VI. GESCHICHTE - J.A. Stargardt
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<strong>VI</strong>. <strong>GESCHICHTE</strong><br />
852 — FRIEDRICH III., 1831 – 1888. Lithographiertes Schriftstück m. U. „Friedrich Wilhelm<br />
Kronprinz“. Berlin 3.<strong>VI</strong>I.1878 (Datum handschriftlich ergänzt). 12 S. gr.-folio. Nadel löcher<br />
in der Bugfalte, die äußeren Seiten ein wenig fleckig. (2.000.—)<br />
„Geheime Instruktion für die Kommandanten der deutschen Festungen“, vom Kronprinzen „Im<br />
Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs“ erlassen. – Der bei dem Nobilingschen<br />
Attentat vom 2.<strong>VI</strong>.1878 schwer verletzte Kaiser Wilhelm I. hatte den Kronprinzen zu seinem Stellvertreter<br />
ernannt.<br />
Hier kurze Auszüge:<br />
„... Ich erwarte von jedem Offizier, dem Ich eine Festung anvertraue, daß er sich der Größe seiner Aufgabe<br />
bewußt sei. Mehr noch als in andern kriegerischen Verhältnissen hängt bei der Vertheidigung einer<br />
Festung der Erfolg von der Person des Befehlshabers ab ... Ein Kommandant, der sich wegen Mangels an<br />
Lebensmitteln ergiebt, ohne daß der Verlust eines bedeutenden Theils der Garnison, und der Verbrauch<br />
der Munition darthun, wie die Aufhebung der Einschließung oder Belagerung mit allen Kräften angestrebt<br />
worden ist, kann sich nicht dahin rechtfertigen, daß er alle Mittel zur Vertheidigung des Platzes erschöpft<br />
habe …<br />
Bombardement und Einäscherung der Stadt, so lange die Festungs-Werke noch eines Widerstandes fähig<br />
und die eigentlichen militärischen Streit- und Lebensmittel noch nicht völlig verbraucht oder vernichtet<br />
sind, berechtigen schlechterdings nicht zur Uebergabe des Platzes …<br />
Muß aber der Kommandant zu einer Kapitulation schreiten, untersage Ich ihm ausdrücklich, persönlich<br />
außerhalb der Festung ... zu parlamentiren. Ich verlange von ihm, daß er sich nie durch die Rücksicht<br />
auf anscheinend ehrenvollere Bedingungen bestimmen lasse, auch nur eine Stunde früher zu kapituliren,<br />
als die Verhältnisse unbedingt gebieten. Ich untersage ihm, sein Schicksal bei der Kapitulation von dem<br />
der übrigen Besatzung zu trennen ...“<br />
Diese Instruktion ersetze die frühere vom 30.IX.1809, die jedoch in den geheimen Festungsarchiven aufbewahrt<br />
werden solle „als eine beredte Erinnerung und eine ernste Mahnung an jene Zeit, in der das Vaterland<br />
unter der Pflichtvergessenheit und Schwäche von Festungs-Kommandanten schwer zu leiden hatte“.<br />
853 — — E. Schriftstück. O.O. (13.IV.1888). 1 ⁄2 S. 8 o . Bleistift. (300.—)<br />
Einen Monat nach seinem Regierungsantritt an (Justizminister Heinrich von Friedberg). Einer der Korrespondenzzettel<br />
des der Sprache beraubten Kaisers, der unter Kehlkopfkrebs litt.<br />
„Wie könnte ich auf Pape dringen, damit baldmöglichst das bürgerliche Gesetz Buch lebensfähig wird“.<br />
– Der Jurist Heinrich von Pape (1816 – 1888) leitete damals die Kommission zur Erarbeitung eines Allgemeinen<br />
deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches; der Entwurf wurde in diesem Jahr vorgelegt.<br />
Darunter das Datum wohl von der Hand Friedbergs.<br />
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