Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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5. Auf Basis der Wertepaare aus maximaler Stundenleistung pro Tag und zugehörigem<br />
arithmetischen Mittelwert der Temperaturwerte des Tages wird eine Regression ermittelt.<br />
Die Brutto-Kapazität wird ermittelt als der Wert der resultierenden Regressionsfunktion<br />
bei Auslegungstemperatur.<br />
Zur Regression wird eine lineare Funktion verwendet. Die Regression basiert auf den<br />
Wertepaaren der 120 kältesten Tage des gemäß Ziffer 1 zugrunde zu legenden Zeitraums.<br />
Für die Temperaturwerte ist eine geeignete und für die Klimazone repräsentative Temperaturmessstelle<br />
heranzuziehen, die meteorologischen Anforderungen gerecht wird.<br />
Die Auslegungstemperatur wird bestimmt nach der für die Ausspeisepunkte im nachgelagerten<br />
Netz maßgeblichen Klimazone gemäß DIN EN 12831 Beiblatt 1, Tabelle 1.<br />
Liegen die Ausspeisepunkte im nachgelagerten Netz in mehreren Klimazonen, legt der<br />
nachgelagerte Netzbetreiber die anzuwendende Auslegungstemperatur fest.<br />
6. Weisen die 120 Wertepaare gemäß Ziffer 5 bei Durchführung der Regression eine geringe<br />
Temperaturkorrelation auf, so ist hilfsweise die tatsächliche maximale Ausspeiseleistung<br />
der letzten 36 Monate unter Berücksichtigung gesicherter kapazitätsmindernder<br />
Effekte und gesicherter Erkenntnisse über zukünftige Lastflussänderungen intern zu<br />
bestellen. Von einer geringen Temperaturkorrelation der Wertepaare kann ausgegangen<br />
werden, wenn der Betrag des Korrelationskoeffizienten kleiner als 0,5 ist.<br />
Liegt diese maximale Ausspeiseleistung außerhalb der 120 kältesten Wertepaare (z.B.<br />
Sommerspitze), stimmen sich die Netzbetreiber über die Berechnungsmethodik der internen<br />
Bestellung ab.<br />
§ 11 Bestimmung der gemäß § 8 zu bestellenden (Netto-)Kapazität<br />
1. Der nachgelagerte Netzbetreiber kann Vereinbarungen über kapazitätsrelevante Instrumente<br />
gemäß § 9 zur Vermeidung von Leistung kontrahieren. Soweit diese vermiedene<br />
Leistung zu einer innerhalb der gesamten Bestellperiode dauerhaft gesicherten<br />
Absenkung der Brutto-Kapazität führt, reduziert er die Brutto-Bestellkapazität um den<br />
entsprechenden Wert.<br />
2. Der nachgelagerte Netzbetreiber passt die Brutto-Kapazität gemäß Ziffer 1 um folgende<br />
Werte an:<br />
• neue Netzanschlüsse<br />
• dauerhafte Stilllegungen von Netzanschlüssen<br />
• dauerhafte Änderungen der Ausspeiseleistung an Ausspeisepunkten und Netzkopplungspunkten<br />
zu nachgelagerten Netzen.<br />
Die Anpassung nach Satz 1 kann bereits auch durch eine entsprechende Bereinigung<br />
der in die Berechnung eingehenden Werte der Regression erfolgen.<br />
3. Die Brutto-Kapazität kann um Einspeisungen aus Biogasanlagen und/oder Effekte<br />
durch den Einsatz von Netzpuffer sowie nicht bereits unter Ziffer 1 berücksichtigte netz-<br />
<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 28 von 244