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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 4 Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag<br />

lich einer durchschnittlichen Monatsabrechnung aus den letzten 12 Monaten gegenüber<br />

dem betreffenden Bilanzkreisverantwortlichen. Für den Fall, dass zumindest<br />

ein, aber noch keine 12 Monate abgerechnet sind, wird die Höhe der Sicherheitsleistung<br />

entsprechend aus den (der) bisher erfolgten Bilanzkreisabrechnung(en) ermittelt;<br />

b) die voraussichtliche Forderungshöhe aufgrund der abzurechnenden Menge seit der<br />

letzten Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Anforderung der Sicherheitsleistung. Für<br />

den Fall, dass eine erfolgreiche Korrektur der Allokationsdaten bis M+12 Werktagen<br />

bzw. ein Clearing bis zum Zeitpunkt M + 2 Monate – 10 Werktage stattgefunden hat,<br />

ist die Sicherheitsleistung anteilig unverzüglich zurück zu erstatten.<br />

Für neu abgeschlossene Bilanzkreisverträge hat der Marktgebietsverantwortliche das<br />

Recht, unter den Voraussetzungen der Ziffer 2, wie dem Vorliegen einer begründeten<br />

Besorgnis, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € zu verlangen. Nach Ablauf<br />

des ersten Liefermonats hat der Marktgebietsverantwortliche eine Berechnung der<br />

Höhe der Sicherheitsleistung entsprechend Ziffer 7 b) vorzunehmen.<br />

8. Der Marktgebietsverantwortliche kann eine geleistete Sicherheit in Anspruch nehmen,<br />

wenn er nach Verzugseintritt eine Zahlungserinnerung ausgesprochen hat und die mit<br />

der Zahlungserinnerung gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist.<br />

9. Eine Sicherheitsleistung ist unverzüglich zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen zu<br />

deren Erhebung entfallen sind. Der Marktgebietsverantwortliche hat das Fortbestehen<br />

eines begründeten Falles jeweils mindestens halbjährlich zu überprüfen. Der Marktgebietsverantwortliche<br />

prüft bei Fortbestehen, ob die Höhe der Sicherheitsleistung der in<br />

Ziffer 7 beschriebenen Höhe entspricht. Falls die vorgenannte Prüfung ergibt, dass der<br />

realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen den anzuwendenden Wert gemäß Ziffer 7<br />

nicht nur unwesentlich übersteigt, hat der Marktgebietsverantwortliche entsprechende<br />

Anteile der Sicherheitsleistung zurückzugeben. Sollten mehrere Sicherheiten geleistet<br />

worden sein, steht dem Marktgebietsverantwortlichen das Recht zu, eine der geleisteten<br />

Sicherheiten auszuwählen und zurückzugeben. Soweit der realisierbare Wert aller<br />

Sicherheitsleistungen den anzuwendenden Wert gemäß Ziffer 7 nicht nur unwesentlich<br />

unterschreitet, kann der Marktgebietsverantwortliche eine Anpassung der Sicherheitsleistung<br />

verlangen. Der Bilanzkreisverantwortliche kann eine Einstellung der Vorauszahlungsregelung<br />

frühestens nach einem halben Jahr fordern, sofern innerhalb der letzten<br />

12 Monate die Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.<br />

§ 28 Änderungen des Vertrages<br />

1. Der Marktgebietsverantwortliche ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen dieses Vertrages<br />

mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung erforderlich ist, um einschlägigen<br />

Gesetzen oder Rechtsverordnungen, und / oder rechtsverbindlichen Vorgaben<br />

nationaler oder internationaler Gerichte und Behörden, insbesondere Festlegungen<br />

und dazu ergangenen Mitteilungen der Bundesnetzagentur, und / oder allgemein kannten<br />

Regeln der Technik zu entsprechen. In diesem Fall hat der Marktgebietsverantwort-<br />

Anlage 4 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 198 von 244

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