Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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Anlage 1 Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System)<br />
17. Kapazität<br />
Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt, die in kWh/h ausgedrückt<br />
wird.<br />
18. KARLA<br />
Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren<br />
im <strong>Gas</strong>sektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar 2011.<br />
19. Lastflusszusage<br />
die in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 <strong>Gas</strong>NZV beschriebenen vertraglichen Vereinbarungen.<br />
20. Monat M<br />
Monat M ist der Liefermonat.<br />
21. Sub-Bilanzkonto<br />
Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung<br />
von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche<br />
Darstellung von Teilmengen ermöglicht.<br />
22. Tag D<br />
Tag D ist der Liefertag.<br />
23. Unterbrechbare Kapazität<br />
Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nutzung<br />
der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.<br />
24. Werktage<br />
Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 <strong>Gas</strong>NZV sind im Folgenden unter Werktagen<br />
für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder<br />
gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen<br />
wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres gelten als Feiertage.<br />
25. Bei allen Zeitangaben gilt die offizielle deutsche Zeit (Mitteleuropäische (Sommer-) Zeit<br />
(MEZ/MESZ)).<br />
§ 2a Zulassung zur Primärkapazitätsplattform<br />
1. Der Fernleitungsnetzbetreiber kann von dem Transportkunden zum Nachweis der Vertretungsberechtigung<br />
einen Handelsregisterauszug oder im Fall von ausländischen<br />
Transportkunden einen dem entsprechenden Nachweis fordern. Das über die Primärkapazitätsplattform<br />
zur Verfügung gestellte Formular ist auszufüllen und vom gemäß<br />
Satz 1 nachgewiesenen Vertreter des Transportkunden unterzeichnen zu lassen. Im<br />
Formular ist mindestens eine vertretungsberechtigte Person des Transportkunden als<br />
Nutzer der Primärkapazitätsplattform namentlich aufzuführen. Für nach abgeschlossener<br />
Zulassung hinzukommende Nutzer gilt Satz 2 entsprechend.<br />
2. Der Fernleitungsnetzbetreiber ist berechtigt, den Transportkunden nicht für die Nutzung<br />
der Primärkapazitätsplattform zuzulassen, wenn gemäß § 36 begründete Fälle zur Ein-<br />
Anlage 1 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 68 von 244