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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 1: Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />

System)<br />

§ 1 Vertragsschluss<br />

1. Der Transportkunde schließt diesen Ein- oder Ausspeisevertrag über die von den Fernleitungsnetzbetreibern<br />

gemeinsam betriebene Primärkapazitätsplattform ab. Voraussetzungen<br />

für den Vertragsschluss sind die Registrierung als Transportkunde auf der Primärkapazitätsplattform<br />

sowie die Zulassung als Transportkunde durch den Fernleitungsnetzbetreiber<br />

gemäß § 2a. Für die Registrierung auf der von den Fernleitungsnetzbetreibern<br />

gemeinsam betriebenen Primärkapazitätsplattform nach § 6 <strong>Gas</strong>netzzugangsverordnung<br />

(<strong>Gas</strong>NZV) und deren Nutzung gelten die Geschäftsbedingungen der<br />

Primärkapazitätsplattform, die vom Betreiber der Primärkapazitätsplattform auf dessen<br />

Internetseite veröffentlicht sind. Bei Ausfall der Primärkapazitätsplattform oder der verbundenen<br />

Systeme der Fernleitungsnetzbetreiber können Buchungen für Day-Ahead-<br />

Kapazitäten direkt bei den Fernleitungsnetzbetreibern in Textform angefragt werden.<br />

Die Vergabe erfolgt dann nach Können und Vermögen nach der zeitlichen Reihenfolge<br />

der eingehenden verbindlichen Anfragen zum regulierten Tageskapazitätsentgelt.<br />

2. Der Ein- oder Ausspeisevertrag für feste Ein- oder Ausspeisekapazitäten an Marktgebietsübergangspunkten<br />

und Grenzübergangspunkten kommt mit der Zuteilung der Kapazitäten<br />

am Auktionsende zustande.<br />

3. Folgende Kapazitäten werden in der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden verbindlichen<br />

Anfragen vergeben:<br />

a) Ausspeisekapazitäten zur Ausspeisung zu Letztverbrauchern und Speicheranlagen,<br />

b) Einspeisekapazitäten zur Einspeisung aus Speicher-, Produktions- und LNG-<br />

Anlagen,<br />

c) Einspeisekapazitäten aus Anlagen im Sinne des Teils 6 <strong>Gas</strong>NZV zur Einspeisung<br />

von Biogas sowie<br />

d) unterbrechbare Kapazitäten.<br />

In diesen Fällen kommt der Vertrag mit Zugang einer elektronischen Buchungsbestätigung<br />

beim Transportkunden zustande. Die Vergabe von Day-Ahead-Kapazitäten erfolgt<br />

bis 18:00 Uhr.<br />

4. Ein- oder Ausspeiseverträge gemäß Ziffer 3 mit einer Laufzeit von<br />

• einem Jahr oder länger können jederzeit,<br />

• weniger als einem Jahr können frühestens 3 Monate vor dem Beginn der Vertragslaufzeit,<br />

• weniger als einem Monat können frühestens 20 Werktage vor dem Beginn der Vertragslaufzeit<br />

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