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Teil 1 - Smart Region

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zu haben, dass die Gewerkschaften in die soziale Marktwirtschaft erfolgreich integriert<br />

werden konnten (Ramge 2003). Daher sind der „Konzertierten Aktion“ eher<br />

nicht beabsichtigte Effekte zuzuschreiben, und sie ist nicht als ein erfolgreiches,<br />

kontrolliertes, zielgerichtetes „Management of Change“ anzusehen.<br />

4.2 Bündnis für Arbeit<br />

Das „Bündnis für Arbeit und Standortsicherung“ war nach dem Scheitern der Kohl-<br />

Regierung von Gerhard Schröder nach seinem Wahlsieg wieder belebt worden. Es<br />

hieß „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“. Im Bündnis waren<br />

im Gegensatz zur „Konzertierten Aktion“ nur die vier Spitzenverbände der Wirtschaft<br />

und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit den drei größten Einzelgewerkschaften<br />

vertreten. Die begrenzte <strong>Teil</strong>nehmerzahl war ein großer Vorteil gegenüber der<br />

„Konzertierten Aktion“. Kritisiert wird am „Bündnis für Arbeit“, dass ihm ein adäquater<br />

theoretischer Überbau fehlte. Nur auf die positiven Erfahrungen europäischer<br />

Nachbarländer zu verweisen und den Bedarf eines konsensualen Ansatzes zu<br />

artikulieren, um der wachsenden Komplexität in den Wirtschafts-, Sozial- und Finanzsystemen<br />

gerecht zu werden (Schröder 1999: 49 ff.), ermöglicht kein angemessenes<br />

zielgerichtetes Handeln. Bis auf die „Thesen zur Aktivierung der Arbeitsmarktpolitik“,<br />

die stark in das „Job-AQTIV-Gesetz“ einflossen (Fels 2001), gelang es der wissenschaftlichen<br />

Beratung kaum, ihre Positionen im „Bündnis“ gegen den Widerstand mal<br />

der Gewerkschaften (Niedriglohnsektor) oder mal der Arbeitgeber (Chancengleichheit<br />

der Geschlechter) zu realisieren (Schmid 2003, Pfarr/Vogelheim 2002).<br />

4.3 „Hartz“-Kommission<br />

Die rot-grüne Bundesregierung hat im Frühjahr 2002 eine Kommission unter Leitung<br />

des VW-Vorstandsmitglieds Dr. Peter Hartz eingesetzt, um Lösungsvorschläge für<br />

die Verringerung der Arbeitslosigkeit zu erarbeiten. Die gesetzliche Regelung der<br />

Vorschläge der „Hartz“-Kommission ist z.T. bereits realisiert oder steckt noch im Gesetzgebungsverfahren.<br />

Die mit diesen Gesetzesänderungen angestrebte strategische<br />

Neuausrichtung wirkt sich insbesondere in folgenden Bereichen aus:<br />

• einer effektiveren Vermittlung und einem frühzeitigeren Beginn der Vermittlungsbemühungen,<br />

• einer neuen Balance zwischen betrieblicher Flexibilität und Arbeitnehmerrechten<br />

– wie der Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften,<br />

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