Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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§ 60 Kündigung / Beendigung der <strong>Kooperationsvereinbarung</strong><br />
1. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner hat das<br />
Recht der Kündigung. Die Kündigungserklärung ist gegenüber dem BDEW oder VKU<br />
mit eingeschriebenem Brief abzugeben.<br />
2. Die ordentliche Kündigung kann mit einer Frist von 6 Monaten auf das Ende eines<br />
<strong>Gas</strong>wirtschaftsjahres erfolgen, soweit § 59 nichts anderes bestimmt.<br />
3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
4. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die vertraglichen Rechte und Pflichten<br />
des kündigenden Vertragspartners. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />
gelten für den kündigenden Vertragspartner für die Durchführung von zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Kündigung bestehender netzübergreifender Ausspeiseverträge<br />
bis zu deren Beendigung fort.<br />
§ 61 Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 1<br />
Anlage 2<br />
Anlage 3<br />
Anlage 4<br />
Anlage 5<br />
Anlage 6<br />
Anlage 7<br />
Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />
System), abzuschließen zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Transportkunde<br />
Ein und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen<br />
Verteilernetzbetreiber mit entry-exit-System und Transportkunde<br />
Lieferantenrahmenvertrag, abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber<br />
mit Netzpartizipationsmodell und Lieferant als Transportkunde<br />
Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag mit Anlage „Zusätzliche<br />
Regelungen zur Bilanzierung von Biogas im Marktgebiet“,<br />
abzuschließen zwischen Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichem<br />
Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach § 5 Ziffer 3 der<br />
Geschäftsbedingungen des Bilanzkreisvertrages, abzuschließen zwischen<br />
Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichen<br />
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas, abzuschließen zwischen<br />
Netzbetreiber und Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer<br />
Einspeisevertrag Biogas für die Verteilernetzebene, abzuschließen zwischen<br />
Verteilernetzbetreiber und Transportkunde von Biogas<br />
<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 64 von 244