Teil 1 - Smart Region
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tausch gefördert. Der ESF kann maximal 0,4% seiner jährlichen Mittelausstattung für<br />
die Förderung innovativer Maßnahmen bereitstellen. 6 Insgesamt stehen dem ESF<br />
damit für den siebenjährigen Programmplanungszeitraum 2000 bis 2006 rund 63<br />
Milliarden Euro zur Verfügung. 7<br />
Warum diese zusätzlichen Artikel-6-Maßnahmen lanciert werden, erklärt sich aus<br />
dem möglichen Nutzen dieser innovativen Ansätze: Die EU erhofft sich positive<br />
Erfahrungen mit der Erprobung neuer Konzepte, die argumentative Stützung neuer<br />
Hypothesen wie auch bewährter Verfahren und damit letztlich einen Wissens- und<br />
Erfahrungsaustausch, der eine Nutzung dieser Ergebnisse auch in allen anderen<br />
Förderbereichen des Europäischen Sozialfonds erlaubt. Als direkte Schnittstelle<br />
zwischen Politik und Praxis sollen die innovativen Maßnahmen nach Artikel 6 daher<br />
nicht nur politische Inhalte an Vertreter der Praxis vermitteln, sondern gleichzeitig die<br />
Praktiker an der Politikgestaltung auf europäischer Ebene beteiligen. Dadurch erhofft<br />
man sich ein Klima, in dem neue politische Initiativen und Anregungen operativ<br />
umgesetzt und berücksichtigt werden können.<br />
Allerdings sind innovative Maßnahmen, die gemäß Artikel 6 ESF als förderwürdig<br />
anerkannt werden, stets an einen thematisch von der Europäischen Kommission abgesteckten<br />
Rahmen, an so genannte Programmplanungszeiträume, gebunden. In<br />
den drei möglichen Antragsrunden im Programmplanungszeitraum 2000 bis 2006<br />
werden jeweils maximal 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wobei sich der<br />
Kofinanzierungsbeitrag der Europäischen Kommission für ein Projekt auf mindestens<br />
300.000 Euro, aber höchstens 3 Millionen Euro im Zweijahreszeitraum beläuft. Da<br />
die Maßnahmen durch den ESF nicht hundertprozentig gefördert werden, kommen<br />
weitere öffentliche und private Finanzquellen in den Mitgliedstaaten hinzu. Für die<br />
Verbreitung und Übertragung von Innovationen aus den Projekten nach Artikel 6 auf<br />
die allgemeinen ESF-Aktivitäten werden etwa 5% der in 2005 und 2006<br />
bereitgestellten Haushaltsmittel eingesetzt.<br />
Die im Zweijahresrhythmus festgelegten primären Themenbereiche bezogen sich<br />
beispielsweise in 2001 und 2002 auf die „Anpassung an die neue Wirtschaft im<br />
Rahmen des sozialen Dialogs“. Aktuell stehen umfassende Strategien zur Verlängerung<br />
des Erwerbslebens im Zentrum der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS)<br />
6<br />
7<br />
Zu den rechtlichen Rahmenbestimmungen und Empfehlungen für die Durchführung nach Artikel 6<br />
vgl. Europäische Kommission 2001, hier S. 11.<br />
Vgl. http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/glossary-de.htm (12.03.05).<br />
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