Teil 1 - Smart Region
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vorzeitig in den Ruhestand zu treten, erfolgt: Spezielle Altersrenten wurden<br />
abgeschafft, und Anspruchsvoraussetzungen für einen vorzeitigen Renteneintritt<br />
wurden verschärft. 23<br />
Diesen „Negativanreizen“ zur Vermeidung eines vorzeitigen Austritts aus dem Erwerbsleben<br />
stehen aber auch „Positivanreize“ zum längeren Verbleib im Erwerbsleben<br />
gegenüber. Im Rentensystem ist dabei speziell die Möglichkeit einer <strong>Teil</strong>rente zu<br />
nennen. Diese Möglichkeit einer Kombination von reduzierter Erwerbstätigkeit und<br />
dem Bezug einer <strong>Teil</strong>rente ist im deutschen Rentensystem schon länger bekannt.<br />
Obgleich Schweden über die höchste Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer innerhalb<br />
der Europäischen Union verfügt, wurde auch hier mit der jüngsten Rentenreform<br />
die Kombination von Erwerbseinkommen mit einer 25-, 50- und 75-prozentigen <strong>Teil</strong>rente<br />
oder einer Vollrente ermöglicht. In Österreich gab es bis Ende des Jahres 2003<br />
die Möglichkeit, eine vorzeitige Alterspension neben einer eingeschränkten unselbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit zu beziehen. In der Mehrzahl der Länder der EU besteht<br />
diese Möglichkeit heute allerdings nicht.<br />
4.2 Rentenformel<br />
Ein weiterer Anreiz für den Rentenzugang ist in der Rentenformel zu sehen. Dabei<br />
gibt es in den Ländern der EU verschiedene Einflussfaktoren auf die Höhe der<br />
späteren Rente. Zu nennen sind in diesem Kontext z.B. das Erwerbseinkommen und<br />
die Versicherungsdauer. Bislang bestanden in einigen Ländern Systeme, in denen<br />
das Einkommen der besten fünf oder zehn Jahre maßgeblich für die Höhe der Rente<br />
war. Darüber hinaus existieren Systeme, in denen die Rente nach Erreichen einer<br />
bestimmten maximalen Versicherungsdauer nicht mehr steigt. Von beiden<br />
Gestaltungsprinzipien gehen negative Anreize für eine Fortsetzung der<br />
Erwerbstätigkeit nach Erreichen der jeweiligen Voraussetzungen aus.<br />
In den vergangenen Jahren fanden hier Reformen statt, die den der Rentenberechnung<br />
zugrunde liegenden Einkommenszeitraum ausdehnten. Dieser wurde in<br />
Österreich mit der Reform 2003 von den besten 15 auf die besten 40 Jahre 24 , in<br />
Frankreich von den besten 10 auf die besten 25 Jahre 25 , in Finnland von den letzten<br />
23<br />
24<br />
25<br />
Vgl. Europäische Kommission: MISSOC, verschiedene Ausgaben; Internationale Vereinigung für<br />
soziale Sicherheit: Datenbanken, verschiedene Jahrgänge.<br />
Zur Rentenreform in Österreich 2003 vgl. www.sozialversicherung.at.<br />
Eine Übersicht über Rentenreformen in Frankreich findet sich z.B. bei Kaufmann 2002.<br />
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