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Kooperationsvereinbarung Gas - GASPOOL

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Services durch. Die Marktgebietsverantwortlichen sind auch Vertragspartner der <strong>Kooperationsvereinbarung</strong>.<br />

Die gebildeten Marktgebiete sowie die Marktgebietsverantwortlichen<br />

werden auf der Internetseite des BDEW aufgelistet.<br />

§ 2 Verträge<br />

1. Die Vertragspartner verständigen sich hiermit auf die einheitliche Anwendung der in<br />

Ziffer 2 genannten gemeinsamen Vertragsstandards für den Netzzugang gemäß<br />

§ 20 Abs. 1b Satz 7 EnWG.<br />

2. Dieser Vereinbarung werden standardisierte Geschäftsbedingungen zu folgenden Verträgen<br />

als Anlage beigefügt:<br />

a) Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen Fernleitungsnetzbetreiber<br />

und Transportkunde (Anlage 1);<br />

b) Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber<br />

mit entry-exit-System und Transportkunde (Anlage 2);<br />

c) Lieferantenrahmenvertrag, abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber mit Netzpartizipationsmodell<br />

und Lieferant als Transportkunde (Anlage 3);<br />

d) Bilanzkreisvertrag mit Anlage zum Biogas-Bilanzkreisvertrag, abzuschließen zwischen<br />

Marktgebietsverantwortlichem und Bilanzkreisverantwortlichem (Anlage 4);<br />

e) Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach § 5 Ziffer 3 der Geschäftsbedingungen<br />

des Bilanzkreisvertrages, abzuschließen zwischen Marktgebietsverantwortlichem<br />

und Bilanzkreisverantwortlichen (Anlage 5)<br />

f) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas, abzuschließen zwischen<br />

Netzbetreiber und Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer (Anlage 6);<br />

g) Einspeisevertrag Biogas für die Verteilernetzebene, abzuschließen zwischen Verteilernetzbetreiber<br />

und Transportkunde von Biogas (Anlage 7).<br />

3. Ergänzende Geschäftsbedingungen zu den in Ziffer 2 standardisierten Geschäftsbedingungen<br />

sind nur zu den für den jeweiligen Vertrag nachstehend aufgelisteten Themen<br />

zulässig, soweit sie erforderlich sind, um die standardisierten Geschäftsbedingungen zu<br />

ergänzen und den standardisierten Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verträge<br />

nicht widersprechen. Ergänzende Geschäftsbedingungen werden gesondert von den<br />

standardisierten Geschäftsbedingungen ausgewiesen.<br />

a) Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), abzuschließen zwischen Fernleitungsnetzbetreiber<br />

und Transportkunde (Anlage 1)<br />

• Einzelheiten zur Einbringung von Rest-of-the-Day oder Within-Day-Kapazitäten<br />

(§ 6 Ziffer 7 und 8)<br />

• Regelungen zur Einbringung von Kapazitäten in Bilanzkreise (§ 7)<br />

• weitere Kapazitätsprodukte und damit zusammenhängende Dienstleistungen<br />

(§ 9 Ziffer 1)<br />

<strong>Kooperationsvereinbarung</strong> <strong>Gas</strong>, 29.06.2012 Seite 11 von 244

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