzelnen <strong>Stadt</strong>teile von <strong>Konstanz</strong><br />

aufweisen.<br />

Teil 7: Menschen mit Pflegebedarf<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen stellen eine beson<strong>der</strong>e Belastung dar, wenn sie<br />

chronisch werden und zur Angewiesenheit auf Pflegeleistungen führen. Diese Problemlage<br />

wird analysiert unter den Fragestellungen,<br />

• wie hoch die Zahl und die Bevölkerungsanteile pflegebedürftiger Personen in <strong>Konstanz</strong><br />

sind, und welche Entwicklung in Zukunft zu erwarten ist,<br />

• welche Struktur <strong>der</strong> Pflegebedarf nach Pflegestufen sowie ambulantem und stationärem<br />

Hilfebedarf hat,<br />

• in welchem Maße Pflegebedürftigkeit mit monetärer Armut verknüpft ist und<br />

• welche pflegerischen Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige in <strong>Konstanz</strong> zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Teil 8: Personengruppen in beson<strong>der</strong>s belasteten Lebenslagen<br />

Ein Schwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Armutsbericht</strong>erstattung wurde schließlich auf die Personengruppen<br />

gelegt, bei denen erhebliche Defizite und Belastungen in mehreren Dimensionen<br />

<strong>der</strong> Lebenslage auftreten und sich wechselseitig verstärken. Das Risiko, aus <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

ausgegrenzt zu werden o<strong>der</strong> auch durch eine Verweigerung von Hilfe sich<br />

selbst auszugrenzen, ist bei diesen Personen sehr hoch. In diesem Zusammenhang<br />

sind folgende Fragestellungen relevant:<br />

• Wie viele Personen werden in <strong>Konstanz</strong> durch Hilfen nach § 72 BSHG erreicht?<br />

• Wie lassen sich die Lebenslagen von Obdachlosen, Suchtkranken, Strafentlassenen,<br />

verhaltensgestörten Menschen und Personen in gewaltgeprägten Lebensumständen<br />

im Einzelnen charakterisieren?<br />

• Wie sind die Hilfestrukturen für diese Personengruppen ausgebaut?<br />

• Welche Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Hilfegewährung wurden durch die neue Verordnung<br />

bewirkt, und welche Verän<strong>der</strong>ungen sind im Hinblick auf § 93 BSHG zu erwarten?<br />

• Durch welche Maßnahmen lassen sich die Situation <strong>der</strong> Betroffenen und die Effektivität<br />

<strong>der</strong> Hilfestrukturen verbessern?<br />

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