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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Anlage 4 Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag<br />

In allen 4 Fällen ist durch den Netzbetreiber unverzüglich die Deklaration anzupassen.<br />

Der Netzbetreiber versendet nur die geänderten Deklarationen der geänderten Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten<br />

an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />

Der Netzbetreiber versendet untermonatliche Deklarationslisten an den Marktgebietsverantwortlichen<br />

bis spätestens:<br />

aa)<br />

bb)<br />

cc)<br />

am Tag D-2 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für SLP-Ausspeisestellen,<br />

am Tag D-1 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für ENTRY Biogas physisch<br />

ENTRY Biogas MÜP, EXIT Biogas MÜP, RLM-Ausspeisestellen und<br />

ENTRYSO/EXITSO außer an Marktgebietsübergangs- und Grenzübergangspunkten,<br />

am Tag D-1 bis 21:00 Uhr bei Deklarationen für ENTRYSO/EXITSO an Marktgebietsübergangs-<br />

und Grenzübergangspunkten.<br />

Der Deklarationszeitraum umfasst entweder den Tag D bis zum Ablauf des aktuellen<br />

Monats oder den Nutzungszeitraum, sofern dieser vor Ablauf des aktuellen Monats endet.<br />

Der Marktgebietsverantwortliche erstellt aus den untermonatlichen Deklarationslisten<br />

der Netzbetreiber eine Deklarationsmitteilung je Ausspeisenetzbetreiber und je Bilanzkreis<br />

bzw. je Sub-Bilanzkonto und leitet die Deklarationsmitteilung unmittelbar am<br />

Tag D-1 bis 23:00 Uhr in den Fällen lit. bb) und lit. cc) bzw. am Tag D-2 bis 23:00 Uhr<br />

im Falle von lit. aa) an den Bilanzkreisverantwortlichen weiter.<br />

3. Der Marktgebietsverantwortliche führt auf einem dem Bilanzkreisverantwortlichen zugänglichen<br />

Portal eine aktuelle Gesamtübersicht aller Deklarationsmitteilungen je Bilanzkreis<br />

mit allen zugehörigen Sub-Bilanzkonten und Zeitreihentypen.<br />

4. Der Marktgebietsverantwortliche prüft die monatlichen und untermonatlichen Deklarationslisten<br />

der Netzbetreiber auf Zulässigkeit der Bilanzkreise bzw. Sub-Bilanzkonten.<br />

Eine Kontrolle der zugeordneten Zeitreihentypen wird durch den Marktgebietsverantwortlichen<br />

nicht vorgenommen. Sofern die Deklarationsliste eine ungültige Bilanzkreisbzw.<br />

Sub-Bilanzkontonummer (Zahlendreher, Schreibfehler, nicht vorhandene Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten)<br />

enthält, teilt der Marktgebietsverantwortliche dieses unverzüglich<br />

jedoch bis spätestens 1 Werktag nach Eingang der Deklarationsliste dem jeweiligen<br />

Netzbetreiber mit. Sofern der Netzbetreiber eine geänderte Deklarationsliste versendet,<br />

prüft der Marktgebietsverantwortliche dann die geänderte Deklarationsliste des Netzbetreibers<br />

erneut und sendet dem Bilanzkreisverantwortlichen<br />

a) im Falle einer monatlichen Deklaration spätestens 1 Werktag<br />

b) bzw. für die untermonatliche Deklaration am selben Tag bis 23:00 Uhr<br />

nach Eingang der korrigierten Deklarationsliste die korrigierte Deklarationsmitteilung nur<br />

mit den geänderten Bilanzkreisen bzw. Sub-Bilanzkonten zur Prüfung zu.<br />

5. Der Bilanzkreisverantwortliche ist verpflichtet, die Deklarationsmitteilung des Marktgebietsverantwortlichen<br />

zu prüfen und dem Netzbetreiber unverzüglich alle Fehler mitzuteilen.<br />

Fehler können insbesondere sein:<br />

Anlage 4 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 180 von 244

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