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Moderne Rabbinerausbildung in Deutschland und Ungarn - Or-Zse

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3. Bezirke entlang der galizischen Grenze<br />

Gesamt 1.389 23.065 61.104 159.501<br />

%-Anteil d.<br />

jüd.<br />

Bevölkerung<br />

11,9 % 28,5 % 33,0 % 29,4 %<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass <strong>in</strong> den aufgelisteten Bezirken um 1735<br />

9.502 (82%), um 1787 50.945 (63%), um 1825 110.941 (60%) <strong>und</strong> um 1869 238.455<br />

(44%) der Juden <strong>Ungarn</strong>s lebten.<br />

Bis 1840 lebten rd. 80% der Juden <strong>Ungarn</strong>s <strong>in</strong> Dörfern oder <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Landstädten.<br />

Diese Verteilung änderte sich nach 1840, als der ungarische Landtag den Juden <strong>Ungarn</strong>s<br />

Niederlassungsfreiheit im ganzen Land gewährte. Damit setzte e<strong>in</strong>e große<br />

B<strong>in</strong>nenwanderung <strong>in</strong> das Landes<strong>in</strong>nere <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Land-Stadt-Migration e<strong>in</strong>. Um 1880<br />

lebten bereits nur noch 50% <strong>in</strong> Dörfern. Der Rückzug aus den ländlichen Regionen<br />

führte auch zum überproportionalen Anwachsen der jüdischen Bevölkerung <strong>in</strong> Buda<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> Pest, von 10.266 im Jahr 1825 auf 70.879 im Jahr 1880, d. h. bezogen auf die<br />

Gesamtbevölkerung Budapests von 9,8% auf 19,7%. 97<br />

In rechtlicher H<strong>in</strong>sicht war das ungarische Judentum <strong>in</strong> drei Kategorien e<strong>in</strong>geteilt: Juden<br />

"im Besitz" des königlichen Hofes; Juden, die auf dem Gelände der Gutsherren lebten;<br />

Juden <strong>in</strong> den Städten. Den Status der Juden <strong>in</strong> der Diaspora beurteilten sowohl die<br />

christliche als auch die jüdische Gesellschaft bis zum Ende des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

folgendermaßen: nach der Vertreibung des jüdischen Volkes aus se<strong>in</strong>er Heimat leben<br />

die Juden nur temporär an ihren derzeitigen Wohnorten, <strong>und</strong> deshalb gelten für sie die<br />

gesetzlichen Regelungen des Fremdenrechts. Bis zum Ende des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

entschieden die Feudalherren <strong>und</strong> Städte eigenmächtig darüber, ob sie <strong>in</strong> ihrem<br />

Herrschaftsgebiet Juden aufnehmen wollten oder nicht.<br />

Die königlichen Schutzjuden bildeten die privilegierteste Klasse: "Azt lehet róluk<br />

mondani, hogy ezek a magyar zsidóság arisztokratái (Man kann über sie sagen, dass sie<br />

97 József Kepecs (Hg.), A zsidó népesség száma településenként 1840–1941, Budapest 1993 <strong>und</strong>: Sieben<br />

Jahrzehnte, S. 163.<br />

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