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Teil 1 - Smart Region

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vorzeitig in den Ruhestand zu treten, erfolgt: Spezielle Altersrenten wurden<br />

abgeschafft, und Anspruchsvoraussetzungen für einen vorzeitigen Renteneintritt<br />

wurden verschärft. 23<br />

Diesen „Negativanreizen“ zur Vermeidung eines vorzeitigen Austritts aus dem Erwerbsleben<br />

stehen aber auch „Positivanreize“ zum längeren Verbleib im Erwerbsleben<br />

gegenüber. Im Rentensystem ist dabei speziell die Möglichkeit einer <strong>Teil</strong>rente zu<br />

nennen. Diese Möglichkeit einer Kombination von reduzierter Erwerbstätigkeit und<br />

dem Bezug einer <strong>Teil</strong>rente ist im deutschen Rentensystem schon länger bekannt.<br />

Obgleich Schweden über die höchste Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer innerhalb<br />

der Europäischen Union verfügt, wurde auch hier mit der jüngsten Rentenreform<br />

die Kombination von Erwerbseinkommen mit einer 25-, 50- und 75-prozentigen <strong>Teil</strong>rente<br />

oder einer Vollrente ermöglicht. In Österreich gab es bis Ende des Jahres 2003<br />

die Möglichkeit, eine vorzeitige Alterspension neben einer eingeschränkten unselbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit zu beziehen. In der Mehrzahl der Länder der EU besteht<br />

diese Möglichkeit heute allerdings nicht.<br />

4.2 Rentenformel<br />

Ein weiterer Anreiz für den Rentenzugang ist in der Rentenformel zu sehen. Dabei<br />

gibt es in den Ländern der EU verschiedene Einflussfaktoren auf die Höhe der<br />

späteren Rente. Zu nennen sind in diesem Kontext z.B. das Erwerbseinkommen und<br />

die Versicherungsdauer. Bislang bestanden in einigen Ländern Systeme, in denen<br />

das Einkommen der besten fünf oder zehn Jahre maßgeblich für die Höhe der Rente<br />

war. Darüber hinaus existieren Systeme, in denen die Rente nach Erreichen einer<br />

bestimmten maximalen Versicherungsdauer nicht mehr steigt. Von beiden<br />

Gestaltungsprinzipien gehen negative Anreize für eine Fortsetzung der<br />

Erwerbstätigkeit nach Erreichen der jeweiligen Voraussetzungen aus.<br />

In den vergangenen Jahren fanden hier Reformen statt, die den der Rentenberechnung<br />

zugrunde liegenden Einkommenszeitraum ausdehnten. Dieser wurde in<br />

Österreich mit der Reform 2003 von den besten 15 auf die besten 40 Jahre 24 , in<br />

Frankreich von den besten 10 auf die besten 25 Jahre 25 , in Finnland von den letzten<br />

23<br />

24<br />

25<br />

Vgl. Europäische Kommission: MISSOC, verschiedene Ausgaben; Internationale Vereinigung für<br />

soziale Sicherheit: Datenbanken, verschiedene Jahrgänge.<br />

Zur Rentenreform in Österreich 2003 vgl. www.sozialversicherung.at.<br />

Eine Übersicht über Rentenreformen in Frankreich findet sich z.B. bei Kaufmann 2002.<br />

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