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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 7: Einspeisevertrag Biogas für die Verteilernetzebene<br />

zwischen<br />

Netzbetreiber<br />

Straße Netzbetreiber<br />

PLZ + Ort Netzbetreiber<br />

(Netzbetreiber)<br />

und<br />

Transportkunde<br />

Straße Transportkunde<br />

PLZ+Ort Transportkunde<br />

(Transportkunde)<br />

- einzeln oder zusammen „Vertragspartner“ genannt –<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Gegenstand des Vertrages ist der Zugang des Transportkunden zum <strong>Gas</strong>versorgungsnetz<br />

des Netzbetreibers zwecks Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas auf der<br />

Verteilernetzebene.<br />

§ 2 Hauptleistungspflichten<br />

1. Der Netzbetreiber hält am Einspeisepunkt zu seinem <strong>Gas</strong>versorgungsnetz eine<br />

Einspeiseleistung für den Transport von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas vor.<br />

Die technischen Spezifikationen sind in der Anlage 1 geregelt.<br />

2. Der Einspeisevertrag berechtigt den Transportkunden zur Nutzung des Netzes vom<br />

Einspeisepunkt bis zum virtuellen Handelspunkt.<br />

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