Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anlage 4 Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag<br />
In allen 4 Fällen ist durch den Netzbetreiber unverzüglich die Deklaration anzupassen.<br />
Der Netzbetreiber versendet nur die geänderten Deklarationen der geänderten Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten<br />
an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />
Der Netzbetreiber versendet untermonatliche Deklarationslisten an den Marktgebietsverantwortlichen<br />
bis spätestens:<br />
aa)<br />
bb)<br />
cc)<br />
am Tag D-2 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für SLP-Ausspeisestellen,<br />
am Tag D-1 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für ENTRY Biogas physisch<br />
ENTRY Biogas MÜP, EXIT Biogas MÜP, RLM-Ausspeisestellen und<br />
ENTRYSO/EXITSO außer an Marktgebietsübergangs- und Grenzübergangspunkten,<br />
am Tag D-1 bis 21:00 Uhr bei Deklarationen für ENTRYSO/EXITSO an Marktgebietsübergangs-<br />
und Grenzübergangspunkten.<br />
Der Deklarationszeitraum umfasst entweder den Tag D bis zum Ablauf des aktuellen<br />
Monats oder den Nutzungszeitraum, sofern dieser vor Ablauf des aktuellen Monats endet.<br />
Der Marktgebietsverantwortliche erstellt aus den untermonatlichen Deklarationslisten<br />
der Netzbetreiber eine Deklarationsmitteilung je Ausspeisenetzbetreiber und je Bilanzkreis<br />
bzw. je Sub-Bilanzkonto und leitet die Deklarationsmitteilung unmittelbar am<br />
Tag D-1 bis 23:00 Uhr in den Fällen lit. bb) und lit. cc) bzw. am Tag D-2 bis 23:00 Uhr<br />
im Falle von lit. aa) an den Bilanzkreisverantwortlichen weiter.<br />
3. Der Marktgebietsverantwortliche führt auf einem dem Bilanzkreisverantwortlichen zugänglichen<br />
Portal eine aktuelle Gesamtübersicht aller Deklarationsmitteilungen je Bilanzkreis<br />
mit allen zugehörigen Sub-Bilanzkonten und Zeitreihentypen.<br />
4. Der Marktgebietsverantwortliche prüft die monatlichen und untermonatlichen Deklarationslisten<br />
der Netzbetreiber auf Zulässigkeit der Bilanzkreise bzw. Sub-Bilanzkonten.<br />
Eine Kontrolle der zugeordneten Zeitreihentypen wird durch den Marktgebietsverantwortlichen<br />
nicht vorgenommen. Sofern die Deklarationsliste eine ungültige Bilanzkreisbzw.<br />
Sub-Bilanzkontonummer (Zahlendreher, Schreibfehler, nicht vorhandene Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten)<br />
enthält, teilt der Marktgebietsverantwortliche dieses unverzüglich<br />
jedoch bis spätestens 1 Werktag nach Eingang der Deklarationsliste dem jeweiligen<br />
Netzbetreiber mit. Sofern der Netzbetreiber eine geänderte Deklarationsliste versendet,<br />
prüft der Marktgebietsverantwortliche dann die geänderte Deklarationsliste des Netzbetreibers<br />
erneut und sendet dem Bilanzkreisverantwortlichen<br />
a) im Falle einer monatlichen Deklaration spätestens 1 Werktag<br />
b) bzw. für die untermonatliche Deklaration am selben Tag bis 23:00 Uhr<br />
nach Eingang der korrigierten Deklarationsliste die korrigierte Deklarationsmitteilung nur<br />
mit den geänderten Bilanzkreisen bzw. Sub-Bilanzkonten zur Prüfung zu.<br />
5. Der Bilanzkreisverantwortliche ist verpflichtet, die Deklarationsmitteilung des Marktgebietsverantwortlichen<br />
zu prüfen und dem Netzbetreiber unverzüglich alle Fehler mitzuteilen.<br />
Fehler können insbesondere sein:<br />
Anlage 4 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 180 von 244