27.07.2014 Aufrufe

Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage 1 Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System)<br />

17. Kapazität<br />

Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt, die in kWh/h ausgedrückt<br />

wird.<br />

18. KARLA<br />

Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren<br />

im <strong>Gas</strong>sektor (Az. BK7-10-001) vom 24. Februar 2011.<br />

19. Lastflusszusage<br />

die in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 <strong>Gas</strong>NZV beschriebenen vertraglichen Vereinbarungen.<br />

20. Monat M<br />

Monat M ist der Liefermonat.<br />

21. Sub-Bilanzkonto<br />

Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung<br />

von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche<br />

Darstellung von Teilmengen ermöglicht.<br />

22. Tag D<br />

Tag D ist der Liefertag.<br />

23. Unterbrechbare Kapazität<br />

Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nutzung<br />

der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.<br />

24. Werktage<br />

Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 <strong>Gas</strong>NZV sind im Folgenden unter Werktagen<br />

für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder<br />

gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen<br />

wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres gelten als Feiertage.<br />

25. Bei allen Zeitangaben gilt die offizielle deutsche Zeit (Mitteleuropäische (Sommer-) Zeit<br />

(MEZ/MESZ)).<br />

§ 2a Zulassung zur Primärkapazitätsplattform<br />

1. Der Fernleitungsnetzbetreiber kann von dem Transportkunden zum Nachweis der Vertretungsberechtigung<br />

einen Handelsregisterauszug oder im Fall von ausländischen<br />

Transportkunden einen dem entsprechenden Nachweis fordern. Das über die Primärkapazitätsplattform<br />

zur Verfügung gestellte Formular ist auszufüllen und vom gemäß<br />

Satz 1 nachgewiesenen Vertreter des Transportkunden unterzeichnen zu lassen. Im<br />

Formular ist mindestens eine vertretungsberechtigte Person des Transportkunden als<br />

Nutzer der Primärkapazitätsplattform namentlich aufzuführen. Für nach abgeschlossener<br />

Zulassung hinzukommende Nutzer gilt Satz 2 entsprechend.<br />

2. Der Fernleitungsnetzbetreiber ist berechtigt, den Transportkunden nicht für die Nutzung<br />

der Primärkapazitätsplattform zuzulassen, wenn gemäß § 36 begründete Fälle zur Ein-<br />

Anlage 1 <strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 68 von 244

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!