Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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Anlage 4 Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag<br />
Arbeitsblattes G 685 der Deutschen Vereinigung des <strong>Gas</strong>- und Wasserfachs e.V.<br />
(DVGW Arbeitsblatt). Bei RLM-Ausspeisepunkten, die einem Biogas-Bilanzkreis zugeordnet<br />
sind, werden die an D+1 versendeten Allokationsdaten für die Allokation von<br />
M+14 Werktage ggf. um Ersatzwerte und K-Zahl korrigiert. Zudem wird bei diesen Ausspeisepunkten<br />
der volumetrisch gemessene Lastgang mit dem Abrechnungsbrennwert<br />
umgewertet.<br />
Für den Zeitreihentyp RLMmT werden vom Marktgebietsverantwortlichen sowohl der<br />
strukturierte Lastgang als auch das errechnete Tagesband an den Bilanzkreisverantwortlichen<br />
übermittelt. Die Korrektur ist entsprechend in den Datenmeldungen gekennzeichnet.<br />
5. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt einmal untertägig für jeden Bilanzkreis bzw. jedes<br />
Sub-Bilanzkonto die bis 12:00 Uhr an Ausspeisepunkten zu leistungsgemessenen<br />
Letztverbrauchern ausgespeisten Stundenmengen in kWh auf Basis vorläufiger Messwerte<br />
(sog. „Ist-Entnahmen“). Die Mengenmeldung erfolgt vom Ausspeisenetzbetreiber<br />
aggregiert nach Großverbrauchern ohne Tagesband und aggregiert nach Großverbrauchern<br />
mit Tagesband sowie aggregiert nach RLM-Ausspeisepunkten, die einem Nominierungsersatzverfahren<br />
unterliegen, als Geschäftsnachricht in dem jeweils geltenden<br />
ALOCAT-Format. Der Ausspeisenetzbetreiber ordnet diesen Stundenlastgang vorläufig<br />
dem jeweiligen Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto zu und teilt diese unverzüglich, spätestens<br />
bis 18:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen mit. Der Marktgebietsverantwortliche<br />
teilt diese Information dem Bilanzkreisverantwortlichen bis 19:00 Uhr mit. Weitere<br />
Anforderungen an die Übermittlung von ausgespeisten Stundenmengen durch die<br />
Ausspeisenetzbetreiber bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
6. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt am Tag D-1 für die SLP-Entnahmestellen die zu<br />
allokierenden Mengen für den Liefertag D (beim synthetischen SLP-Verfahren auf Basis<br />
der Prognosetemperatur, beim analytischen SLP-Verfahren auf Basis Tageswerte D-2)<br />
und übermittelt diese am Tag D-1 bis 12:00 Uhr an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />
Die Übermittlung erfolgt jeweils aggregiert für die von bei dem Netzbetreiber deklarierten<br />
aktiven Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten. Die Daten, die der Ausspeisenetzbetreiber<br />
dem Marktgebietsverantwortlichen meldet, werden durch den Marktgebietsverantwortlichen<br />
an die Bilanzkreisverantwortlichen je Bilanzkreis/Sub-Bilanzkonto ausspeisenetzscharf<br />
bis spätestens 13:00 Uhr zur Verfügung gestellt, sodass der Bilanzkreisverantwortliche<br />
diese Mengen als Einspeisung nominieren kann. Wenn um 12:00 Uhr keine<br />
oder unvollständige SLP-Allokationsdaten des Ausspeisenetzbetreibers vorliegen, bildet<br />
der Marktgebietsverantwortliche in beiden Fällen für alle Stunden des Tages D+1 Ersatzwerte.<br />
Als Ersatzwert wird der Vortageswert angenommen, sofern nicht bereits<br />
mehrtägige Allokationswerte auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom<br />
Ausspeisenetzbetreiber an den Marktgebietsverantwortlichen gesendet wurden. Liegt<br />
kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Ersatzwerte, die<br />
ggf. gebildet werden, werden bis 13:00 Uhr dem Bilanzkreisverantwortlichen zur Verfügung<br />
gestellt. Der Marktgebietsverantwortliche ermittelt den Bilanzkreisstatus (inkl. Zeitreihen)<br />
für jeden Bilanzkreis auf Basis der nach diesem § 16 zur Verfügung gestellten<br />
Anlage 4 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 182 von 244