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VI. GESCHICHTE - J.A. Stargardt

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<strong>VI</strong>. <strong>GESCHICHTE</strong><br />

852 — FRIEDRICH III., 1831 – 1888. Lithographiertes Schriftstück m. U. „Friedrich Wilhelm<br />

Kronprinz“. Berlin 3.<strong>VI</strong>I.1878 (Datum handschriftlich ergänzt). 12 S. gr.-folio. Nadel löcher<br />

in der Bugfalte, die äußeren Seiten ein wenig fleckig. (2.000.—)<br />

„Geheime Instruktion für die Kommandanten der deutschen Festungen“, vom Kronprinzen „Im<br />

Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs“ erlassen. – Der bei dem Nobilingschen<br />

Attentat vom 2.<strong>VI</strong>.1878 schwer verletzte Kaiser Wilhelm I. hatte den Kronprinzen zu seinem Stellvertreter<br />

ernannt.<br />

Hier kurze Auszüge:<br />

„... Ich erwarte von jedem Offizier, dem Ich eine Festung anvertraue, daß er sich der Größe seiner Aufgabe<br />

bewußt sei. Mehr noch als in andern kriegerischen Verhältnissen hängt bei der Vertheidigung einer<br />

Festung der Erfolg von der Person des Befehlshabers ab ... Ein Kommandant, der sich wegen Mangels an<br />

Lebensmitteln ergiebt, ohne daß der Verlust eines bedeutenden Theils der Garnison, und der Verbrauch<br />

der Munition darthun, wie die Aufhebung der Einschließung oder Belagerung mit allen Kräften angestrebt<br />

worden ist, kann sich nicht dahin rechtfertigen, daß er alle Mittel zur Vertheidigung des Platzes erschöpft<br />

habe …<br />

Bombardement und Einäscherung der Stadt, so lange die Festungs-Werke noch eines Widerstandes fähig<br />

und die eigentlichen militärischen Streit- und Lebensmittel noch nicht völlig verbraucht oder vernichtet<br />

sind, berechtigen schlechterdings nicht zur Uebergabe des Platzes …<br />

Muß aber der Kommandant zu einer Kapitulation schreiten, untersage Ich ihm ausdrücklich, persönlich<br />

außerhalb der Festung ... zu parlamentiren. Ich verlange von ihm, daß er sich nie durch die Rücksicht<br />

auf anscheinend ehrenvollere Bedingungen bestimmen lasse, auch nur eine Stunde früher zu kapituliren,<br />

als die Verhältnisse unbedingt gebieten. Ich untersage ihm, sein Schicksal bei der Kapitulation von dem<br />

der übrigen Besatzung zu trennen ...“<br />

Diese Instruktion ersetze die frühere vom 30.IX.1809, die jedoch in den geheimen Festungsarchiven aufbewahrt<br />

werden solle „als eine beredte Erinnerung und eine ernste Mahnung an jene Zeit, in der das Vaterland<br />

unter der Pflichtvergessenheit und Schwäche von Festungs-Kommandanten schwer zu leiden hatte“.<br />

853 — — E. Schriftstück. O.O. (13.IV.1888). 1 ⁄2 S. 8 o . Bleistift. (300.—)<br />

Einen Monat nach seinem Regierungsantritt an (Justizminister Heinrich von Friedberg). Einer der Korrespondenzzettel<br />

des der Sprache beraubten Kaisers, der unter Kehlkopfkrebs litt.<br />

„Wie könnte ich auf Pape dringen, damit baldmöglichst das bürgerliche Gesetz Buch lebensfähig wird“.<br />

– Der Jurist Heinrich von Pape (1816 – 1888) leitete damals die Kommission zur Erarbeitung eines Allgemeinen<br />

deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches; der Entwurf wurde in diesem Jahr vorgelegt.<br />

Darunter das Datum wohl von der Hand Friedbergs.<br />

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