Teil 1 - Smart Region
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Abbildung 18:<br />
Altersgrenzen für vorgezogene Altersrenten<br />
A<br />
I<br />
Auslaufen der vorgez. Rente bei langer Versicherungsdauer<br />
Abschaffung der vorgez. Rente bei Arbeitslosigkeit<br />
55 56 1 / 2 Frauen<br />
bei Arbeitslosigkeit und langer Versicherungsdauer<br />
60 61 1 / 2 Männer<br />
55 57 Dienstaltersrente<br />
EL<br />
E<br />
60<br />
55 60<br />
Altersrente bei schweren und ungesunden Berufen<br />
61 vorgezogener Ruhestand<br />
FIN<br />
60<br />
60<br />
60<br />
62<br />
62<br />
Altersrente<br />
indiv. vorgezogene Rente<br />
62 Rente bei Arbeitslosigkeit<br />
D<br />
60 65<br />
60 63<br />
63 65<br />
Langj. Versicherte<br />
für Schwerbehinderte<br />
bei Arbeitslosigkeit<br />
1995<br />
1997<br />
1999<br />
2001<br />
2003<br />
2005<br />
2007<br />
2009<br />
2011<br />
2013<br />
2015<br />
2017<br />
2019<br />
2021<br />
2023<br />
2025<br />
2027<br />
2029<br />
2031<br />
2033<br />
2035<br />
Quelle: Eigene Darstellung nach Europäische Kommission: MISSOC, verschiedene<br />
Ausgaben ab 2001<br />
Im Bereich der vorzeitigen Altersrenten haben sich in den vergangenen Jahren die<br />
meisten Reformen vollzogen: Es ist ein allgemeiner Trend zur Einschränkung dieser<br />
vorzeitigen Renteneintrittsmöglichkeiten festzustellen. So wurden beispielsweise mit<br />
der Rentenreform in Österreich im Jahre 2003 die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit<br />
und die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer abgeschafft.<br />
In der Rentenreform 2003 in Frankreich wurde die Mindestversicherungsdauer<br />
für den Rentenzugang mit 60 Jahren im öffentlichen Dienst von 37,5 Jahren<br />
auf 40 Jahre ausgedehnt; für alle Versicherten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen<br />
Dienst wird die Versicherungsdauer ab 2012 von 40 auf 41 Jahre angehoben.<br />
Auch in Finnland wurden in vergangenen Reformen die Voraussetzungen für den<br />
Bezug der Rente bei Arbeitslosigkeit und der individuell vorgezogenen Rente (eingeschränkte<br />
Erwerbsfähigkeit) verschärft; beide sind seit 2005 im privaten Sektor abgeschafft.<br />
Eine Verschärfung der Voraussetzungen findet auch in Belgien statt. Die<br />
Mindestversicherungsdauer für den vorzeitigen Bezug der Altersrente mit 60 Jahren<br />
wird von 28 auf 35 Jahre angehoben. Dieser Prozess ist bereits im Gange und wird<br />
2005 abgeschlossen sein. Insgesamt ist also eine Verringerung der Möglichkeiten,<br />
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