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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 1 Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System)<br />

Anlage 1: Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren (Variante 1)<br />

1. Verfahren: Stichtagsverfahren<br />

Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung<br />

gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag<br />

stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag<br />

hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem<br />

Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/<br />

das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt.<br />

Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in<br />

der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge<br />

entsprechend GeLi <strong>Gas</strong> behandelt.<br />

2. Abrechnungsart:<br />

3. Abrechnungszeitraum:<br />

4. Preis:<br />

5. Gewichtungsverfahren:<br />

6. Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum<br />

7. Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung:<br />

8. Übermittlung der Rechnung:<br />

_________________________________________________________<br />

Anlage 1: Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren (Variante 2)<br />

1. Verfahren: Abgrenzungsverfahren<br />

Unabhängig vom Ableseturnus der Ausspeisepunkte und vom Prozess und Turnus der<br />

Netznutzungsabrechnung werden die Mehr-/Mindermengen einmal jährlich zu einem<br />

Stichtag errechnet. Dabei werden die Verbrauchsmengen aller SLP-Zählpunkte auf einen<br />

bestimmten Stichtag abgegrenzt und den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto<br />

allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel<br />

werden tagesscharf in der Allokation und in der Mengenabgrenzung berücksichtigt.<br />

Nach einem Jahr wird die Abgrenzung überprüft und die Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung korrigiert.<br />

2. Abrechnungsart:<br />

3. Abrechnungszeitraum:<br />

4. Preis:<br />

5. Gewichtungsverfahren:<br />

6. Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens zum 31. März<br />

Anlage 1 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 108 von 244

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