Teil 1 - Smart Region
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älterer Arbeitnehmer. Die Europäische Kommission regte daher im Rahmen der<br />
Strategie „Arbeit lohnend machen“ eine Wirkungsanalyse von Lohnniveau,<br />
Mindestlöhnen, Sozialleistungen (Arbeitslosengeld und andere Transferleistungen,<br />
Erwerbsminderungsrenten, reguläre Renten) und der Besteuerung der Beschäftigten<br />
an, um die (Wechsel-)Wirkungen auf die Arbeitsangebotsentscheidung zu eruieren. 19<br />
Neben dem Abbau finanzieller Anreize zum frühzeitigen Ausstieg aus dem<br />
Erwerbsleben sind gleichzeitig Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit<br />
älterer Arbeitnehmer notwendig. Zu Maßnahmen zur Verlängerung<br />
der Lebensarbeitszeit gehören etwa alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen,<br />
wie Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung oder neue Produktions-<br />
und Organisationsmethoden, aber auch Maßnahmen im Zuge des<br />
„lebenslangen Lernens“.<br />
Ziel der nachfolgenden Abschnitte ist es herauszuarbeiten, welche institutionellen<br />
Gegebenheiten in den Ländern der EU bestehen, die einen Austritt aus dem<br />
Erwerbsleben vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ermöglichen. Dabei<br />
werden die Rentenversicherung und die anderen Zweige der Sozialversicherung im<br />
Mittelpunkt stehen. Andere entscheidungswirksame Tatbestände – gerade auch auf<br />
der betrieblichen Ebene vor Ort – werden hier vorerst nicht betrachtet. In späteren<br />
Publikationen im Rahmen des Projektes <strong>Smart</strong> <strong>Region</strong> werden aber genau diese<br />
konkreten Bedingungen genauer analysiert und dokumentiert.<br />
4.1 Altersgrenzen<br />
Ein wichtiger Bestimmungsfaktor für den Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist das<br />
gesetzliche Rentenalter. Dieses liegt, wie bereits aus den Abbildungen 16 und 17<br />
ersichtlich, in allen Ländern der EU in der Regel über dem tatsächlichen Erwerbsaustrittsalter.<br />
Im Zuge der Reformen der Rentensysteme sind auf nationaler Ebene die<br />
gesetzlichen Altersgrenzen in vielen Ländern angehoben worden. Von diesem<br />
Prozess sind bisher meist die Frauen betroffen gewesen, weil die Regelaltersgrenze<br />
für Frauen in zahlreichen Ländern bislang unter der der Männer lag. Die Reformen<br />
führten in der Regel dazu, dass die Altersgrenze der Frauen auf die der Männer<br />
angehoben wurde. Das gesetzliche Rentenalter beträgt danach in den meisten<br />
Ländern der EU 65 Jahre (vgl. Tabelle 1). Dieser Prozess ist jedoch sehr unterschiedlich<br />
weit fortgeschritten. So wurde in Portugal die Altersgrenze der Frauen auf<br />
19<br />
Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2002: 12.<br />
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