Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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Anlage 1: Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-<br />
System)<br />
§ 1 Vertragsschluss<br />
1. Der Transportkunde schließt diesen Ein- oder Ausspeisevertrag über die von den Fernleitungsnetzbetreibern<br />
gemeinsam betriebene Primärkapazitätsplattform ab. Voraussetzungen<br />
für den Vertragsschluss sind die Registrierung als Transportkunde auf der Primärkapazitätsplattform<br />
sowie die Zulassung als Transportkunde durch den Fernleitungsnetzbetreiber<br />
gemäß § 2a. Für die Registrierung auf der von den Fernleitungsnetzbetreibern<br />
gemeinsam betriebenen Primärkapazitätsplattform nach § 6 <strong>Gas</strong>netzzugangsverordnung<br />
(<strong>Gas</strong>NZV) und deren Nutzung gelten die Geschäftsbedingungen der<br />
Primärkapazitätsplattform, die vom Betreiber der Primärkapazitätsplattform auf dessen<br />
Internetseite veröffentlicht sind. Bei Ausfall der Primärkapazitätsplattform oder der verbundenen<br />
Systeme der Fernleitungsnetzbetreiber können Buchungen für Day-Ahead-<br />
Kapazitäten direkt bei den Fernleitungsnetzbetreibern in Textform angefragt werden.<br />
Die Vergabe erfolgt dann nach Können und Vermögen nach der zeitlichen Reihenfolge<br />
der eingehenden verbindlichen Anfragen zum regulierten Tageskapazitätsentgelt.<br />
2. Der Ein- oder Ausspeisevertrag für feste Ein- oder Ausspeisekapazitäten an Marktgebietsübergangspunkten<br />
und Grenzübergangspunkten kommt mit der Zuteilung der Kapazitäten<br />
am Auktionsende zustande.<br />
3. Folgende Kapazitäten werden in der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden verbindlichen<br />
Anfragen vergeben:<br />
a) Ausspeisekapazitäten zur Ausspeisung zu Letztverbrauchern und Speicheranlagen,<br />
b) Einspeisekapazitäten zur Einspeisung aus Speicher-, Produktions- und LNG-<br />
Anlagen,<br />
c) Einspeisekapazitäten aus Anlagen im Sinne des Teils 6 <strong>Gas</strong>NZV zur Einspeisung<br />
von Biogas sowie<br />
d) unterbrechbare Kapazitäten.<br />
In diesen Fällen kommt der Vertrag mit Zugang einer elektronischen Buchungsbestätigung<br />
beim Transportkunden zustande. Die Vergabe von Day-Ahead-Kapazitäten erfolgt<br />
bis 18:00 Uhr.<br />
4. Ein- oder Ausspeiseverträge gemäß Ziffer 3 mit einer Laufzeit von<br />
• einem Jahr oder länger können jederzeit,<br />
• weniger als einem Jahr können frühestens 3 Monate vor dem Beginn der Vertragslaufzeit,<br />
• weniger als einem Monat können frühestens 20 Werktage vor dem Beginn der Vertragslaufzeit<br />
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