Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Einspeisenetzbetreiber ordnet diese Stundenlastgänge dem jeweiligen Bilanzkreis bzw.<br />
Sub-Bilanzkonto zu und teilt diese unverzüglich, spätestens bis 12:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen<br />
mit. Für die virtuellen Ein- und Ausspeisepunkte (VHP) ermittelt<br />
der Marktgebietsverantwortliche täglich die Allokationswerte und ordnet diese Stundenlastgänge<br />
dem jeweiligen Bilanzkreis bzw. Sub-Bilanzkonto zu.<br />
4. Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogas-Bilanzkreis zugeordnet sind, erfolgt am<br />
Tag M+12 Werktage eine Korrektur des nach Ziffer 1 ermittelten Lastgangs mit dem Abrechnungsbrennwert<br />
gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685. Sofern eine Korrektur der K-<br />
Zahl nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 486 notwendig ist, wird diese ebenfalls berücksichtigt.<br />
Der Ausspeisenetzbetreiber übermittelt die komplette Monatszeitreihe in dem<br />
jeweils geltenden ALOCAT-Format am Tag M+12 Werktage an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />
5. Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt am Tag D-1 für die SLP-Entnahmestellen die zu<br />
allokierenden Mengen für den Liefertag D (beim synthetischen SLP-Verfahren auf Basis<br />
der Prognosetemperatur, beim analytischen SLP-Verfahren auf Basis Tageswerte D-2)<br />
und übermittelt diese am Tag D-1 bis 12:00 Uhr an den Marktgebietsverantwortlichen.<br />
Der Markgebietsverantwortliche kann anbieten, dass der Ausspeisenetzbetreiber über<br />
den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose<br />
prognostizierte Allokationswerte bilden und an den Marktgebietsverantwortlichen<br />
versenden kann. Diese zusätzlich prognostizierten Allokationswerte können<br />
nur im Rahmen einer möglichen Ersatzwertallokation durch den Marktgebietsverantwortlichen<br />
vorrangig Anwendung finden. Die Ermittlung und Versendung zusätzlich<br />
prognostizierter Allokationswerte entbindet den Ausspeisenetzbetreiber nicht von der<br />
Pflicht zur täglichen Ermittlung und Versendung der Allokationsdaten entsprechend<br />
Abs. 1 Satz 1.<br />
Die Übermittlung erfolgt jeweils aggregiert für die beim Ausspeisenetzbetreiber aktiven<br />
Bilanzkreise/Sub-Bilanzkonten. Es erfolgt für SLP-Entnahmestellen keine Ersatzwertbildung<br />
oder Brennwertkorrektur gemäß G 685. Eine Ersatzwertbildung ist nur im Rahmen<br />
eines Allokationsclearingverfahrens gemäß § 44 möglich.<br />
Ausspeisenetzbetreiber können in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Korrekturfaktoren<br />
zur Reduzierung des bei den Standardlastprofilen verursachten Regelenergiebedarfs<br />
verwenden, insbesondere aufgrund der zeitversetzten Allokation beim analytischen<br />
Verfahren.<br />
Wenn der Wert vom Ausspeisenetzbetreiber um 12:00 Uhr nicht beim Marktgebietsverantwortlichen<br />
vorliegt, dann wird stattdessen, sofern nicht bereits mehrtägige prognostizierte<br />
Allokationswerte nach Absatz 2 vom Ausspeisenetzbetreiber geliefert wurden,<br />
vom Marktgebietsverantwortlichen der Vortageswert angesetzt. Der Marktgebietsverantwortliche<br />
übersendet den gebildeten Ersatzwert am Tag D-1 an den Ausspeisenetzbetreiber.<br />
6. Der gemäß § 26 Ziffer 1 für die Netzkopplungspunktmeldungen verantwortliche Netzbetreiber<br />
meldet täglich bis 17:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen und dem vor-<br />
<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 49 von 244