Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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Anlage 1 Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System)<br />
abgeschlossen werden.<br />
5. Die ergänzenden Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibers in<br />
der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ein- oder Ausspeisevertrages gültigen Fassung<br />
sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen<br />
den Bestimmungen des Ein- oder Ausspeisevertrages und den ergänzenden<br />
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibers haben die Bestimmungen<br />
dieses Ein- oder Ausspeisevertrages Vorrang vor den ergänzenden Geschäftsbedingungen.<br />
Für Grenzkopplungspunkte können ggf. Ausnahmen gemäß Ziffer<br />
2 lit. a), Ziffer 3 und Ziffer 6 der Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Kapazitätsregelungen<br />
und Auktionsverfahren im <strong>Gas</strong>sektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar<br />
2011 (KARLA) in den ergänzenden Geschäftsbedingungen des Fernleitungsnetzbetreibers<br />
geregelt werden. Für die Realisierung von Vorhaben gemäß § 39 <strong>Gas</strong>NZV können<br />
zwischen dem Fernleitungsnetzbetreiber und dem Transportkunden von diesem Vertrag<br />
abweichende Regelungen vereinbart werden.<br />
6. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportkunden wird<br />
widersprochen.<br />
7. § 23 Ziffer 4 Abs. 5, § 23 Ziffer 5 und § 24 Ziffer 1 Satz 3 finden ab dem 1. Januar 2013<br />
Anwendung.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden,<br />
umfassen auch die Mehrzahl.<br />
1. Gebündelte Kapazität: Ausspeise- und damit korrespondierende Einspeisekapazität, die<br />
von einem Transportkunden zusammengefasst gebucht werden kann.<br />
2. Gebündelter Buchungspunkt: Zusammenfassung eines buchbaren Ausspeisepunktes<br />
und eines buchbaren Einspeisepunktes zwischen 2 inländischen oder einem inländischen<br />
und einem ausländischen Marktgebiet, an denen Transportkunden gebündelte<br />
Kapazität buchen können.<br />
3. Gebündelte Nominierung: Einheitliche Nominierungserklärung an einem gebündelten<br />
Buchungspunkt.<br />
4. Day-Ahead-Kapazität: Kapazität, die am Tag vor dem Liefertag als Tageskapazität gebucht<br />
werden kann.<br />
5. Rest of the Day-Kapazität: Kapazität, die am Liefertag für den Rest des Liefertages gebucht<br />
werden kann.<br />
6. Within Day-Kapazität: Kapazität, die am Liefertag für Teile des Liefertages gebucht<br />
werden kann.<br />
7. Primärkapazitätsplattform: gemeinsame Buchungsplattform der Fernleitungsnetzbetreiber.<br />
Anlage 1 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 66 von 244