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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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§ 60 Kündigung / Beendigung der <strong>Kooperationsvereinbarung</strong><br />

1. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner hat das<br />

Recht der Kündigung. Die Kündigungserklärung ist gegenüber dem BDEW oder VKU<br />

mit eingeschriebenem Brief abzugeben.<br />

2. Die ordentliche Kündigung kann mit einer Frist von 6 Monaten auf das Ende eines<br />

<strong>Gas</strong>wirtschaftsjahres erfolgen, soweit § 59 nichts anderes bestimmt.<br />

3. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

4. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die vertraglichen Rechte und Pflichten<br />

des kündigenden Vertragspartners. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

gelten für den kündigenden Vertragspartner für die Durchführung von zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Kündigung bestehender netzübergreifender Ausspeiseverträge<br />

bis zu deren Beendigung fort.<br />

§ 61 Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Anlage 5<br />

Anlage 6<br />

Anlage 7<br />

Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System), abzuschließen zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Transportkunde<br />

Ein und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen<br />

Verteilernetzbetreiber mit entry-exit-System und Transportkunde<br />

Lieferantenrahmenvertrag, abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber<br />

mit Netzpartizipationsmodell und Lieferant als Transportkunde<br />

Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag mit Anlage „Zusätzliche<br />

Regelungen zur Bilanzierung von Biogas im Marktgebiet“,<br />

abzuschließen zwischen Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichem<br />

Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach § 5 Ziffer 3 der<br />

Geschäftsbedingungen des Bilanzkreisvertrages, abzuschließen zwischen<br />

Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichen<br />

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas, abzuschließen zwischen<br />

Netzbetreiber und Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer<br />

Einspeisevertrag Biogas für die Verteilernetzebene, abzuschließen zwischen<br />

Verteilernetzbetreiber und Transportkunde von Biogas<br />

<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 64 von 244

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