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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 6: Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas<br />

zwischen<br />

Netzbetreiber<br />

Straße Netzbetreiber<br />

PLZ + Ort Netzbetreiber<br />

(Netzbetreiber)<br />

und<br />

Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer<br />

Straße Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer<br />

PLZ+Ort Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer<br />

(Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer)<br />

- einzeln oder zusammen „Vertragspartner“ genannt –<br />

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Gegenstand des Vertrages ist der Anschluss einer Biogasaufbereitungsanlage an das<br />

<strong>Gas</strong>versorgungsnetz des Netzbetreibers nach den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.<br />

2. Durch den Netzanschluss wird die technische Voraussetzung geschaffen, Biogas im<br />

Umfang der in Anlage 1 definierten Einspeisekapazität sowie nach Maßgabe der darin<br />

aufgeführten technischen Parameter in das <strong>Gas</strong>versorgungsnetz des Netzbetreibers<br />

einzuspeisen.<br />

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