Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL
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Services durch. Die Marktgebietsverantwortlichen sind auch Vertragspartner der <strong>Kooperationsvereinbarung</strong>.<br />
Die gebildeten Marktgebiete sowie die Marktgebietsverantwortlichen<br />
werden auf der Internetseite des BDEW aufgelistet.<br />
§ 2 Verträge<br />
1. Die Vertragspartner verständigen sich hiermit auf die einheitliche Anwendung der in<br />
Ziffer 2 genannten gemeinsamen Vertragsstandards für den Netzzugang gemäß<br />
§ 20 Abs. 1b Satz 7 EnWG.<br />
2. Dieser Vereinbarung werden standardisierte Geschäftsbedingungen zu folgenden Verträgen<br />
als Anlage beigefügt:<br />
a) Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen Fernleitungsnetzbetreiber<br />
und Transportkunde (Anlage 1);<br />
b) Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber<br />
mit entry-exit-System und Transportkunde (Anlage 2);<br />
c) Lieferantenrahmenvertrag, abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber mit Netzpartizipationsmodell<br />
und Lieferant als Transportkunde (Anlage 3);<br />
d) Bilanzkreisvertrag mit Anlage zum Biogas-Bilanzkreisvertrag, abzuschließen zwischen<br />
Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichem (Anlage 4);<br />
e) Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach § 5 Ziffer 3 der Geschäftsbedingungen<br />
des Bilanzkreisvertrages, abzuschließen zwischen Marktgebietsverantwortlichem<br />
und Bilanzkreisverantwortlichen (Anlage 5)<br />
f) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas, abzuschließen zwischen<br />
Netzbetreiber und Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer (Anlage 6);<br />
g) Einspeisevertrag Biogas für die Verteilernetzebene, abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber<br />
und Transportkunde von Biogas (Anlage 7).<br />
3. Ergänzende Geschäftsbedingungen zu den in Ziffer 2 standardisierten Geschäftsbedingungen<br />
sind nur zu den für den jeweiligen Vertrag nachstehend aufgelisteten Themen<br />
zulässig, soweit sie erforderlich sind, um die standardisierten Geschäftsbedingungen zu<br />
ergänzen und den standardisierten Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verträge<br />
nicht widersprechen. Ergänzende Geschäftsbedingungen werden gesondert von den<br />
standardisierten Geschäftsbedingungen ausgewiesen.<br />
a) Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen Fernleitungsnetzbetreiber<br />
und Transportkunde (Anlage 1)<br />
• Einzelheiten zur Einbringung von Rest-of-the-Day oder Within-Day-Kapazitäten<br />
(§ 6 Ziffer 7 und 8)<br />
• Regelungen zur Einbringung von Kapazitäten in Bilanzkreise (§ 7)<br />
• weitere Kapazitätsprodukte und damit zusammenhängende Dienstleistungen<br />
(§ 9 Ziffer 1)<br />
<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 11 von 244