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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Einspeisenetzbetreiber ordnet diese Stundenlastgänge dem jeweiligen Bilanzkreis bzw.<br />

Sub-Bilanzkonto zu und teilt diese unverzüglich, spätestens bis 12:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen<br />

mit. Für die virtuellen Ein- und Ausspeisepunkte (VHP) ermittelt<br />

der Marktgebietsverantwortliche täglich die Allokationswerte und ordnet diese Stundenlastgänge<br />

dem jeweiligen Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto zu.<br />

4. Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogas-Bilanzkreis zugeordnet sind, erfolgt am<br />

Tag M+12 Werktage eine Korrektur des nach Ziffer 1 ermittelten Lastgangs mit dem Abrechnungsbrennwert<br />

gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685. Sofern eine Korrektur der K-<br />

Zahl nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 486 notwendig ist, wird diese ebenfalls berücksichtigt.<br />

Der Ausspeisenetzbetreiber übermittelt die komplette Monatszeitreihe in dem<br />

jeweils geltenden ALOCAT-Format am Tag M+12 Werktage an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />

5. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt am Tag D-1 für die SLP-Entnahmestellen die zu<br />

allokierenden Mengen für den Liefertag D (beim synthetischen SLP-Verfahren auf Basis<br />

der Prognosetemperatur, beim analytischen SLP-Verfahren auf Basis Tageswerte D-2)<br />

und übermittelt diese am Tag D-1 bis 12:00 Uhr an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />

Der Markgebietsverantwortliche kann anbieten, dass der Ausspeisenetzbetreiber über<br />

den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose<br />

prognostizierte Allokationswerte bilden und an den Marktgebietsverantwortlichen<br />

versenden kann. Diese zusätzlich prognostizierten Allokationswerte können<br />

nur im Rahmen einer möglichen Ersatzwertallokation durch den Marktgebietsverantwortlichen<br />

vorrangig Anwendung finden. Die Ermittlung und Versendung zusätzlich<br />

prognostizierter Allokationswerte entbindet den Ausspeisenetzbetreiber nicht von der<br />

Pflicht zur täglichen Ermittlung und Versendung der Allokationsdaten entsprechend<br />

Abs. 1 Satz 1.<br />

Die Übermittlung erfolgt jeweils aggregiert für die beim Ausspeisenetzbetreiber aktiven<br />

Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten. Es erfolgt für SLP-Entnahmestellen keine Ersatzwertbildung<br />

oder Brennwertkorrektur gemäß G 685. Eine Ersatzwertbildung ist nur im Rahmen<br />

eines Allokationsclearingverfahrens gemäß § 44 möglich.<br />

Ausspeisenetzbetreiber können in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Korrekturfaktoren<br />

zur Reduzierung des bei den Standardlastprofilen verursachten Regelenergiebedarfs<br />

verwenden, insbesondere aufgrund der zeitversetzten Allokation beim analytischen<br />

Verfahren.<br />

Wenn der Wert vom Ausspeisenetzbetreiber um 12:00 Uhr nicht beim Marktgebietsverantwortlichen<br />

vorliegt, dann wird stattdessen, sofern nicht bereits mehrtägige prognostizierte<br />

Allokationswerte nach Absatz 2 vom Ausspeisenetzbetreiber geliefert wurden,<br />

vom Marktgebietsverantwortlichen der Vortageswert angesetzt. Der Marktgebietsverantwortliche<br />

übersendet den gebildeten Ersatzwert am Tag D-1 an den Ausspeisenetzbetreiber.<br />

6. Der gemäß § 26 Ziffer 1 für die Netzkopplungspunktmeldungen verantwortliche Netzbetreiber<br />

meldet täglich bis 17:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen und dem vor-<br />

<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 49 von 244

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