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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 4 Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag<br />

(Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder<br />

ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.<br />

11. Mini-MüT<br />

Die Übertragung von <strong>Gas</strong>mengen des jeweiligen Transportkunden zwischen Bilanzkreisen<br />

unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz.<br />

12. Monat M<br />

Monat M ist der Liefermonat.<br />

13. Sub-Bilanzkonto<br />

Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung<br />

von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche<br />

Darstellung von Teilmengen ermöglicht.<br />

14. Tag D<br />

Tag D ist der Liefertag.<br />

15. Virtueller Ausspeisepunkt<br />

Ein nicht zu buchender Ausspeisepunkt eines Bilanzkreises über den <strong>Gas</strong> in einen anderen<br />

Bilanzkreis übertragen werden kann.<br />

16. Virtueller Einspeisepunkt<br />

Ein nicht zu buchender Einspeisepunkt eines Bilanzkreises über den <strong>Gas</strong> aus einem<br />

anderen Bilanzkreis übertragen werden kann.<br />

17. Vorhalteleistung<br />

Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines Verteilernetzes mit Netzpartizipationsmodell<br />

festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand<br />

des Netzes.<br />

18. Werktage<br />

Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 <strong>Gas</strong>NZV sind im Folgenden unter Werktagen<br />

für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder<br />

gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen<br />

wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres gelten als Feiertage.<br />

Anlage 4 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 208 von 244

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